Neben altbewährtem Übermittlungsmodus können FinanzOnline
User Steuerangelegenheiten ab dem 2. Quartal auch völlig papierfrei erledigen
Wien (bmf) - Auf Basis des mit 1. Jänner 2013 in Kraft getretenen Abgabenänderungsgesetztes, das
im Herbst 2012 beschlossen wurde, ergaben sich Änderungen im Übermittlungsmodus zwischen Steuerzahler/innen
und der Finanzverwaltung.
Ständige und laufende Serviceoptimierung der Finanzverwaltung hat oberste Priorität. Daher werden in
regelmäßigen Abständen Kundenbefragungen durchgeführt. Eine aktuelle Befragung ergibt, dass
sich 83 Prozent der Steuerzahler/innen eine Kontaktaufnahme seitens der Finanzverwaltung auf elektronischem Wege
wünschen. Für dieses Ergebnis sprechen auch die über drei Millionen registrierte FinanzOnline User
österreichweit.
Im Sinne von Serviceorientierung und Kundenfreundlichkeit gilt daher seit Jänner 2013 folgender Übermittlungsmodus:
Steuerzahler/innen, die nach wie vor den Papier- bzw. Postweg bevorzugen werden ab dem 2. Quartal 2013 in bewährter
Form ihre Benachrichtigung inklusive Erlagscheine per Post erhalten. Und all jene die FinanzOnline bevorzugen,
können die papierlose Zustellung und elektronische Bezahlung wählen d.h. sie haben die Option sich für
oder gegen den elektronischen Weg zu entscheiden.
Im Rahmen dieser technischen Umstellung wurden bedauerlicher Weise im ersten Quartal 2013 bei allen Benachrichtigungen
betreffend vierteljährliche Vorauszahlungen keine Erlagscheine beigelegt. In der Zwischenzeit können
die Einzahlungen natürlich mit den Erlagscheinen der jeweiligen Bank vorgenommen werden bzw. es liegen Zahlscheine
in allen österreichischen Finanzämtern auf. Gerne schicken wir betroffenen Bürgerinnen und Bürgern
für das erste Quartal 2013 auch die entsprechenden Erlagscheine zu. Diese sind telefonisch beim jeweiligen
Finanzamt zu bestellen. Die Liste der Finanzämter finden Sie im Internet in unserem Finanzamtsfinder unter
folgendem Link: http://dienststellen.bmf.gv.at/ListDst_Auswahl.asp
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