RH-Ausschuss: Erfolgreiche Reformpool-Projekte in Oberösterreich und Steiermark
Wien (pk) - Jährlich erleiden 24.000 Österreicher einen Schlaganfall. Diese Menschen brauchen
eine gut aufeinander abgestimmte Behandlung im Akutspital und nachfolgend in einer Rehabilitationseinrichtung,
um eine bleibende Behinderung zu vermeiden. Die Gesundheitsreform 2005 sah dafür Reformpool-Projekte vor,
die von 2006 bis 2010 in Oberösterreich und im Jahr 2008 in der Steiermark realisiert wurden. In Oberösterreich
konnten dadurch deutliche und in der Steiermark teilweise Verbesserungen in der Schlaganfallversorgung erreicht
werden, lautet der Befund des Rechnungshofs (RH), dessen diesbezüglicher Prüfbericht am 15.01. im Rechnungshofausschuss
zur Debatte stand und von Abgeordneten aller Fraktionen positiv aufgenommen wurde. Verbesserungsbedarf ortete Rechnungshofpräsident
Josef Moser in Übereinstimmung mit den Ausschussmitgliedern bei der Schnittstelle Krankenanstalt/Reha–Einrichtung,
bei der Qualität der erhobenen Daten und bei der Führung von Schlaganfall–Registern. Die PatientInnen
sollen durch mehr Transparenz im Gesundheitswesen wissen können, wo sie medizinisch optimal versorgt werden,
schlug Moser vor. Gesundheitsminister Alois Stöger informierte die Abgeordneten über Verbesserungen bei
der Datenerhebung, die die Voraussetzung für eine optimale Abstimmung der verschiedenen Phasen bei der Behandlung
von SchlaganfallpatientInnen darstelle. Die jüngst im Ministerrat beschlossene Gesundheitsreform zielt auf
die Optimierung der Behandlungsprozesse auf Basis von Indikatoren und Qualitätskriterien, sagte der Ressortleiter.
Angesichts der Beobachtung, dass Frauen seltener als Männer der spezialisierten Stroke Unit einer neurologischen
Abteilung zugewiesen werden und seltener eine Thrombolyse erhalten, empfiehlt der Rechnungshof außerdem zielgruppenspezifische
Informations–Kampagnen zum Thema Schlaganfall und mehr Augenmerk für die Betroffenheit von Frauen. Zudem sollte
eine für die Steuerung der Schlaganfallversorgung geeignete Datenbasis aufgebaut werden. Es geht darum, die
Behandlung der PatientInnen in den Stroke Units der Spitäler mit der weiterführenden Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen
besser abzustimmen und die Wartezeiten bis zur Rehabilitation zu verkürzen. Notärzte und Krankenanstalten
sollten den Interhospitaltransfer von Akutschlaganfallpatienten gemeinsam beschleunigen. Außerdem rät
der RH, die Linzer Erfahrungen mit der tagesklinischen Behandlung zu evaluieren und zur Entlastung des stationären
Bereichs zu nutzen.
Der Steiermark empfiehlt der Rechnungshof, die Schlaganfall–Dokumentation auf Basis des Schlaganfall–Registers
der Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) nach oberösterreichischem Modell zu vereinheitlichen und für
eine gute Datenqualität zu sorgen. Benchmark-Sollwerte seien aufeinander abzustimmen und aussagekräftige
Indikatoren entwickelt werden. Weitere RH-Vorschläge gehen in Richtung Follow–up-Untersuchungen der PatientInnen
sowie umfassende Prüfung des Konzepts der Landesnervenklinik Graz für die Einrichtung einer neurologischen
Tagesklinik.
Raschere Schlaganfall-Rehabilition, besserer Behandlungserfolg
In seinen Antworten auf Detailfragen der Abgeordneten Heinz-Peter Hackl (F), Kurt Gassner (S), Martina Schenk (B),
Kurt Grünewald (G) sowie Jochen Pack (V) machte Gesundheitsminister Alois Stöger auf Kostensenkungen
aufmerksam, die im Gesundheits- und Sozialbereich erzielt werden können, wenn es gelingt, die neurologischen
Funktionen bei SchlaganfallpatientInnen zurückzugewinnen. Eine gute Versorgung vermindert menschliches Leid
und dämpft Kosten, sagte der Minister. Daher zielt die gestern im Ministerrat beschlossene Gesundheitsreform
auf eine optimale Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen im Gesundheitssektor. Voraussetzung dafür,
dass dies gelinge, sei eine neue Kultur der Datenerfassung und Dokumentation, die es erlaube, den Behandlungsprozess
vom Auftreten der Krankheit über den Transport im Rettungsauto bis zur Behandlung im Akutspital und in der
Rehabilitation optimal aufeinander abzustimmen und Wartezeiten zu vermeiden. Im Einzelnen informierte der Gesundheitsminister
auch über die Entwicklung und den Aufbau eines Indikatorensystems mit Qualitätskriterien und den Ausbau
von Follow-up-Untersuchungen.
Zu den 30 Reformpoolprojekten auf der Grundlage der Gesundheitsreform 2005 zählt nicht nur die Schlaganfallbehandlung,
sondern auch das Entlassungsmanagement und die präoperative Diagnostik, teilte Minister Stöger mit.
Rechnungshofpräsident Josef Moser unterstrich die Notwendigkeit, die Behandlung von SchlaganfallpatientInnen
sektorenübergreifend zu betrachten und die aufgezeigten Schnittstellenprobleme zu lösen. Dabei wies Moser
auf unterschiedliche Vorgangsweisen in den einzelnen Bundesländern bei der Frage hin, wer wo Patienten versorgt.
Da der Schlaganfall bisher als eine Männerkrankheit gilt, seien betroffene Frauen oft benachteiligt, weil
sie zu spät in spezialisierte Einrichtungen gebracht werden. Moser drängte auf bessere Information und
auf Verkürzung der Zeit innerhalb derer die PatientInnen akut versorgt, untersucht und den verschiedenen Stufen
der Rehabilitation behandelt werden.
SchlaganfallpatientInnen werden immer jünger
In der weiteren Debatte verlangte Abgeordnete Rosemarie Schönpass (S) eine bessere Information für junge
Menschen, da die SchlaganfallpatientInnen immer jünger werden.
Abgeordnete Carmen Gartelgruber (F) sprach sich einmal mehr für eine bessere Versorgung von Schädel-Hirn-Trauma-PatientInnen
aus, während Abgeordneter Kurt Grünewald (G) für die Einrichtung zertifizierter regionaler Rehab-Einrichtungen
plädierte, passive Resistenz in einzelnen Bundesländern gegen die Verbesserung der Behandlungskette anprangerte
und verlangte, Behandlungsziele nicht nur zu formulieren, sondern sie konsequent zu verfolgen. Abgeordneter Roman
Haider (F) schloss sich Grünewald an und forderte, die langen Wartezeiten auf Rehabilitationsbehandlungen
der Stufe B und C zu verkürzen.
Bundesminister Alois Stöger kündigte Verbesserungen bei der Versorgungskette und auch bei der Behandlung
von PatientInnen mit Schädel-Hirn-Trauma an. Sobald die Rettung bei einem Patienten mit Verdacht auf Schlaganfall
eintreffe, soll das Spital bereits informiert werden, um alle notwendigen diagnostischen und therapeutischen Schritte
vorzubereiten. Die Gesundheitsreform gehe klar in diese Richtung, sagte Stöger.
Rechnungshofpräsident Josef Moser empfahl, durch mehr Transparenz bei der Qualität der einzelnen Leistungsanbieter
im Gesundheitswesen den PatientInnen die Möglichkeit zu geben sich jeweils dort behandeln zu lassen, wo sie
mit einer optimalen medizinischen Versorgung rechnen können. Diese Transparenz werde es erlauben die medizinische
Versorgung insgesamt zu verbessern, zeigte sich der Rechnungshofpräsident überzeugt und kündigte
weitere Berichte zu diesem Thema an.
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