Neuer europäischer Führerschein 

 

erstellt am
17. 01. 13

Brüssel (ec.europe) - Ab dem 19. Januar 2013 werden in der gesamten EU alle neuen Führerscheine in Form einer Plastik-Scheckkarte in einem europäischen Standardformat und mit effektiveren Sicherheitsmerkmalen ausgestellt. Dieser neue europäische Führerschein wird schrittweise die über 100 unterschiedlichen Papier- und Plastikmodelle ablösen, die derzeit noch bei über 300 Millionen Fahrern in der EU in Gebrauch sind. Diese Maßnahme ist Teil eines umfangreicheren Maßnahmenpakets (Dritte EU-Führerscheinrichtlinie), dessen Umsetzung zu mehr Freizügigkeit sowie zur Eindämmung des Führerscheinbetrugs und zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit in der EU beitragen soll.

„Die Verkehrspolizei in Europa muss derzeit in der Lage sein, über 100 unterschiedliche Modelle von Papier- und Plastikführerscheinen zu erkennen. Die Lichtbilder sind mitunter völlig veraltet, die Klassen, für die die Fahrerlaubnis gilt, unklar und die Dokumente unter Umständen leicht zu fälschen. Gefälschte Führerscheine sind gewissermaßen eine Lizenz zum Töten, und darum brauchen wir Führerscheine, die leicht zu lesen und zu verstehen, aber sehr schwer zu fälschen sind”.

Dies sind die wichtigsten Änderungen, die am 19. Januar 2013 in Kraft treten:

Europäisches Standardformat
Alle neuen europäischen Führerscheine werden in einem neuen Format ausgestellt, dem einer Plastik-Scheckkarte, mit einem Lichtbild und Standard-Informationsanforderungen; sie sollen leicht zu erkennen und EU-weit lesbar sein (siehe Bild unten). Alle neuen Führerscheine werden ab dem 19. Januar 2013 in diesem Format ausgestellt.

Bereits bestehende Führerscheine bleiben unberührt, werden jedoch bei der Erneuerung bzw. spätestens 2033 im neuen Format ausgestellt. Der europäische Führerschein kann angepasst werden, um je nach Entscheidung der einzelnen Mitgliedstaaten nationale Symbole aufzunehmen.

Verbesserte Sicherheit
Der neue Führerschein hat eine Reihe von Sicherheitsmerkmalen, die ihn „manipulationssicher” machen und vor Fälschung schützen sollen.

Zudem wird gleichzeitig ein europäisches Datenaustauschsystem eingerichtet, um den Austausch von Informationen zwischen nationalen Behörden zu erleichtern. Dadurch werden Verwaltungsverfahren für Führerscheine beim Umzug von Bürgern in einen anderen Mitgliedstaat vereinfacht. Das System wird auch wesentlich dazu beitragen, „Führerscheintourismus” und Fälschungen zu bekämpfen; so wird es zum Beispiel leichter, das neue und strengere Verbot durchzusetzen, wonach die Mitgliedstaaten Personen, deren Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat entzogen, ausgesetzt oder mit Einschränkungen versehen wurde, keinen Führerschein ausstellen dürfen.

Regelmäßige Erneuerung der Führerscheine
Eine zentrale Anforderung bei der Bekämpfung von Betrug und der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit ist die regelmäßige Erneuerung der Führerscheine in der gesamten EU. Nach den neuen Vorschriften müssen die Führerscheine für PKW- und Kraftradfahrer je nach Mitgliedstaat alle 10-15 Jahre erneuert werden. Für Bus- und LKW-Fahrer ist alle fünf Jahre eine Erneuerung sowie eine ärztliche Untersuchung vorgesehen.

Dabei handelt es sich um eine administrative Erneuerung ohne zusätzliche Prüfung. Auf diese Weise bleiben Informationen des Führerscheins, Lichtbilder usw. auf dem neusten Stand, Sicherheitsmerkmale auf den Karten können an neue Technologien angepasst werden und die Mitgliedstaaten verfügen stets über aktuelle Informationen zu den in Umlauf befindlichen Führerscheinen.

Schutz unfallgefährdeter Fahrer
Der europäische Führerschein stärkt den Schutz in den Kategorien der am meisten gefährdeten Verkehrsteilnehmer. Dazu gehören:

  • Anhebung des Mindestalters für den Direktzugang (durch praktische und theoretische Prüfung) zu Führerscheinen für die stärksten Krafträder von derzeit 21 auf 24 Jahre.
  • Anhebung des Mindestalters sowie Einführung zusätzlicher Schritte beim stufenweisen Zugang. Nach der neuen Regelung ist eine Fahrpraxis von mindestens vier Jahren (anstatt zwei) mit schwächeren Krafträdern erforderlich, bevor eine Fahrerlaubnis für die stärksten Krafträder erteilt wird.
  • Kleinkrafträder bilden eine neue Fahrzeugkategorie, außerdem müssen Kandidaten für Kleinkraftrad-Führerscheine ab jetzt eine theoretische Prüfung ablegen. Die Mitgliedstaaten können auch Prüfungen von Fähigkeiten und Verhaltensweisen sowie ärztliche Untersuchungen einführen. Die EU legt 16 Jahre als empfohlenes Mindestalter fest, ab dem Führerscheine von allen Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt werden (im eigenen Land können die Mitgliedstaaten das Alter auf 14 Jahre herabsetzen). Bisher gab es für Kleinkrafträder keine Mindestanforderungen auf EU-Ebene.


Mindeststandards für Fahrprüfer
Fahrprüfer müssen im Hinblick auf ihre Erstqualifikation sowie ihre regelmäßige Fortbildung bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Diese Maßnahme wird in dem neuen System eine Qualitätskontrolle sicherstellen.

Die Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein wurde von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament 2006 angenommen. Sie musste von den Mitgliedstaaten bis zum 19. Januar 2011 umgesetzt werden und findet ab dem 19. Januar 2013 in vollem Umfang Anwendung.

 

 

 

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