Bundesregierung wird zur Befreiung von Umsatzsteuerpflicht aufgefordert
Innsbruck (lk) - Das Land Tirol setzt seit Jahren auf Gemeindekooperationen, um auch in Zeiten knapper Budgets
Infrastrukturvorhaben bedarfsgerecht und finanzierbar zu ermöglichen. Dieser vielfach bewährte Weg soll
künftig verstärkt forciert werden.
„Kooperation statt Zwangsfusion“ lautet die Devise von LR Johannes Tratter. Der Tiroler Gemeindereferent will aus
diesem Grund kooperationsbereite Gemeinden von der derzeit geltenden Umsatzsteuerpflicht befreien. Die Landesregierung
beschloss in ihrer heutigen Sitzung den entsprechenden Initiativantrag von LR Tratter. Tirol nimmt damit als Vorreiter
gemeinsam mit Oberösterreich die Bundesregierung in die Pflicht: „Gemeindeübergreifende Zusammenarbeit
ermöglicht eine leistungsstarke Infrastruktur, reduziert Verwaltungskosten und entlastet somit die Steuerzahler.
Nicht nur Gemeindeverbände – in Tirol seit langem erfolgreich – sondern auch sonstige Kooperationen sollen
daher finanziell entlastet werden“, setzt LR Tratter auf den Erfolg seiner Initiative.
Die Tiroler Landesregierung fordert daher den Bund auf, die in der Umsatzsteuerrichtlinie seit 2012 verankerte
Umsatzsteuerpflicht für Leistungen in Fällen von Gemeindekooperationen wieder rückgängig zu
machen bzw. entsprechende umsatzsteuerrechtliche Befreiungen vorzusehen, um die äußerst sinnvollen
Kooperationen in der öffentlichen Verwaltung wirtschaftlich rentabel zu machen.
Tiroler Gemeindeverbände arbeiten mit Erfolg
Im Bundesland Tirol hat die Zusammenarbeit von Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben seit jeher eine
bedeutende Rolle gespielt. So arbeiten 144 Gemeindeverbände in den Aufgabenbereichen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung,
Abfallwirtschaft, Betreuung von alten und pflegebedürftigen Personen, Schulen und Kinderbetreuung erfolgreich
zusammen. Auch weitere Kooperationsformen auf zivilrechtlicher Grundlage bzw. in den Rechtsformen des Unternehmensrechtes
haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen – vor allem unter dem Aspekt einer kostensparenden und effizienten
Aufgabenerfüllung und Verwaltung der Gemeinden.
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