Außerordentliche Regierungssitzung / Beschluss der Salzburger
Landesregierung
Salzburg (lk) - Die Salzburger Landesregierung beschloss am 21.01. in einer außerordentlichen Regierungssitzung
unter dem Vorsitz von Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller eine Vorlage der Landesregierung für das Landeshaushaltsgesetz
2013, den Landesvoranschlag 2013 und ein Salzburger Finanzrahmengesetz. Diese wird dem Salzburger Landtag zur parlamentarischen
Behandlung zugeleitet. Die Beratungen darüber finden am 23.01. statt.
Beschlossen wurde, dass allfällige Mehreinnahmen aus Ertragsanteilen im Jahr 2013 ausschließlich zur
Verringerung der Neuverschuldung des Landes verwendet werden. Soweit Gelder aus dem von der Landesregierung genehmigten
Investitions- und Wachstumsprogramm (Salzburg-Anleihe) über das budgetierte Ausmaß hinaus im Jahr 2013
zur Auszahlung erforderlich sind, sind diese im Weg von Kreditüberschreitungen im Haushaltsvollzug bereitzustellen.
Für die Einführung eines neuen Gehaltsschemas im Landesdienst wurde im Landesvoranschlag 2013 keine budgetäre
Vorsorge getroffen. Dafür sind gegebenenfalls eine gesonderte Beschlussfassung der Landesregierung und zusätzlich
eine Finanzierung der Einführungskosten erforderlich.
Der Aufbringung allfälliger notwendiger finanzieller Mehraufwendungen im Bereich der gesetzlichen Pflichtausgaben
nach dem Salzburger Kinderbetreuungsgesetz 2007, insbesondere auf Grund von Fallzahlsteigerungen, die die bisher
budgetierten Ausgaben im Landesvoranschlag 2013 überschreiten, wird zugestimmt. Die Bedeckung erfolgt, soweit
erforderlich, durch Heranziehung von Verstärkungsmitteln des Landes, heißt es in dem Regierungsbeschluss.
Die neue Regierungsvorlage enthält unter anderem folgende Änderungen:
Landeshaushaltsgesetz 2013
Die Durchführung abgeleiteter Finanzgeschäfte wird nicht nur ausdrücklich an die Prinzipien der
Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der österreichischen Bundesverfassung gebunden,
sondern auch an die Grundsätze eines risikoaversen (= risikoscheuen) Finanzmanagements. Dieser Begriff ist
dem Entwurf jener 15a B-VG-Vereinbarung gemäß entnommen, der derzeit zwischen dem Bund und den Ländern
verhandelt wird.
Für die angestrebte Rückführung des Finanzportfolios soll zum einen gesetzlich festgelegt werden,
dass saldierte Mehreinnahmen (Einmalerlöse) für die Reduktion der Finanzschulden zu verwenden sind, soweit
sie nicht für weitere Absicherungsgeschäfte nach den Grundsätzen eines risikoaversen Finanzmanagements
verwendet werden. Zum anderen soll die Landesregierung dazu ermächtigt werden, für saldierte Mehraufwendungen,
die bei der Rückführung des Finanzportfolios unvermeidlich entstehen, zusätzliche Darlehen aufzunehmen,
für die eine Obergrenze von 35 Millionen Euro gilt. Über den Stand der Entwicklung des Finanzportfolios
ist von der Landesregierung dem Landtag monatlich zu berichten. Der erste Bericht ist mit Stand 28. Februar 2013
zu erstatten.
Landesvoranschlag 2013
Im Landesvoranschlag 2013 sind keine Erträge aus dem Schuldenmanagement budgetiert (ursprünglich drei
Millionen Euro). Bei den Ausgaben wird für die Finanzierung weiterer Maßnahmen zur Aufklärung der
Finanzlage des Landes vorgesorgt (800.000 Euro). Budgetiert sind auch die Ausgaben für die ausverhandelten
Gehaltserhöhungen für die Landesbediensteten (50 Euro pro Monat). Vorgesehen ist auch eine mögliche
Gehaltserhöhung für die Kindergartenpädagogen/innen im selben Ausmaß, unter der Voraussetzung,
dass der Städtebund und der Gemeindeverband ihren gesetzlich vorgesehenen Anteil auch erhöhen. Die Mindereinnahmen
beim Schuldenmanagement und die Mehrausgaben sollen durch höhere Darlehensaufnahmen zum Haushaltsausgleich
finanziert werden. Diese Maßnahmen führen zu einer höheren Neuverschuldung des Landes als ursprünglich
für 2013 vorgesehen.
Finanzrahmengesetz 2014 – 2016
Für das Jahr 2014 gibt es noch kein Landeshaushaltsgesetz und keinen Landesvoranschlag. Der ursprüngliche
Gesetzesvorschlag wird dahingehend geändert, dass die darin vorgesehenen Vorgaben auch für das künftige
Landeshaushaltsgesetz 2014 und den Voranschlag 2014 verbindlich gelten.
Gesamthaushalt von 2.439.793.500 Euro
Der Entwurf des Gesamthaushaltes sieht nun für das Jahr 2013 Einnahmen und Ausgaben von 2.439.793.500 Euro
vor. Davon entfallen auf den Ordentlichen Landesvoranschlag Einnahmen und Ausgaben von 2.342.990.300 Euro und auf
den Außerordentlichen Landesvoranschlag Einnahmen und Ausgaben von 96.803.200 Euro.
Der Salzburger Landtag hat als erste Konsequenz der zu Tage getretenen Probleme mit dem Finanzmanagement des Landes
in seiner Sitzung am 12. Dezember 2012 die Landeshaushaltsgesetze 2013 und 2014 sowie das Finanzrahmengesetz 2013
– 2016 nicht beschlossen und die betreffenden Verhandlungsgegenstände an den Finanzausschuss zurückverwiesen.
Die neuerlichen Beratungen des Salzburger Landtags über die neue Vorlage der Landesregierung für das
Landeshaushaltsgesetz 2013, den Landesvoranschlag 2013 und ein Salzburger Finanzrahmengesetz finden in der Sondersitzung
am Mittwoch, 23. Jänner, statt.
Unterstützung von externen Experten
Die Landesregierung stimmte heute auch zu, die Firma ITHUBA Capital AG einerseits mit der Beratung für
Sofortmaßnahmen in Abstimmung mit der ÖBFA (Österreichische Bundesfinanzierungsagentur) und andererseits
mit dem Risikocontrolling zu beauftragen, wobei eine klare Transparenz der Zuordnung der einzelnen Positionen zu
ordentlichen und außerordentlichen Schulden bzw. der künftigen Transfers zwischen diesen erforderlich
ist.
GÖD-Abschlüsse sollen ab 2014 übernommen werden
Zum Abschluss der heutigen vierstündigen außerordentlichen Sitzung waren auch die kürzlich
abgeschlossenen Gehaltsverhandlungen im Landesdienst ein Thema. Die Regierungsmitglieder verständigten sich
darauf, ab dem Jahr 2014 wieder die GÖD-Abschlüsse auf Bundesebene zu übernehmen.
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