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Fahrgastrechte /
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erstellt am
31. 01. 13
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Bures:
Fahrgastrechte werden weiter ausgebaut
Ausweitung auf Monatskarten als Ziel – Novelle enthält Erleichterung für Menschen
mit Behinderung und Parkerleichterungen für Hebammen
Wien (sk) - Die Rechte von Bahnfahrerinnen und Bahnfahrern werden weiter ausgebaut. Am 31.01. beschloss
der Nationalrat das von Verkehrsministerin Doris Bures vorgelegte Fahrgastrechtepaket (Novelle des Eisenbahngesetzes,
Eisenbahnbeförderungsgesetzes und Fahrgastrechtegesetzes). Damit werden, wie die Ministerin betonte, die Kundenorientierung
und der Konsumentenschutz bei den Bahnen weiter gestärkt.
Schon im Jahr 2010 hat Österreich für Bahnpendlerinnen und -pendler eine Entschädigungsregelung
beschlossen, die dann zum Tragen kommt, wenn auf einer Strecke ein Pünktlichkeitsgrad von 90 Prozent unterschritten
wird. Die heutige Novelle gibt den Bahnen noch strengere Vorgaben. Jahreskartenbesitzerinnen und -besitzer bekommen
künftig bereits dann eine Entschädigungen, wenn die Pünktlichkeit unter 95 Prozent liegt. Diese
Regelung gilt nicht nur für die ÖBB, sondern auch für alle anderen Bahnunternehmen.
Gleichzeitig wird die Information der Pendlerinnen und Pendler verbessert. Die Besitzerinnen und Besitzer von Jahreskarten
können im Internet jederzeit rasch und kostenlos kontrollieren, ob die Vorgaben auf ihrer Strecke eingehalten
werden. Auch die Abwicklung der Entschädigung wird einfach und unbürokratisch funktionieren: Die JahreskartenbesitzerInnen
müssen sich nur einmal im System anmelden, dann erhalten sie am Ende des Jahres automatisch eine Entschädigung.
Der Ministerin geht es um die hunderttausenden Pendlerinnen und Pendler, die täglich mit der Bahn fahren und
von einer zuverlässigen und pünktlichen Bahn profitieren. Sie betonte: "Bereits jetzt fahren 96
Prozent der Züge pünktlich, die ÖBB ist damit die pünktlichste Bahn Europas". Für
die Zukunft habe man sich zum Ziel gesetzt, die Fahrgastrechte auf Monatskartenbesitzer und -Besitzerinnen auszuweiten.
Die Verkehrsministerin betonte in ihrer Rede zur Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Nationalrat,
dass zukünftig mehr Raum und Sicherheit sowie klare Regeln für Radfahrerinnen und Radfahrer geschaffen
werden. Mit dem "Fahrrad-Paket" bekommen Straßenerhalter die gesetzliche Möglichkeit, eigene
Fahrradstraßen und Begegnungszonen zu schaffen. Zudem wird das Handy-Telefonieren am Rad ausdrücklich
verboten. "Radfahren boomt. Das ist sowohl aus gesundheitlichen als auch Umweltaspekten positiv. Mit der aktuellen
Novelle wird die StVO an diese erfreuliche Tendenz angepasst", betonte Bures. Es soll ein kooperatives und
rücksichtsvolles Miteinander bei höchster Sicherheit für alle Menschen im Straßenverkehr garantiert
werden.
Die wichtigsten Neuerungen der Novelle betreffen mehr Raum und mehr Sicherheit für Radfahrer. "Künftig
dürfen Straßenerhalter eigene Fahrradstraßen und Begegnungszonen schaffen, die zu einem respektvollen
Verhalten unter allen Straßennutzern beitragen werden", zeigte sich Bures überzeugt. Aus Gründen
der Sicherheit soll künftig auch am Fahrrad - so wie beim Autofahren - ein dezidiertes Handytelefonierverbot
gelten.
Bures wies außerdem darauf hin, dass die Novelle, eine Erleichterung für Menschen mit Behinderung enthält.
Bisher mussten Menschen mit Behinderungen separat einen Parkausweis und einen Behindertenpass beantragen. Nun wird
der Parkausweis beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen beantragt und als Anlage zum Behindertenpass
ausgestellt.
Auch für Hebammen gibt es eine Verbesserung. Künftig dürfen sie, wenn sie zur Geburtshilfe gerufen
werden, so wie Ärztinnen und Ärzte im Dienst ihr Auto auch im Halte- und Parkverbot abstellen, erläuterte
die Verkehrsministerin.
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Bartenstein: ÖVP steht für Wahlfreiheit der Verkehrsmittel
Neu geschaffene Begegnungszone setzt auf Gleichbehandlung auf Augenhöhe!
Wien (övp-pk) - "Für die ÖVP steht die Gleichbehandlung der Verkehrsträger und
die Wahlfreiheit beim Verkehrsmittel im Vordergrund", sagte ÖVP-Verkehrssprecher Martin Bartenstein im
Rahmen der Plenardebatte zum Verkehrspaket. Im Gegensatz zum Koalitionsparter, der die komplexen Herausforderungen
der Verkehrspolitik eher eindimensional mit "Schiene vor Straße" erläutert, stehe für
die ÖVP die individuelle Entscheidungsfreiheit im Vordergrund. Ebenso sehe man auch im Fahrradfahren nicht
die einzig taugliche Fortbewegungsform, auch wenn ein Teil der Opposition Verkehrspolitik anscheinend so definiert.
Ein Kernstück des Verkehrspakets sei die Einführung der Begegnungszone, die auch in vielen ländlichen
Gemeinden Österreichs bereits in Pilotprojekten evaluiert wurde. Hier gehe es insbesondere darum, dass alle
Verkehrsteilnehmer einander auf Augenhöhe begegnen. Weitere Elemente des Verkehrspakets seien die Schaffung
der Möglichkeit, dass Radfahrer bei vollen Radwegen auch die Straße benützen dürften. "Beide
Maßnahmen stellen Optionen für die regionale Verkehrsplanung dar. Die Entscheidung, ob eine der neuen
Optionen realisiert wird, liegt aber bei den kommunalen Verkehrsplanern", so Bartenstein weiter.
Abschließend dankte Bartenstein seinen Fraktionskollegen Franz-Joseph Huainigg, Hermann Gahr und Johannes
Schmuckenschlager für deren Initiativen hinsichtlich eines erleichterten Zugangs von Behinderten zu Parkausweisen,
der Gleichstellung von Hebammen mit Ärzten im Dienst in Bezug auf erleichterte Parkmöglichkeiten und
der praxistauglichen Regelung der Mitnahmeverpflichtung von Traktorführerscheinen.
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Dolinschek begrüßt Verbesserung der Fahrgastrechte bei der Bahn
Diese neuen Regelungen sollen für alle Bahnunternehmen nicht nur für die ÖBB
gelten.
Wien (bzö) - "Die Verbesserung der Fahrgastrechte ist zu begrüßen - das BZÖ hat das in
der Vergangenheit immer eingemahnt. Es kann nämlich nicht sein, dass Pendler wegen Unpünktlichkeit der
Züge zu spät zum Arbeitsplatz oder in die Schule kommen", stellte BZÖ-Verkehrssprecher Abg.
Sigisbert Dolinschek in seinem Debattenbeitrag fest.
Zu den Entschädigungsansprüchen für Jahreskartenbesitzer merkte Dolinschek an, dass diese auch auf
Wochen- und Monatskartenbesitzer ausgeweitet werden sollten. "Das Wichtigste dabei muss aber sein, dass diese
neue Regelungen für alle Bahnunternehmen nicht nur für die ÖBB gelten sollten, denn die Bahn muss
im Gesamten ein verlässlicher Partner der Bahnkunden sein", merkte Dolinschek an.
"Die Kundenzufriedenheit kann nur durch eine entsprechende Pünktlichkeit der angebotenen Leistung gesteigert
werden. Durch den Ausbau dieser Fahrgastrechte und die durch die Steigerung der Pünktlichkeit der Züge
ist zu erwarten, dass vermehrt Menschen auf die Bahn umsteigen", sagte Dolinschek.
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Moser: Grüne haben Verbesserungen zur StVO-Novelle durchgesetzt
Weitere Pluspunkte für Radfahrende und Menschen mit Behinderungen
Wien (grüne) - "Die heutige Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält wichtige
Neuerungen fürs Radfahrer, Fußgeher und für Menschen mit Behinderungen. Wir Grüne konnten
an drei kritischen Punkten aus einem guten Paket ein besseres machen", hält Gabriela Moser, Verkehrssprecherin
der Grünen, zur Zweidrittelentscheidung im Nationalrat fest.
"Wir Grüne setzen uns für faire und vollziehbare Regelungen ein. Die Verlagerung der Zuständigkeit
für den Behindertenparkausweis zum Bund setzt eine auch von den Grünen ausgegangene Nationalrats-Forderung
um und bringt Vereinfachungen für Betroffene und Verwaltung. Die Ausweitung des Berechtigtenkreises erfordert
allerdings umso entschlossenere Maßnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung der Parkausweise durch
Dritte. Auf unsere Initiative wird die Umsetzung der neuen Regeln zusammen mit den StVO-Vollzugsbehörden vor
Ort mit Fokus auf diese Problematik genau begleitet und evaluiert. Damit wird die Wirksamkeit verbessert und Missbrauch
künftig vermieden", betont Moser.
Weiters konnten die Grünen die Lösung zu einem weiteren Problem initiieren: Das Problem zu tief montierter
Verkehrszeichen, die oft zu Verletzungen bei Blinden und Sehbehinderten führen, wird nun angegangen. Radfahrer
und Fußgeher sind der zweite Schwerpunkt der StVO-Novelle. Moser: "Vorrang für Schwächere
ist dringend nötig, das zeigt die Unfallbilanz des laufenden Jahres: Bereits elf FußgängerInnen
wurden von Kraftfahrzeugen getötet."
Die Grünen begrüßen, dass das internationale Erfolgsmodell der Begegnungszone auch in Österreich
verankert wird, dass künftig Fahrradstraßen möglich werden und vor allem, dass ein Schritt in Richtung
Freigabe der Radwegbenutzungspflicht erfolgt. Auch wenn die Regelungen komplizierter als nötig und in einigen
Punkten kritikwürdig sind, ist dies im Sinn der Verkehrssicherheit und der Rückgewinnung der Straße
als Öffentlicher Raum. Auf Betreiben der Grünen werden auch die Sondervorrangregeln beim Verlassen von
Radfahranlagen in Angriff genommen. Diese beeinträchtigen die Verkehrssicherheit statt sie zu verbessern.
Nun ist der erste Schritt zu ihrer Abschaffung gelungen.
Mit den erreichten Verbesserungen ist für die Grünen die Zustimmung im Parlament möglich. "Und
künftig müssen Maßnahmen zugunsten der Verkehrssicherheit von vornherein klar Vorrang vor der 'Leichtigkeit
und Flüssigkeit' des Autoverkehrs haben. Eine Verkehrswende, die den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer
und der Umwelt über das heilige Blech und seine Freiheit stellt, ist unausweichlich", unterstreicht Moser.
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Weninger: Städtebund begrüßt Beschluss über Fahrradstraßen
und Begegnungszonen
Wien (städtebund) - Verbesserungen für RadfahrerInnen und FußgängerInnen sind wesentliche
Anliegen des Österreichischen Städtebundes. Zwei Kernforderungen wurden durch Beschluss der 25. Straßenverkehrs-Novelle
(StVO) im Nationalrat umgesetzt: Die Fahrradstraße: Ab sofort gibt es die Möglichkeit, reine Fahrradstraßen
zu schaffen, wobei nur das Zu- und Abfahren für andere Verkehrsmittel erlaubt ist, in diesen Fahrradstraßen
gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern wird erlaubt sein.
"Mit der Fahrradstraße wird eine wesentliche Forderung des Österreichischen Städtebundes verwirklicht.
Internationale Erfahrungen zeigen, dass damit Radfahren attraktiver und sicherer gemacht wird und fördert
das positive Radfahrklima insgesamt," so Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes.
Insbesondere in Städten hat der Radanteil im Verkehr stark zugenommen, so liegt der Radverkehrsanteil beispielsweise
in Innsbruck mittlerweile bei 23 Prozent.
Ebenfalls neu im Gesetz: Die Begegnungszone, die vor allem in Innenstadtzonen wichtig ist. In Begegnungszonen können
Fußgänger, Kfz und Fahrräder gleichberechtigt die Fahrbahn benützen mit einer Maximalgeschwindigkeit
von 20 km/h. Der Vorteil: alle VerkehrsteilnehmerInnen müssen aufmerksam sein. Erfahrungen zeigen, dass die
Verkehrssicherheit dadurch doppelt stark erhöht wird. Die rechtliche Basis für solche Begegnungszonen
hat bisher gefehlt und ist nunmehr auf Anregung durch den Städtebund ebenfalls in der StVO-Novelle enthalten.
Eine weitere Forderung des Städtebundes, nämlich die völlige Aufhebung der Radwegebenützungspflicht,
ist in dieser Form nicht enthalten. Hingegen wird es in Zukunft zumindest die Möglichkeit geben, für
bestimmte Straßen die Benützungspflicht aufzuheben. Dazu Städtebund-Weninger: "Es gilt die
weniger dominanten VerkehrsteilnehmerInnen zu schützen und ihnen entsprechenden Platz einzuräumen. Die
teilweise Aufhebung der Radwegbenützungspflicht ist ein erster Schritt zur Entkopplung schneller und langsamerer
RadfahrerInnen und soll dazu beitragen, im Kampf um den (Straßen)Raum vermehrt Chancenfairness einkehren
zu lassen."
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