Versicherte müssen aber darauf hinweisen, dass sie auf Urlaub sind
Wien (wgkk) - Dieses Jahr verbringen wieder tausende Österreicherinnen und Österreicher ihren
Winterurlaub in den heimischen Schigebieten. Sollten die Urlauberinnen und Urlauber während dieser Zeit erkranken
oder sich verletzen, können sie die ärztlichen Leistungen auch im Ferienort in Anspruch nehmen, betont
die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK). Wichtig ist dabei, dass sie die e-card bei der Vertragsärztin beziehungsweise
dem Vertragsarzt oder im Krankenhaus vorweisen und bekanntgeben, dass sie sich an ihrem Urlaubsort aufhalten. Dann
besteht keine Gefahr, dass die Quartalsregelung verletzt wird. Diese sieht vor, dass pro Quartal ein praktischer
Arzt, drei Fachärzte und beliebig viele Zahnärzte, die einen Vertrag mit den jeweiligen Gebietskrankenkassen
haben, besucht werden können.
Sollte sich eine Versicherte/ein Versicherter während des Urlaubs so schwer verletzen, dass sie/er nicht mit
dem Auto fahren oder darin transportiert werden kann, werden die Transportkosten in die nächstgelegene Krankenanstalt
oder zur nächsten Fachärztin/zum nächsten Facharzt von der WGKK übernommen. Verletzt sich eine
Schifahrerin/ein Schifahrer am Berg, können die Kosten für den Abtransport (Akia oder Hubschrauber) vom
Berg kraft Gesetz (§ 131/4 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) nicht vom gesetzlichen Krankenversicherungsträger
übernommen werden, schränkt die WGKK ein. Für diesen Fall müsste mittels einer privaten Versicherung
Vorsorge getroffen werden.
Ausnahme: Ist ein Versicherter schwerwiegend oder lebensbedrohlich verletzt (zB: Schädel-Hirn-Trauma)
und ist ein Transport auf dem Landweg unmöglich, übernimmt die WGKK einen Teil der Kosten des Flugtransports.
Dazu muss aber die medizinische Notwendigkeit des Flugtransports bescheinigt und vom medizinischen Dienst der WGKK
anerkannt werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich dabei nach den Satzungstarifen des Hauptverbandes der
österreichischen Sozialversicherungsträger und der WGKK. Im Moment liegt der Zuschuss für Flugtransporte
nach einem Unfall in Ausübung von Sport und Touristik bei 894,93 Euro.
Sollten Kinder bei Schulschikursen oder Schullandwochen mit Akia und/oder Hubschrauber abgeholt werden müssen,
ist ebenso eine medizinische Indikationen erforderlich.
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