Landesverwaltungsgericht wird zügig umgesetzt
Innsbruck (lk) - Im Oktober 2012 legte die Tiroler Landesregierung mit einem entsprechenden Beschluss die
gesetzlichen Grundlagen für das neue Landesverwaltungsgericht. Um Zeitverzögerungen durch die bevorstehende
Landtagswahl zu vermeiden, wurden bereits am 22.01. von der Landesregierung auf Antrag von LH Günther Platter
und LR Johannes Tratter die personellen Weichen gestellt. Die künftigen Verwaltungsrichter Dr. Christoph Purtscher
und Dr. Albin Larcher werden zum Präsidenten bzw. Vizepräsidenten des Landesverwaltungsgerichts ernannt.
„Wir haben dieses zentrale Reformvorhaben zügig vorangetrieben. Mit der Ausarbeitung des Landesverwaltungsgerichtsgesetzes
sowie der heute getroffenen personellen Weichenstellung ist Tirol österreichweit Vorreiter. Das Landesverwaltungsgericht
ersetzt somit wie geplant ab 1. Jänner 2014 den Unabhängigen Verwaltungssenat. Die Bürgerinnen und
Bürger werden in Zukunft von einfacheren Verfahren profitieren“, informiert dazu LH Günther Platter
Für LR Johannes Tratter dient das künftige Landesverwaltungsgericht dem Ziel, Bürokratie abzubauen
und Behörden so bürgernah wie möglich weiterzuentwickeln: „Eine schlanke, schnelle und somit kostengünstige
Verwaltung ist ein vorrangiges Anliegen der Tiroler Landesregierung. Die Verwaltungsreform dient diesem Ziel, indem
Verwaltungsstrukturen optimiert und dadurch schnellere Entscheidungen ermöglicht werden.“
In den Zuständigkeitsbereich des Landesverwaltungsgerichts fallen unter anderem Einsprüche in zweiter
Instanz, beispielsweise im Zusammenhang mit einer BH-Strafe oder einem Baubescheid.
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