Winterurlauber können auch im Ferienort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen 

 

erstellt am
29. 01. 13

Versicherte müssen aber darauf hinweisen, dass sie auf Urlaub sind
Wien (wgkk) - Dieses Jahr verbringen wieder tausende Österreicherinnen und Österreicher ihren Winterurlaub in den heimischen Schigebieten. Sollten die Urlauberinnen und Urlauber während dieser Zeit erkranken oder sich verletzen, können sie die ärztlichen Leistungen auch im Ferienort in Anspruch nehmen, betont die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK). Wichtig ist dabei, dass sie die e-card bei der Vertragsärztin beziehungsweise dem Vertragsarzt oder im Krankenhaus vorweisen und bekanntgeben, dass sie sich an ihrem Urlaubsort aufhalten. Dann besteht keine Gefahr, dass die Quartalsregelung verletzt wird. Diese sieht vor, dass pro Quartal ein praktischer Arzt, drei Fachärzte und beliebig viele Zahnärzte, die einen Vertrag mit den jeweiligen Gebietskrankenkassen haben, besucht werden können.

Sollte sich eine Versicherte/ein Versicherter während des Urlaubs so schwer verletzen, dass sie/er nicht mit dem Auto fahren oder darin transportiert werden kann, werden die Transportkosten in die nächstgelegene Krankenanstalt oder zur nächsten Fachärztin/zum nächsten Facharzt von der WGKK übernommen. Verletzt sich eine Schifahrerin/ein Schifahrer am Berg, können die Kosten für den Abtransport (Akia oder Hubschrauber) vom Berg kraft Gesetz (§ 131/4 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) nicht vom gesetzlichen Krankenversicherungsträger übernommen werden, schränkt die WGKK ein. Für diesen Fall müsste mittels einer privaten Versicherung Vorsorge getroffen werden.

Ausnahme: Ist ein Versicherter schwerwiegend oder lebensbedrohlich verletzt (zB: Schädel-Hirn-Trauma) und ist ein Transport auf dem Landweg unmöglich, übernimmt die WGKK einen Teil der Kosten des Flugtransports. Dazu muss aber die medizinische Notwendigkeit des Flugtransports bescheinigt und vom medizinischen Dienst der WGKK anerkannt werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich dabei nach den Satzungstarifen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger und der WGKK. Im Moment liegt der Zuschuss für Flugtransporte nach einem Unfall in Ausübung von Sport und Touristik bei 894,93 Euro.

Sollten Kinder bei Schulschikursen oder Schullandwochen mit Akia und/oder Hubschrauber abgeholt werden müssen, ist ebenso eine medizinische Indikationen erforderlich.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at