Bundesvoranschlag 2013: Konsolidierungspfad mit Unsicherheiten 

 

erstellt am
31. 01. 13

Wien (wifo) - Mit dem Bundesvoranschlag 2013 soll eine nachhaltige schrittweise Verbesserung der österreichischen Verschuldungssituation eingeleitet werden. Die Schuldenquote erreicht mit 75,4% des BIP ihren voraussichtlichen Höchstwert und soll in den Folgejahren wieder gesenkt werden. Auch soll das Maastricht-Defizit, wie im EU-Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits vorgegeben, 2013 wieder unter der Obergrenze des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes von 3% liegen. Die bisher geleisteten Bankenhilfen belasten den Maastricht-Saldo kumuliert bis September 2012 mit gut 4 Mrd. Euro. Für das Jahr 2013 sind nochmals knapp 800 Mio. Euro an Bankenhilfen budgetiert.

Der Bundesvoranschlag unterliegt einigen Abwärtsrisiken: neben der unsicheren Entwicklung der Schuldenkrise und der Konjunktur in Europa sind dies ein weiterer möglicher Finanzbedarf der Banken, ein möglicher Abschreibungsbedarf eines Teils der EU-Rettungsmaßnahmen sowie Unsicherheiten bezüglich der Realisierung des angestrebten Volumens der Konsolidierungsmaßnahmen. Von der Haushaltsrechtsreform des Bundes, deren zweite Stufe mit den Kernelementen Wirkungsorientierung und Umstellung auf eine doppische Buchführung 2013 umgesetzt wird, kann eine Erhöhung von Transparenz, Effektivität und Effizienz der Budgetgebarung des Bundes erwartet werden. Auf die Einführung solch moderner Elemente der Haushaltsführung auf Länder- und Gemeindeebene sollte weiter gedrungen werden.

Neben den der staatlichen Schuldenquote zugerechneten Schulden der öffentlichen Hand sind für eine gesamthafte Einschätzung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen auch außerbudgetäre Schulden sowie Haftungen in eine vollständige Erfassung der Eventualverbindlichkeiten der öffentlichen Hand einzubeziehen. Für den Gesamtstaat erreicht das Gesamtvolumen der Haftungen 194 Mrd. Euro (63% des BIP von 2012). Die außerbudgetären Schulden des Gesamtstaates betragen insgesamt 32,9 Mrd. Euro oder 10,7% des BIP von 2012. Wünschenswert wäre eine regelmäßige gesamthafte Darstellung der außerbudgetären Schulden und Haftungen aller Gebietskörperschaften.

Angesichts der fiskalischen Unwägbarkeiten und des Ausgabenbedarfes in wichtigen Zukunftsbereichen muss für die Budgetpolitik die Forcierung der mit dem Konsolidierungspaket II initiierten mittelfristigen Strukturreformen im öffentlichen Sektor Vorrang haben. Die Erreichung der Einsparziele durch die Reform des Fördersystems, die Gesundheitsreform und die Anhebung des effektiven an das gesetzliche Pensionsantrittsalter ist durch eine energische Umsetzung der bereits geplanten Maßnahmen bzw. die möglichst rasche Konkretisierung und Implementierung der noch erforderlichen Umsetzungsschritte sicherzustellen. In all diesen Bereichen werden darüber hinaus weitere Schritte unumgänglich sein, um den mittelfristigen Budgetspielraum herzustellen, der für die Bewältigung der künftigen Herausforderungen (demographischer Wandel, Energiewende und Bekämpfung des Klimawandels) unabdingbar ist. Hinzukommen muss eine Föderalismusreform ebenso wie die Identifikation weiterer öffentlicher Ausgaben mit unbefriedigender Kosten-Nutzen-Relation, etwa im Bereich der großen Infrastrukturvorhaben. Zudem wäre zu überprüfen, in welchen Politikbereichen die Stärkung präventiver Maßnahmen eine Verringerung langfristiger Folgekosten ermöglichen kann (etwa in der Gesundheits- oder Umweltpolitik). Jedenfalls fehlt der Spielraum für Ausgaben im Wahljahr 2013 ohne Gegenfinanzierung durch Senkung anderer Ausgaben bzw. für eine Nettosteuerentlastung, wenn die für 2013 von der EU vorgegebene Unterschreitung der Defizitobergrenze von 3% nicht gefährdet werden soll. Dagegen ist eine aufkommensneutrale Abgabenstrukturreform, die die wachstums- und beschäftigungsfeindlich hohe Abgabenlast vor allem auf die kleinen und mittleren Einkommen senkt und dies gegenfinanziert durch die Anhebung von Steuern auf Energie- und Umweltverbrauch sowie Grund- und Immobilienvermögen und Erbschaften, ein unverzichtbarer Bestandteil einer Strategie zur Stärkung der mittelfristigen Wachstums- und Beschäftigungspotentiale.

 

 

 

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