Alle wesentlichen Vorschläge bereits in Umsetzung
Wien (pk) - Die Bundesregierung hat einen Bericht vorgelegt, der über die auf der 99. Tagung der Internationalen
Arbeitsorganisation (IAO) angenommenen Empfehlung (Nr. 200) betreffend HIV, AIDS und die Welt der Arbeit informiert.
Empfehlungen der IAO können – im Gegensatz zu IAO-Übereinkommen – nicht ratifiziert werden; es handelt
sich dabei lediglich um unverbindliche Vorschläge.
Die Empfehlung Nr. 200 enthält Vorschläge für einen besseren Umgang mit HIV und AIDS in der Arbeitswelt
und stellt einen Leitfaden dar, um Fragen der Menschenrechte, der Jobsicherheit und des Zugangs zu Gesundheitsversorgung
adäquat zu behandeln. Ein wichtiges Anliegen ist dabei, dass alle Menschen erfasst werden sollen, wobei Antidiskriminierung,
Antistigmatisierung sowie Präventionsmaßnahmen im Vordergrund stehen.
Im Bericht wird ausdrücklich festgehalten, dass die Privatsphäre und Vertraulichkeit in Zusammenhang
mit HIV und AIDS gewahrt werden müssen. Es soll daher von keinem Arbeitnehmer und keiner Arbeitnehmerin verlangt
werden, sich einem HIV-Test zu unterziehen oder seinen HIV-Status preiszugeben. Ob (potenzielle) ArbeitnehmerInnen
verpflichtet sind, wahrheitsgemäß Fragen nach dem HIV-Status zu beantworten bzw. von sich aus dem Arbeitgeber
eine bestehende HIV-Infektion bekannt zu geben, ist ebenso wie die Verpflichtung, sich einem HIV-Test zu unterziehen,
vom Einzelfall abhängig und durch eine Interessensabwägung zu beantworten. Die aufgrund berufsrechtlicher
Regelungen für Gesundheitsberufe oder der Sanitätsgesetze bestehenden Meldepflichten der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer sind ebenfalls zu beachten.
Von österreichischer Seite wird zudem darüber informiert, dass die Arbeitsinspektion in den vergangenen
Jahren zwar keine eigenständigen Politiken und Programme entwickelt hat, die ausschließlich auf HIV
und AIDS fokussiert sind, jedoch ist der Schutz vor einer arbeitsbedingten HIV-Übertragung Teil jedes Programmes
zum ArbeitnehmerInnenschutz im Gesundheits- und Sozialbereich. 2007 wurde zudem die nationale Arbeitsschutzstrategie
2007-2012 ins Leben gerufen, in der neben den Aufsichtsbehörden auch Sozialpartner, Unfallversicherungsträger,
Interessensvertreter von Präventivkräften, Universitäten, Forschungsstellen, sicherheitstechnische
und arbeitsmedizinische Zentren, Betriebe oder andere im ArbeitnehmerInnenschutz tätige Personen vertreten
sind. Im Rahmen dieser Strategie wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich ausschließlich mit der Prävention
von arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten, zu denen auch HIV/AIDS gehört, beschäftigt.
Zur Frage der Durchführung der Bestimmungen der Empfehlung wurden jene Dienststellen des Bundes, die vom Thema
berührt sind, die Bundesländer sowie die maßgebenden Interessenvertretungen um Stellungnahme ersucht.
Eine Gegenüberstellung mit den innerstaatlich getroffenen Maßnahmen hat ergeben, dass zu allen wesentlichen
Vorschlägen der Empfehlung bereits Umsetzungsmaßnahmen bestehen, heißt es zusammenfassend im Bericht.
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