Karl startet größte Reform des Strafgesetzbuches seit vier Jahrzehnten 

 

erstellt am
04. 02. 13

Modernisierte Neufassung des Strafgesetzbuches soll aufbauend auf Vorschlägen einer Expertenkommission bis 2015 vorliegen
Wien (bmj) - Justizministerin Beatrix Karl startete am 01.02. den größten Reformprozess des österreichischen Strafgesetzbuches, „StGB 2015“. Bei einer Pressekonferenz im Justizministerium präsentierte die Bundesministerin den geplanten Ablauf des Reformprozesses für das gesamte StGB. Eine Reformkommission bestehend aus 14 Expertinnen und Experten nimmt ab sofort die Arbeit auf und erarbeitet bis zum Frühjahr 2014 Vorschläge für ein runderneuertes StGB. Auch eine öffentliche Enquete im Mai ist Teil des Prozesses. Das Jahr 2014 steht dann im Zeichen der politischen Debatte und Beschlussfassung des „StGB 2015“.

„Das Strafgesetzbuch steht vor seiner größten Reform seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1975. In den vergangenen 40 Jahren hat sich viel in unserer Gesellschaft verändert. Der Gesetzgeber muss auf diese Veränderungen reagieren. Es ist mein Ziel bis zum Jahr 2015 ein Strafgesetzbuch des 21. Jahrhunderts zu schaffen“, so die Justizministerin bei der Pressekonferenz.

Mit dem „Reformprozess StGB 2015“ verfolgt Karl einen völlig neuen Ansatz in der Gesetzesentstehung. Anstatt politische Ziele vorzugeben, erfolgt die Evaluierung des StGB ergebnisoffen durch unabhängige Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft. Diese werden in den kommenden 12 Monaten das gesamte österreichische StGB prüfen und Verbesserungsvorschläge erarbeiten. Im Frühjahr 2014 folgt dann die ausführliche politische Debatte sowie der Beschluss einer modernisierten Neufassung des StGB, die am 1.1. 2015 in Kraft treten soll.

Die Leitung der Expertengruppe übernimmt Mag. Christian Pilnacek, Sektionschef für Strafrecht im Justizministerium. Gegenstand der Prüfung werden insbesondere die Strafrelationen zwischen Leib und Leben und Vermögensdelikten, die Gesamtsystematik des StGB, möglicher Modernisierungsbedarf bei Tatbeständen sowie die Wertgrenzen bei Vermögensdelikten sein.

 

 

 

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