Vorratsdatenspeicherung

 

erstellt am
01. 02. 13

 Karl: Offene Gesellschaft erfordert vertrauensvolle Kommunikation
Justizministerin zur Vorratsdatenspeicherung im Nationalrat
Wien (övp-pk) - Eine offene und transparente Gesellschaft ist auf die vertrauensvolle Kommunikation ihrer Bürgerinnen und Bürger angewiesen; nur auf diese Weise kann Privatheit, aber auch Diskussionsbereitschaft und Teilhabe am öffentlichen Diskurs gewährleistet werden. Das sagte Justizministerin Dr. Beatrix Karl am 31.01. in der Plenardebatte zur Bürgerinitiative zur Vorratsdatenspeicherung. Skepsis und Sorgen der Bürger, wie auch die zur Debatte gestandene Bürgerinitiative nehme sie, Karl, vor diesem Hintergrund besonders ernst. Die Verwendung von Vorratsdaten in bestimmten, vom Gesetz klar determinierten Fällen stelle allerdings ein notwendiges Instrument zur wirksamen Verfolgung schwerer und schwerster Kriminalität dar, das sich in den ersten Monaten auch in der Praxis bewährt habe, so Karl weiter.

Hinsichtlich der Frage der Zweckmäßigkeit des Zugriffs auf Daten des Telekommunikationsverkehrs wies die Ministerin allerdings darauf hin, dass es schon bisher zulässig und gängige Praxis war, dass die Strafverfolgungsbehörden im konkreten Verdachtsfall und bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen über jene Daten Auskunft erhalten haben, die beim Betreiber zu betrieblichen Zwecken vorrätig waren. "Diese Ermittlungsmaßnahme stellte also schon in der Vergangenheit ein äußerst wirksames Mittel zur Verfolgung und Aufklärung schwerer Kriminalität dar."

Die Umsetzung der Richtlinie Vorratsdatenspeicherung habe in Österreich ihrer Überzeugung nach auch zu einem verstärkten Grundrechtsschutz und zu mehr Rechtsklarheit für Anbieter und Behörden geführt, hob die Ministerin vor allem die umfassende Kontrollbefugnisse des Rechtsschutzbeauftragten der Justiz hervor. Auch die zur Gewährleistung einer hohen Datensicherheit geschaffenen technischen Voraussetzungen für die Datenübermittlung, also die verschlüsselte Übermittlung der Daten von den Anbietern an die Strafverfolgungsbehörden, seien als vorbildhaft zu beurteilen. Die bisherigen Erfahrungen zur Anwendung der Bestimmungen über die Auskunft von Vorratsdaten hätten zudem gezeigt, dass die Strafverfolgungsbehörden mit dem Instrumentarium maßvoll umgehen, wie auch der Rechtsschutzbeauftragte des BMJ in seinem letzten Bericht hervorgehoben hat.

"Wenn nun Zweifel an der Ausgewogenheit der Balance zwischen den Rechten des Einzelnen und den Zwecken der Verbrechensbekämpfung und der Strafverfolgung angemeldet und daraus ein Änderungsbedarf abgeleitet wird, so stellen wir uns gerne dieser Diskussion, weil die Wahrung der Menschenrechte ein hohes Gut und Maßstab für eine gerechte Justiz ist." Allerdings werde abzuwarten sein, ob und inwieweit die Regelungen der Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof im Hinblick auf die Wahrung dieser Balance bewertet werden. "Wir dürften nicht vorschnell auf die Schutzfunktion des Strafrechts und seiner Durchsetzung verzichten. Auch Opfer schwerer Kriminalität haben ein Recht, dass der Staat und seine Organe für Zwecke der Ausforschung und Verfolgung dieser Taten einen beschränkten und kontrollierten Zugang zu Daten der Telekommunikation haben muss", schloss die Justizministerin.


 

 Jarolim: Vorratsdatenspeicherung könnte der EU-Grundrechtscharta widersprechen
Die Vorratsdatenspeicherung hat nur einen Sinn: als Mittel zur Ausforschung schwerster krimineller Aktivitäten herangezogen zu werden.
Wien (sk) - "Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) spricht eindeutige Bedenken aus, dass die EU-Richtlinie über die sogenannte Vorratsdatenspeicherung der EU-Grundrechtscharta widersprechen könnte." Das betonte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim in der Debatte "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" im Nationalrat. Der VfGH betont, dass nicht etwa die Umsetzung falsch war, sondern die Richtlinie zur Speicherung Verbesserungspotential aufweise. "Das Grundübel stellt somit das Zustandekommen der Richtlinie dar", so Jarolim.

Die Vorratsdatenspeicherung hat nur einen Sinn: als Mittel zur Ausforschung schwerster krimineller Aktivitäten herangezogen zu werden. "Und hier darf es keine missbräuchlich Verwendung geben", betonte Jarolim. "Der Verfassungsgerichtshof spricht eindeutig davon, dass durch die vorgegebene Verpflichtung der EU-Richtlinie zur Speicherung der Daten, Rückschlüsse auf Verhalten, Gewohnheiten und Aufenthaltsorte des Benutzers von Kommunikationsdiensten gezogen werden können und damit die Erstellung von sogenannten Bewegungsprofilen ermöglicht wird. Dadurch ist der gläserne Mensch gegeben", so Jarolim. Der Justizsprecher geht davon aus, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Richtlinie aufheben wird und dementsprechende Anpassungen durchgeführt werden können.


 

Herbert: Entschließung des Nationalrates bestätigt die ablehnende Haltung der FPÖ
Die beschlossene Evaluierung der Bestimmungen über die Vorratsdatenspeicherung zeigt die die mangelhafte "Qualität" dieser fragwürdigen Bestimmungen
Wien (fpd) - Die generelle und verdachtsunabhängige Speicherung von privaten Daten ohne richterlichen Befehl in Form der strittigen Vorratsdatenspeicherung bedarf nicht einer neuen Überprüfung und Kontrolle sondern vielmehr die sofortige Außerkraftsetzung dieser fragwürdigen gesetzlichen Bestimmungen, stellte der freiheitliche stellvertretende Vorsitzende des Datenschutzrates und Bereichssprecher für den Öffentlichen Dienst, NAbg. Werner Herbert, in seinem Debattenbeitrag zur Vorratsdatenspeicherung fest.

Die Vorratsdatenspeicherung stellt nämlich einen besonders schweren Eingriff in die Privatsphäre der Bevölkerung dar und macht die Bürger zu Pauschalverdächtigen. Ohne dass ein konkreten Tatverdacht vorliegt wird in die persönlichen Rechte des einzelnen Eingegriffen und dabei jede Verhältnismäßigkeit, die für einen Rechtsstaat oberste Priorität haben sollte, vernachlässigt.

Die FPÖ hat sich daher bereits von Anfang an gegen die Vorratsdatenspeicherung eingesetzt und ist auch der diesen gesetzlichen Bestimmungen einer EU-Richtlinie zu Grunde liegenden EU-Bespitzelungssystematik vehement entgegengetreten. Nach INDECT, SWIFT-Abkommen und der EU-Fluggastdatenspeicherung ist die gegenständliche Vorratsdatenspeicherung eine weitere EU-Maßnahme, die Bürgerrechte bewusst und massiv einschränkt. Einmal mehr haben sich dabei die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP als brave Erfüllungsgehilfen auch bei höchst fragwürdigen EU-Vorgaben gezeigt und dabei die gerade in dieser sensiblen Angelegenheit berechtigten nationalen Interessen der österreichischen Bevölkerung völlig ignoriert.

So gesehen stellt die Ankündigung der EU-Kommission, eine Evaluierung der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung vornehmen zu wollen wahrlich eine gefährliche Drohung dar, wo mit einer Verschärfung dieser Spitzel-Bestimmungen und daraus resultierenden zusätzlichen Nachteilen samt weiteren folgenschwereren Eingriffen in die persönlichen Rechte der österreichischen Staatsbürger zu rechnen sein wird.

Die FPÖ wird jedenfalls den Kampf gegen diese überschießenden und höchst bedenklichen Gesetzesbestimmungen hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung, wie beispielweise die bereits vor geraumer Zeit eingebrachte Klage der FPÖ beim Verfassungsgerichtshof gegen die Vorratsdatenspeicherung, welche mittlerweile auch bereits beim EuGH anhängig ist, weiterhin fortsetzen und die Wahrung der berechtigten Interessen der österreichischen Bevölkerung auch zukünftig sicherstellen, so Herbert abschließend.


 

Grosz: Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger
SPÖ und ÖVP teilen plötzlich Oppositionsbedenken
Wien (bzö) - "Es ist eigenartig, dass SPÖ und ÖVP jetzt plötzlich alle Bedenken der Opposition teilen und damit das Debakel um die rot-schwarze Beschlussfassung der Vorratsdatenspeicherung vertuschen wollen. Es entspricht sicher nicht dem sozialdemokratischen Heldenmut, dass man in Tradition von Bundespräsident Fischer auf die Toilette verschwindet, wenn es darum geht, die Interessen der Bevölkerung zu vertreten", so BZÖ-Justizsprecher Abg. Gerald Grosz im Rahmen der Parlamentsdebatte in Richtung SPÖ-Abg. Maier, der beim Beschluss der Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2011 den Saal verlassen hatte und der Abstimmung ferngeblieben war.

"Jetzt ist endgültig klar, wovor das BZÖ schon immer gewarnt hat, nämlich, dass die Vorratsdatenspeicherung ein Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger ist. Nicht Kriminelle sind im Fadenkreuz dieser Datenspeicherung, sondern die anständigen und unbescholtenen Bürger. Es widerspricht den Grundrechten, wenn ohne richterliche Genehmigung in die unmittelbare Freiheit der Menschen eingegriffen wird. Die Opposition hat bereits vor Jahren darauf aufmerksam gemacht, trotzdem wurde sie von SPÖ und ÖVP beschlossen. Der heutige Versuch, hier zurück zu rudern, ist unglaubwürdig", kritisierte Grosz.

"Das BZÖ bekämpft die Vorratsdatenspeicherung, weil sie dazu dient, den einfachen und unbescholtenen Bürgern "ins Schlüsselloch zu schauen". Aber wir stehen dazu, dass man den staatlichen Behörden die notwenigen Mittel in die Hand geben muss, um Terrorismus, Islamismus, Kinderpornographie und die organisierte Kriminalität wirkungsvoll entgegenzutreten", betonte der BZÖ-Justizsprecher.


 

Hagen: Vorratsdatenspeicherung ist abzulehnen
Wien (str) - "Alle Bürger unter Generalverdacht zu stellen, das widerspricht dem Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention", erklärte Team Stronach Verfassungssprecher Christoph Hagen in seinem Debattenbeitrag. Es könne nicht sein, dass Telefon- und Internetverbindungen, E-Mails und Standortinfos gespeichert werden. Den "gläsernen Menschen ohne Wenn und Aber", lehnte Hagen klar ab und erinnerte, dass in jenen Ländern, die die Vorratsdatenspeicherung bereits eingeführt hatten, diese von den nationalen Verfassungsgerichten wieder aufgehoben wurde.

 

 

 

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