Schnellere und kostengünstigere Verfahren: Tirol ist Vorreiter in Österreich 

 

erstellt am
22. 01. 13

Landesverwaltungsgericht wird zügig umgesetzt
Innsbruck (lk) - Im Oktober 2012 legte die Tiroler Landesregierung mit einem entsprechenden Beschluss die gesetzlichen Grundlagen für das neue Landesverwaltungsgericht. Um Zeitverzögerungen durch die bevorstehende Landtagswahl zu vermeiden, wurden bereits am 22.01. von der Landesregierung auf Antrag von LH Günther Platter und LR Johannes Tratter die personellen Weichen gestellt. Die künftigen Verwaltungsrichter Dr. Christoph Purtscher und Dr. Albin Larcher werden zum Präsidenten bzw. Vizepräsidenten des Landesverwaltungsgerichts ernannt.

„Wir haben dieses zentrale Reformvorhaben zügig vorangetrieben. Mit der Ausarbeitung des Landesverwaltungsgerichtsgesetzes sowie der heute getroffenen personellen Weichenstellung ist Tirol österreichweit Vorreiter. Das Landesverwaltungsgericht ersetzt somit wie geplant ab 1. Jänner 2014 den Unabhängigen Verwaltungssenat. Die Bürgerinnen und Bürger werden in Zukunft von einfacheren Verfahren profitieren“, informiert dazu LH Günther Platter

Für LR Johannes Tratter dient das künftige Landesverwaltungsgericht dem Ziel, Bürokratie abzubauen und Behörden so bürgernah wie möglich weiterzuentwickeln: „Eine schlanke, schnelle und somit kostengünstige Verwaltung ist ein vorrangiges Anliegen der Tiroler Landesregierung. Die Verwaltungsreform dient diesem Ziel, indem Verwaltungsstrukturen optimiert und dadurch schnellere Entscheidungen ermöglicht werden.“

In den Zuständigkeitsbereich des Landesverwaltungsgerichts fallen unter anderem Einsprüche in zweiter Instanz, beispielsweise im Zusammenhang mit einer BH-Strafe oder einem Baubescheid.

 

 

 

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