Modernisierte Neufassung des Strafgesetzbuches soll aufbauend auf Vorschlägen einer Expertenkommission
bis 2015 vorliegen
Wien (bmj) - Justizministerin Beatrix Karl startete am 01.02. den größten Reformprozess des österreichischen
Strafgesetzbuches, „StGB 2015“. Bei einer Pressekonferenz im Justizministerium präsentierte die Bundesministerin
den geplanten Ablauf des Reformprozesses für das gesamte StGB. Eine Reformkommission bestehend aus 14 Expertinnen
und Experten nimmt ab sofort die Arbeit auf und erarbeitet bis zum Frühjahr 2014 Vorschläge für
ein runderneuertes StGB. Auch eine öffentliche Enquete im Mai ist Teil des Prozesses. Das Jahr 2014 steht
dann im Zeichen der politischen Debatte und Beschlussfassung des „StGB 2015“.
„Das Strafgesetzbuch steht vor seiner größten Reform seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1975. In den
vergangenen 40 Jahren hat sich viel in unserer Gesellschaft verändert. Der Gesetzgeber muss auf diese Veränderungen
reagieren. Es ist mein Ziel bis zum Jahr 2015 ein Strafgesetzbuch des 21. Jahrhunderts zu schaffen“, so die Justizministerin
bei der Pressekonferenz.
Mit dem „Reformprozess StGB 2015“ verfolgt Karl einen völlig neuen Ansatz in der Gesetzesentstehung. Anstatt
politische Ziele vorzugeben, erfolgt die Evaluierung des StGB ergebnisoffen durch unabhängige Expertinnen
und Experten aus Praxis und Wissenschaft. Diese werden in den kommenden 12 Monaten das gesamte österreichische
StGB prüfen und Verbesserungsvorschläge erarbeiten. Im Frühjahr 2014 folgt dann die ausführliche
politische Debatte sowie der Beschluss einer modernisierten Neufassung des StGB, die am 1.1. 2015 in Kraft treten
soll.
Die Leitung der Expertengruppe übernimmt Mag. Christian Pilnacek, Sektionschef für Strafrecht im Justizministerium.
Gegenstand der Prüfung werden insbesondere die Strafrelationen zwischen Leib und Leben und Vermögensdelikten,
die Gesamtsystematik des StGB, möglicher Modernisierungsbedarf bei Tatbeständen sowie die Wertgrenzen
bei Vermögensdelikten sein.
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