Abkommen über soziale Sicherheit mit Liechtenstein und der CTBTO
Parlamentarische Vorlagen: Soziales
Wien (pk) - Die Regierung hat dem Nationalrat ein Abkommen zwischen Österreich und Liechtenstein über
soziale Sicherheit zur Ratifizierung vorgelegt. Es soll das derzeit geltende Abkommen ersetzen und neue Entwicklungen
im rechtlichen Verhältnis zwischen der EU und Liechtenstein berücksichtigen. Weiter notwendig ist insbesondere
noch die Absicherung sozialrechtlicher Ansprüche von Drittstaatsangehörigen – laut Abkommen sollen die
einschlägigen EU-Verordnungen auch im bilateralen Verhältnis zwischen Österreich und Liechtenstein
gelten.
Ein weiteres Abkommen über soziale Sicherheit hat Österreich mit der Vorbereitenden Kommission für
die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) geschlossen ( 2139
d.B.). Die internationale Organisation, der mehr als 180 Vertragsstaaten angehören, hat bereits seit 1997
ihren Amtssitz in Österreich und arbeitet eng mit den Vereinten Nationen zusammen. Ihre MitarbeiterInnen haben
ähnliche Privilegien und Immunitäten wie die Bediensteten der UNO, so gelten für sie die österreichischen
Sozialversicherungsgesetze grundsätzlich nicht.
Mit dem vorliegenden Sozialabkommen wird den Angestellten der CTBTO die Möglichkeit eines Beitritts zu den
einzelnen Versicherungszweigen der österreichischen Sozialversicherung eingeräumt. Damit werden sie auch
in diesem Bereich UNO- bzw. UNIDO-MitarbeiterInnen gleichgestellt. Ebenso wird die rechtliche Grundlage für
eine Übertragung von Pensionsanwartschaften beim Wechsel von der österreichischen Sozialversicherung
zum Vorsorgefonds der CTBTO und umgekehrt geschaffen.
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