Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - Zum Abschluss der Ausschussberatungen nahm unter dem Vorsitz von LAbg. Arno Kosmata (SPÖ)
der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss am 23.01. einstimmig einen durch einen Ergänzungsantrag der SPÖ
modifizierten ÖVP-Antrag auf vorzeitige Auflösung des Salzburger Landtages an. Der Antrag lautet
"Der Salzburger Landtag wolle beschließen:
1. Der Landtag löst sich gemäß Art 16 L-VG idgF iVm § 65 LT-GO vorzeitig auf.
2. Die Landesregierung wird ersucht, als Wahltag den 5. Mai 2013 festzulegen."
Eine Landtagswahl ist per Verordnung von der Landesregierung festzulegen. Die Regierungsparteien bekundeten, den
5. Mai als Termin für die Landtagswahl anzustreben.
Trotz dieses Beschlusses bleiben die derzeitigen Abgeordneten bis zur Konstituierung des neuen Landtages im Amt
und können beispielsweise zu Plenarsitzungen, Ausschussberatungen oder Sitzungen eines Untersuchungsausschusses
zusammentreten.
Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller sagte, jetzt sei ein Zusammenhalten und Zusammenarbeiten statt Neuwahlen
angebracht. Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Wilfried Haslauer betonte, dass die Vertrauensfrage an die Salzburger
Bevölkerung gestellt werden müsse. Andernfalls müsse mit einem 15-monatigen Stillstand gerechnet
werden. FPÖ-Klubobmann Dr. Karl Schnell sagte, es mache keinen Sinn, dass die Landesregierung weiter im Zwist
verbleibe, weshalb ein Neuwahltermin am 5. Mai anzustreben sei. Auch für LAbg. Cyriak Schwaighofer (Grüne)
bleibe nichts anderes übrig, als möglichst bald vor das Wahlvolk zu treten. Der Untersuchungsausschuss
soll so knapp wie möglich bis zu diesem Termin weiterarbeiten.
Als Landtagswahltermin schliesslich der 5. Mai 2013 fixiert.
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