Fekter:
Ein weiterer großer Schritt in Richtung mehr Steuergerechtigkeit
Das Abkommen mit Liechtenstein basiert auf dem mit der Schweiz abgeschlossenen Abkommen.
Wien (bmf) - "Nach dem Steuerabkommen mit der Schweiz ist uns, nach nicht einmal einem Jahr, neuerlich
ein großer Wurf gelungen", zeigte sich Finanzministerin Dr. Maria Fekter am 24,01, bei der Pressekonferenz
im BMF anlässlich der bevorstehenden Unterzeichnung des Steuerabkommens zwischen Österreich und Liechtenstein
erfreut.
Das Abkommen mit Liechtenstein basiert auf dem mit der Schweiz abgeschlossenen Abkommen, das einen ähnlichen
Regelungszweck verfolgt. Das Steuerabkommen mit Liechtenstein umfasst wie bei der Schweiz Kapitalvermögen
von Österreichern, das bei Banken in Liechtenstein veranlagt ist und zusätzlich auch Kapitalvermögen,
das von Treuhändern für Österreicher in liechtensteinischen Stiftungen weltweit verwaltet wird.
"Wir haben eine gute Lösung für Vergangenheit und Zukunft gefunden. Steuerflucht wird so immer unattraktiver,
weil wir auch mit diesem Abkommen die Anreize deutlich vermindern", betonte Fekter.
Im Detail bedeutet das, dass liechtensteinische Banken und Vermögensverwalter wie beispielsweise Treuhänder
künftig eine Abgeltungssteuer für die Vergangenheit einheben, die Besteuerung der zukünftigen Kapitalerträge
vornehmen, bei Zuwendungen an intransparente Stiftungen die Eingangsbesteuerung und bei Zuwendungen von intransparente
Stiftungen an Begünstigte die Zuwendungsbesteuerung durchführen sollen. "Liechtenstein wird künftig
eine der österreichischen Kapitalertragsteuer nachempfundene Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % einbehalten.
Dadurch ist künftig die ordnungsgemäße Besteuerung sichergestellt. Also eine Win-Win-Situation
für beide Länder. Für Österreich bedeutet das vor allem im steuerlichen Wettbewerb Gleichbehandlung
und das ist mir besonders wichtig", erklärte die Finanzministerin weiter.
Neben dem Steuerabkommen wurde auch eine Revision des Doppelbesteuerungsabkommens mit Liechtenstein durchgeführt.
Beide Verhandlungen wurden von dem renommierten Sektionschef im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang
Nolz geleitet. "Wolfgang Nolz hat mit seinem Team innerhalb kurzer Zeit wirklich Unglaubliches geleistet und
ein Abkommen auf die Beine gestellt, das sich sehen lassen kann", dankte Fekter ihrem Kollegen.
"Das Abkommen wird mit 1. Jänner 2014 in Kraft treten. Wir ziehen damit einen Schlussstrich unter die
Steuervergangenheit und gehen in eine steuerehrliche Zukunft", erläuterte Nolz.
"Beide Maßnahmen sind ein schöner Erfolg für uns und bringen uns zusätzliches Geld für
das Budget ein. So können wir Österreich weiter stärken und unseren Konsolidierungspfad in Richtung
Null-Defizit konsequent weiter gehen", schloss Finanzministerin Fekter.
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Kogler: Faymann & Fekter blockieren Steuergerechtigkeit EU-weit
Grüne fordern Schluss mit Klientelpolitik für Banken und Superreiche
Wien (grüne) - "Österreich blockiert in der EU die Abschlüsse von Betrugsbekämpfungs-
abkommen mit Steueroasen. Damit verhindert die Bundesregierung, dass gegen Steuerhinterzieher großen Stils
vorgegangen werden kann", kommentiert der stv. Klubobmann der Grünen, Werner Kogler, die Aussagen des
EU-Steuerkommissars Semeta im "Standard". "Gleichzeitig torpedieren SP-Kanzler Faymann und VP-Ministerin Fekter
durch den Abschluss von Einzelverträgen mit der Schweiz und Liechtenstein eine gemeinsame europäische
Vorgangsweise", kritisiert der Grüne Rechnungshofausschuss-Vorsitzende. "Diese Komplizenschaft der
Bundesregierung mit Steueroasen ist unerträglich." Wenn die Finanzministerin nun ankündige, dem
internationalen Druck standhalten zu wollen, versuche sie bloß, die Steuergerechtigkeit in der gesamten EU
zu blockieren und ausländische Steuerbetrüger zu beschützen. Kogler: "Fekters Politik sorgt
in der EU für Unverständnis und ist reine Klientelpolitk für Banken und Superreiche."
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Steuerabkommen mit Liechtenstein offenlegen!
Weiterhin Steuerschlupflöcher vermutet
Wien (ak) - Beim geplanten Steuerabkommen mit Liechtenstein vermutet die Arbeiterkammer weiterhin Steuerschlupflöcher
für die österreichischen Besitzer großer Finanzvermögen. Sie besteht auf ihr Begutachtungsrecht
und verlangt die Offenlegung des Abkommens, bevor es den Ministerrat passiert.
Das Abkommen mit Liechtenstein, so die Arbeiterkammer, sei nicht mit dem Abkommen in der Schweiz vergleichbar.
Während in der Schweiz vor allem Banken betroffen sind, geht es in Liechtenstein hauptsächlich um österreichisches
Vermögen in Privatstiftungen. Und es muss ausgeschlossen sein, dass Steuerflüchtlinge in liechteinische
Privatstiftungen im Endeffekt großzüger behandelt werden als ehrliche Steuerzahler in Österreich.
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