Bozen (lpa) - Weiter gemeinsam nach Strategien zur Verteidigung der lokalen Handelsordnungen suchen die beiden
Länder Südtirol und Trentino.Am 16.01. haben sich die zuständigen Landesräte Thomas Widmann
und Alessandro Olivi getroffen, denen es vor allem um eigenständige, den örtlichen Gegebenheiten angepassten
Regelungen der Ladenöffnungszeiten geht.
Mit ihren Liberalisierungsbestrebungen und der Forderung nach einer umfassenden Freigabe der Öffnungszeiten
hat die römische Regierung die eigenen Regelungen der autonomen Länder aus den Angeln zu heben versucht,
und zwar in Südtirol genauso wie im Trentino. "In Südtirol haben wir auf das Liberalisierungsdekret
der Regierung zwar mit einer Anpassung unserer eigenen Handelsordnung reagiert, die Regierung hat diese aber in
zwei Punkten angefochten: der Einschränkung des Detailhandels in Gewerbegebieten sowie der Einschränkung
der Öffnungszeiten", so Landesrat Widmann.
Sowohl Südtirol als auch das Trentino wollen die eigenen Handelsordnungen verteidigen. "Wir haben uns
heute über die Strategien ausgetauscht, auch wenn die Ausgangspositionen unterschiedlich sind, nachdem wir
uns für unsere Handelsordnung zunächst vor Gericht stark machen müssen", so Widmann. Dazu gibt
es die Hoffnung, nach den Parlamentswahlen eine konstruktivere Gesprächsbasis mit Rom zu finden. "Es
geht hier nicht um Justamentstandpunkte der Landesregierung, sondern um die Verteidigung unserer Zuständigkeiten
und unseres bewährten Systems der Nahversorgung, das durch eine umfassende Liberalisierung vollständig
aus den Angeln gehoben würde", so der Landesrat nach dem Treffen mit seinem Trentiner Amtskollegen.
Ähnlich die Situation auch im Trentino: "Unsere Handelsordnung garantiert einen Ausgleich zwischen unternehmerischer
Freiheit und Pluralismus im Handel und unterstreicht die Besonderheiten unseres Landes", erklärte Landesrat
Olivi. Impulse für den Handel seien, so Olivi, nicht durch eine "wilde" Liberalisierung zu erreichen,
sondern vielmehr in einem möglichst einheitlichen, mit allen Betroffenen ausgehandelten rechtlichen Rahmen,
der auch den Unterschieden zwischen Stadt und Land Rechnung trage.
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