Unabhängiger Monitoringausschuss legt Bericht über seine erste Funktionsperiode
Wien (bmask) - Mit Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im
Oktober 2008 hat sich Österreich verpflichtet, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten
für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten
und zu fördern. Im Dezember 2008 hat sich der unabhängige und weisungsfreie Monitoringausschuss konstituiert,
dem Vertreter/innen der Zivilgesellschaft aus den Bereichen Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Entwicklungszusammenarbeit
und der wissenschaftlichen Lehre angehören. Diesem Ausschuss obliegt die Überwachung der Umsetzung der
Konvention."Zur Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind dringlichst
weitere Schritte notwendig", so die Vorsitzende des Ausschusses Marianne Schulze. "Das Bewusstsein zu
den Auswirkungen der vertraglichen Vorgaben ist noch immer zu schwach, auch bei den öffentlichen Stellen sind
die Verpflichtungen noch nicht wirklich angekommen."
Der Ausschuss hat in bisher fast 50 Stellungnahmen auf Versäumnisse in der Umsetzung dieser Verpflichtungen
hingewiesen. Marianne Schulze: "Trotzdem kann man leider nicht behaupten, dass in zentralen gesellschaftlichen
Feldern wie Bildung, Schaffung der Voraussetzungen für selbst-bestimmtes Leben oder Bewusstseinsbildung Substantielles
bewegt werden konnte."
"Das Bild von Menschen mit Behinderungen", so Schulze weiter, "wird nach wie vor geprägt von
den alljährlich durch Formate wie "Licht ins Dunkel" verbreiteten Klischees über Menschen mit
Behinderungen als Objekte rührender Fürsorge. Es wird Zeit, dass wir bei einer Sichtweise ankommen, die
Menschen mit Behinderungen als Träger von Rechten - von Menschenrechten - begreift."
Der Ausschuss hat regelmäßig dem beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
errichteten Bundesbehindertenbeirat über die Fortschritte in der Umsetzung zu berichten. Die erste Funktionsperiode
des Ausschusses ist kürzlich ausgelaufen, sodass man den diesjährigen Bericht zum Anlass genommen hat,
auf die gesamten letzten vier Jahre zurückzublicken und auch einem größeren Adressatenkreis zu
berichten. Die Beobachtungen wurden daher auch dem Nationalrat und den Landtagen sowie der Bundes- und den Landesregierungen
übermittelt.
Der Ausschuss wird demnächst an das internationale Organ der Vereinten Nationen in Genf berichten. Dabei soll
auch zentral thematisiert werden, dass die Position des Ausschusses selbst und seine Ressourcen zur Ermöglichung
der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Sinne der Pariser Prinzipien gestärkt werden müssen.
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