Einheitliche Ausbildung in allen Eisenbahnunternehmen - Mehr Chancen für Beschäftigte
Wien (bmvit) - Mit der neuen Eisenbahn-Eignungs- und Prüfungsverordnung (EisbEPV) legt Verkehrsministerin
Doris Bures einheitliche Standards für alle Eisenbahnunternehmen fest. Damit wird sichergestellt, dass Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter von Bahnunternehmen, die eine sicherheitsrelevante Tätigkeit ausüben, durchgängig
"die gleiche, und zwar die beste Ausbildung bekommen", so die Ministerin. Bisher hatte jedes Unternehmen
eigene Ausbildungsvorschriften, die dann jeweils von der Obersten Eisenbahnbehörde genehmigt werden mussten.
Die Verordnung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.
Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heißt das, dass ihre Qualifikationen, die sie in einem Eisenbahnunternehmen
erwerben, formal allgemein anerkannt werden. Das erleichtert den Wechsel zwischen verschiedenen Unternehmen erheblich.
Die Verkehrsministerin verspricht sich von der neuen Verordnung auch, dass sie dazu beitragen wird, die Eisenbahnsicherheit
auf dem derzeit hohen Niveau zu halten. Denn gerade angesichts der Marktöffnung bei den Bahnen werden verbindliche
Standards in der Ausbildung immer wichtiger.
Die Verordnung bringt zudem eine Verwaltungsvereinfachung, weil die Eisenbahnunternehmen sich in Zukunft die Einzelgenehmigungen
für ihre Ausbildungsvorschriften ersparen.
Die Verkehrsministerin hebt hervor, dass die neue Verordnung von der Obersten Eisenbahnbehörde mit den Sozialpartnern
ausgearbeitet wurde, denen sie ausdrücklich für ihre Unterstützung dankt. "Gemeinsam haben
wir für die Berufschancen der Beschäftigten und für die Sicherheit auf der Schiene eine gute Lösung
gefunden - für beides ist die Qualität der Ausbildung entscheidend", so Bures.
Durch die neue Verordnung werden Ausbildung und erforderliche Eignung für 22 qualifizierte Tätigkeiten
im Eisenbahnbetrieb und Fahrzeugdienst geregelt, das sind unter anderem Fahrdienstleitung, Fahrzeugsicherung, Verschub,
Zugbegleitung, Verladekontrolle, Fahrzeugkontrolle, Fahrzeugdienst, Eisenbahnaufsichtsorgan und Betriebsleitung.
Mit der Vereinheitlichung der Anforderungen für die eisenbahnspezifischen Tätigkeiten werden überdies
die Voraussetzungen geschaffen, dass zukünftig Teile der Ausbildung im Rahmen einer klassischen Lehre nach
dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) absolviert werden können.
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