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EU-Finanzrahmen 2014-2020
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erstellt am
11. 02. 13
14.00 MEZ
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Schlussfolgerungen der Tagung vom 07. und 08.02
Brüssel (ue.eu.int) - Das Generalsekretariat des EU-Rates übergab die Schlussfolgerungen des Europäischen
Rates über die Tagung vom 07. und 08.02. zu dem Punkt "Mehrjähriger Finanzrahmen".
1. In den letzten Jahren haben die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten wichtige Schritte
unternommen, um auf die mit der Wirtschafts- und Finanzkrise verbundenen Herausforderungen zu reagieren. Mit Blick
auf die Zukunft muss mit dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) sichergestellt werden, dass der
Haushaltsplan der Europäischen Union darauf ausgerichtet wird, Europa aus der Krise zu führen. Der Haushalt
der Europäischen Union muss ein Katalysator für Wachstum und Beschäftigung in ganz Europa sein,
insbesondere indem er eine Hebelwirkung für Investitionen in Produktiv- und Humankapital entfaltet. Innerhalb
des künftigen mehrjährigen Finanzrahmens sollten im Einklang mit der Strategie Europa 2020 für die
Förderung von Wachstum, Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz Ausgaben mobilisiert
werden. Parallel zur Stärkung der Finanzdisziplin in Europa ist es von entscheidender Bedeutung, dass der
nächste MFR die Konsolidierungsbemühungen widerspiegelt, die die Mitgliedstaaten unternehmen, um Defizite
und Schulden auf einen nachhaltigeren Pfad zu führen. Der Gegenwert für jeden ausgegebenen Euro muss
sorgfältig geprüft werden, und es ist dafür zu sorgen, dass der europäische Mehrwert und die
Qualität der Ausgaben im Rahmen des nächsten MFR nicht zuletzt durch Ressourcenbündelung, Katalysatorwirkungen,
Größenvorteile, positive grenzübergreifende Effekte und Ausstrahlungseffekte verstärkt werden
und damit ein Beitrag dazu geleistet wird, dass die vereinbarten gemeinsamen politischen Ziele wirksamer oder schneller
erreicht und die einzelstaatlichen Ausgaben reduziert werden. Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung werden
nur dann wieder anziehen, wenn ein kohärenter und breit angelegter Ansatz verfolgt wird, bei dem intelligente
Haushaltskonsolidierung, die Investitionen in künftiges Wachstum mit einschließt, eine solide makroökonomische
Politik und eine aktive Beschäftigungsstrategie, die den sozialen Zusammenhalt sichert, miteinander verbunden
werden. Die Politik der EU muss den Grundsätzen der Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit
und Solidarität entsprechen und einen wirklichen Zusatznutzen bieten.
2. Mit dem künftigen Finanzrahmen muss nicht nur die angemessene Höhe der Ausgaben, sondern auch
die Qualität der Ausgaben gewährleistet werden. Durch die Qualität der Ausgaben wird eine bessere
Entwicklung der politischen Maßnahmen ermöglicht, bei denen insbesondere in Zeiten starker nationaler
Haushaltszwänge die Chancen, die sie hinsichtlich eines europäischen Mehrwerts bieten, in vollem Umfang
genutzt werden. Alle Finanzierungsinstrumente sollten daher so wirksam wie möglich eingesetzt werden. Die
Bemühungen im Hinblick auf eine Verbesserung der Ausgabenqualität bei Unionsmitteln müssen unter
anderem Folgendes umfassen: eine bessere Steuerung der Politikmaßnahmen einschließlich bestimmter Konditionalitäten
sowie die Konzentration und Ausrichtung der Finanzierung - wo immer möglich in allen Finanzierungsinstrumenten
und Programmen in allen Rubriken - auf die Bereiche, die am meisten zu Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit
beitragen. Es sollte für eine regelmäßige Berichterstattung Sorge getragen werden, damit die Ergebnisse
bezüglich aller Maßnahmen und Finanzierungsinstrumente auf politischer Ebene bewertet werden können.
Ferner muss zu den Elementen, die eine angemessene Ausgabenqualität gewährleisten, Folgendes gehören:
Flexibilität, positive Anreize, Konzentration von Mitteln auf wachstumsfördernde Maßnahmen, Evaluierung
und Überprüfung, Betonung von Ergebnissen, Vereinfachung der Durchführung, geeignete technisch-fachliche
Unterstützung, Anwendung des Wettbewerbsprinzips bei der Auswahl der Projekte und eine geeignete Nutzung von
Finanzinstrumenten. Die Schlussfolgerungen enthalten eine Reihe von Elementen, die die Anwendung der vorstehend
genannten Grundsätze gewährleisten. Darüber hinaus sollten sämtliche Organe der Union sich
nach Kräften darum bemühen, dass die sektorbezogenen Rechtsvorschriften zu den einschlägigen Finanzierungsinstrumenten
Bestimmungen beinhalten, die auf eine Steigerung der Ausgabenqualität abstellen.
3. Im Hinblick auf eine detaillierte Bewertung der Ausgabenqualität und im Einklang mit dem Evaluierungsbericht
zu den Finanzen der Union, den die Kommission gemäß Artikel 318 AEUV jährlich vorlegt, wird die
Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament jedes Jahr einen zusammenfassenden Bericht für die
GSR-Programme (auf der Grundlage der jährlichen Durchführungsberichte der Mitgliedstaaten) sowie einen
Synthesebericht aller verfügbaren Evaluierungen von Programmen übermitteln. Zusätzlich werden im
Programmplanungszeitraum zwei Strategieberichte für die GSR-Programme vorgelegt werden.
4. Der neue MFR wird die sieben Jahre zwischen 2014 und 2020 umfassen und für eine Europäische
Union mit 28 Mitgliedstaaten ausgelegt sein (wobei als Arbeitshypothese vom Beitritt Kroatiens zur Union im Jahr
2013 ausgegangen wird).
5. Die Ausgaben werden in sechs Rubriken eingeteilt, die die politischen Prioritäten der Union widerspiegeln
und für die notwendige Flexibilität im Interesse einer effizienten Zuweisung der Mittel sorgen sollen.
Der mehrjährige Finanzrahmen für den Zeitraum 2014-2020 wird folgende Struktur haben:
- Teilrubrik 1a "Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung",
die die Fazilität "Connecting Europe" beinhalten wird;
- Teilrubrik 1b "Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt";
- Rubrik 2 "Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen", die eine
Teilobergrenze für marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen beinhalten wird;
- Rubrik 3 "Sicherheit und Unionsbürgerschaft";
- Rubrik 4 "Europa in der Welt";
- Rubrik 5 "Verwaltung", die eine Teilobergrenze für Verwaltungsausgaben
beinhalten wird;
- Rubrik 6 "Ausgleichszahlungen".
6. Der Europäische Rat hat eine politische Einigung darüber erzielt, dass die Ausgabenobergrenze
für die EU-28 für den Zeitraum 2014-2020 959 988 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen, die 1,00%
des BNE der EU entsprechen, und 908 400 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen, die 0,95 % des BNE der EU entsprechen.
Die Aufschlüsselung der Mittel für Verpflichtungen ist unten beschrieben. Die gleichen Zahlen sind auch
in der Tabelle in Anlage I aufgeführt, die außerdem die Aufstellung der Mittel für Zahlungen enthält.
Alle Zahlen sind auf der Grundlage konstanter Preise von 2011 ausgedrückt. Vorgesehen sind automatische jährliche
technische Inflationsanpassungen. Auf dieser Grundlage wird der Rat nun das Europäische Parlament im Einklang
mit Artikel 312 Absatz 2 AEUV, nach dem der Rat die Verordnung zur Festlegung des MFR nach Zustimmung des Europäischen
Parlaments erlässt, um Zustimmung ersuchen.
Um sicherzustellen, dass die Union im Zeitraum 2014-2020 alle ihre finanziellen Verpflichtungen nach Artikel
323 AEUV erfüllen kann, die sich aus bestehenden und künftigen Mittelbindungen ergeben, werden spezifische
Regeln für die Verwaltung der jährlichen Zahlungsobergrenzen erlassen.
Für die Festlegung der Förderfähigkeit und der Mittelausstattungen für die GSR-Fonds sowie
für die Berechnung des Gesamt-BNE wurden die statistischen Daten und Prognosen herangezogen, die im Juli 2012
für die Aktualisierung des Vorschlags der Kommission für die MFR-Verordnung (COM(2012) 388) verwendet
wurden.
7. Unter Berücksichtigung des Finanzbedarfs für den Ausbau der Investitionen in Europa und
des Ziels einer möglichst großen Hebelwirkung der aus dem EU-Haushalt geförderten Maßnahmen
wird im Rahmen der Durchführung des nächsten MFR ein breiterer Einsatz von Finanzinstrumenten, einschließlich
projektbezogener Anleihen, erfolgen. Die Finanzinstrumente müssen nichtdiskriminierend funktionieren, auf
ein oder mehrere spezifische politische Ziele der Union ausgerichtet sein, genau befristet sein, den Grundsätzen
der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung entsprechen und die herkömmlichen Instrumente wie etwa Zuschüsse
ergänzen. Die finanzielle Haftung der Union für diese Finanzinstrumente im nächsten mehrjährigen
Finanzrahmen darf den Betrag des entsprechenden Beitrags aus dem EU-Haushaltsplan nicht übersteigen und keine
Eventualverbindlichkeiten für den Haushalt der Union entstehen lassen.
Finanzinstrumente dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie strengen Voraussetzungen nach Maßgabe der
neuen Haushaltsordnung genügen. Eine Finanzierung aus dem EU-Haushaltsplan für die Zwecke von Finanzinstrumenten
sollte nur in vertretbarem Umfang und bei einem damit verbundenen Zusatznutzen erfolgen.
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8. Die noch abzuwickelnden Mittelbindungen ("reste à liquider" - RAL) sind ein unvermeidliches
Nebenprodukt einer mehrjährigen Programmplanung und getrennter Mittel. Aus verschiedenen Gründen werden
die RAL allerdings zum Ende des Finanzrahmens 2007-2013 wesentlich höher sein als erwartet. Um sicherzustellen,
dass die Zahlungen in sämtlichen Rubriken von ihrem Umfang und Profil her handhabbar sind, sind daher verschiedene
Initiativen integraler Bestandteil der Einigung über den Finanzrahmen 2014-2020:
- In allen Rubriken werden die Mittel für Verpflichtungen in angemessener
Höhe festgesetzt;
- die Bestimmungen für die Freigabe der gebundenen Mittel werden in allen
Rubriken strikt angewandt, insbesondere die Bestimmungen für die automatische Aufhebung der Mittelbindung;
- die Vorschussbeträge werden gegenüber dem Zeitraum 2007-2013 gesenkt;
- es wird keine Degressivität der jährlichen Verpflichtungen für
Vereinbarungen über regionale "Sicherheitsnetze" im Rahmen der Kohäsionspolitik geben, um zu
einem handhabbaren Profil der Verpflichtungen und Zahlungen beizutragen.
9. Der EU obliegt es, durch bestimme Konditionalitäten, strenge Kontrollen und wirksame Leistungsmessungen
dafür zu sorgen, dass die Haushaltsmittel besser ausgegeben werden. Sie muss ferner der Notwendigkeit Rechnung
tragen, ihre Ausgabenprogramme zu vereinfachen, um sowohl auf der Ebene der EU als auch auf nationaler Ebene den
Verwaltungsaufwand und die Kosten für die Programmbegünstigten und für alle Beteiligten zu verringern.
Alle sektorspezifischen Rechtsvorschriften in Bezug auf den nächsten MFR sowie die neue Haushaltsordnung und
die Interinstitutionelle Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche
Haushaltsführung sollten daher wesentliche Komponenten aufweisen, die zur Vereinfachung und zur Verbesserung
der Rechenschaftspflicht und der wirksamen Verwendung der EU-Mittel beitragen. Es werden sowohl bei der Gesetzgebung
als auch bei der Durchführung besondere Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass den Grundsätzen
der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit uneingeschränkt Rechnung getragen wird
und dass die Besonderheiten kleiner Programme in "monoregionalen" Mitgliedstaaten bei der Festlegung
weniger strenger Vorschriften berücksichtigt werden.
10. Eine optimale Verwirklichung der Ziele in einigen Politikbereichen hängt davon ab, dass Prioritäten
wie der Umweltschutz in eine Reihe von Instrumenten anderer Politikbereiche übernommen werden. Klimaschutzmaßnahmen
werden im Zeitraum 2014-2020 mindestens 20 % der EU-Ausgaben ausmachen und daher in die geeigneten Instrumente
einfließen, um sicherzustellen, dass sie zur Stärkung der Energiesicherheit beitragen, damit eine ressourceneffiziente
und klimaresistente Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß aufgebaut wird, die Europas Wettbewerbsfähigkeit
fördert und zur Schaffung neuer und umweltverträglicherer Arbeitsplätze führt.
11. Damit der EU-Haushalt seine zentrale Rolle bei der Förderung von Wachstum, Beschäftigung und
Wettbewerbsfähigkeit spielen kann, müssen die nachstehend genannten Gesetzgebungstexte nach Maßgabe
der im Vertrag niedergelegten Verfahren und unter Wahrung der Rolle der einzelnen Organe so bald wie möglich
angenommen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um
- die Verordnung zur Festlegung des MFR für den Zeitraum 2014-2020;
- die Interinstitutionelle Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich
und die wirtschaftliche Haushaltsführung;
- den Beschluss über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union sowie
die entsprechenden Durchführungsmaßnahmen.
Auf der Grundlage der in der Einigung vorgesehenen Höhe der Mittel für Verpflichtungen und in Anbetracht
der Richtbeträge, die die Kommission für die Ziele in allen Rubriken vorgeschlagen hat, werden der Rat
und das Europäische Parlament ersucht, fristgerecht eine Einigung über die angemessene Mittelausstattung
für sämtliche vorgeschlagenen Instrumente, Programme und Fonds, die im Rahmen des MFR zu finanzieren
sind, einschließlich der Möglichkeit einer Überprüfung zu erzielen.
Unter Hinweis auf die intensiven Gespräche, die in den letzten Monaten mit dem Parlament - sowohl am Rande
der Tagungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" als auch auf Ebene der Präsidenten der Organe
gemäß Artikel 324 AEUV - geführt wurden, ersucht der Europäische Rat den Vorsitz, die Beratungen
mit dem Europäischen Parlament rasch voranzubringen.
Die Kommission wird ersucht, alle Hilfe und Unterstützung zu leisten, die ihr für den Fortgang des
Entscheidungsprozesses zweckmäßig erscheint.
12. Der Europäische Rat fordert die Mitgesetzgeber auf, rasch die Finanzierungsprogramme zur Umsetzung
des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 anzunehmen, damit ihr fristgerechter Einsatz ab dem 1. Januar 2014
sichergestellt ist. Er erinnert daran, dass die Organe und die Mitgliedstaaten das gemeinsame Ziel einer Vereinfachung
der Finanzierungsregeln und -verfahren verfolgen und hierfür gemeinsame Verantwortung tragen. Der Europäische
Rat begrüßt die Fortschritte bei den laufenden Verhandlungen und fordert die Mitgesetzgeber nachdrücklich
auf, Programme zu vereinbaren, die unkomplizierter sind und die für die öffentlichen Stellen und die
Begünstigten eine eindeutige Verringerung der Verwaltungslasten bedeuten. Die Programme wären dann leichter
zugänglich, flexibler und in Einklang mit unserer Strategie Europa 2020 konsequent darauf ausgerichtet, Ergebnisse
im Sinne von Wachstum und Beschäftigung hervorzubringen.
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Faymann: Verhandlungserfolg für Österreich
Bundeskanzler Werner Faymann hat sich bei den Verhandlungen für den EU-Finanzrahmen
2014 bis 2020 erfolgreich für Österreich eingesetzt
Wien (sk) - Ein Rabatt bleibt, der Beitrag zum EU-Haushalt wird 0,31 Prozent des BIP anstatt 0,36 betragen
und die Mittel für ländliche Entwicklung sind gesichert. Europaweite Mittel für Jugendbeschäftigung
und Infrastruktur sind ebenso vorgesehen.
Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich in Brüssel über die Eckpunkte des EU-Finanzrahmens
für den Zeitraum 2014 bis 2020 geeinigt. Bundeskanzler Werner Faymann führte die Verhandlungen für
Österreich. Der Kanzler lobt die Einigung als Zeichen dafür, dass die "Vernunft stärker als
der Egoismus" mancher gewesen ist. "Österreich ist ein Teil der europäischen Idee, der Union,
und nicht irgendein stiller Zuseher. Wenn jeder diese Rolle aktiv spielt, dann bin ich froh darüber. Es hätte
auch anders ausgehen können", betonte Faymann nach der Einigung. Ein mehrjähriger Finanzrahmen ist
ein "wichtiges Signal zur Stärkung und Vertrauensbildung".
Eine Milliarde weniger
Österreich trägt für die nächsten Jahre 0,31 Prozent des BIP zum EU-Haushalt bei. Für
den Kanzler ist das ein großer Verhandlungserfolg und für Österreich eine Verbesserung gegenüber
dem Vorschlag von November mit 0,36 Prozent des BIP. In absoluten Zahlen bedeutet das, dass Österreich über
die nächsten sieben Jahre knapp eine Milliarde Euro weniger an die EU zahlt.
Erfolgreich für Rabatt gekämpft
Der Bundeskanzler hat außerdem die Beibehaltung eines Rabatts für Österreich erkämpft. Im
Novembervorschlag hätte dieser komplett gestrichen werden sollen. Es bleibt der "Rabatt vom Britenrabatt",
das sind rund 100 Millionen Euro pro Jahr, also zusätzliche 700 Millionen Euro in der gesamten Periode. Darüber
hinaus spart sich Österreich die nächsten drei Jahre zusätzliche 60 Millionen Euro.
Mittel für ländliche Entwicklung stabil
Förderungen für die hiesige ländliche Entwicklung bleiben mit einer Sonderpauschale von rund 700
Millionen Euro gesichert. Die Rückflüsse betragen im Umfang 3,943 Milliarden Euro. Damit hat Bundeskanzler
Werner Faymann erreicht, dass die Landwirtschaftsförderungen – die maßgeblich Berg- und Biobauern zugutekommen
– annähernd stabil bleiben.
6 Milliarden gegen Jugendarbeitslosigkeit
Das größte Problem in Europa ist die Jugendarbeitslosigkeit. 5,5, Millionen junge Menschen in der EU
haben keine Beschäftigung. Diesem Problem wurde mit einem umfassenden Paket für Jugendbeschäftigung
in der Höhe von sechs Milliarden Euro Rechnung getragen. Dieses Geld dient Beschäftigungsprojekten in
Regionen, in denen die Jugendarbeitslosigkeit über 25 Prozent liegt. Damit wurde eine wichtige Forderung des
Bundeskanzlers umgesetzt, der sich seit langem vehement für mehr Mittel zur Bekämpfung der Jugendbeschäftigung
einsetzt. Mehr Geld gibt es auch für Infrastrukturprojekte in Österreich. Für diese Zukunftsinvestitionen
gibt es in der aktuellen Periode 430 Millionen Euro mehr, was in Summe 1,13 Milliarden Euro ausmacht.
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Spindelegger: Gut für Europa und Österreich
Vizekanzler und Aussenminister Michael Spindelegger zieht nach den Verhandlungen zum EU-Budget
insgesamt eine positive Bilanz – Harte Verhandlungen zahlten sich aus
Wien (övp-pd) - Die Verhandlungen zum EU-Budgetrahmen für 2014 – 2020 fanden unter besonders prekären
Voraussetzungen statt. Die Sparmaßnahmen, die sich die jeweiligen Mitgliedsstaaten selbst verordnet hatten,
legten auch für das Unionsbudget die Weichen in Richtung finanzielle Mäßigung. Das bedeutete auch
die Kürzung von Förderungen. Außenminister Michael Spindelegger zieht im Interview mit der PRESSE
am Ende dennoch ein positives Resümee.
Resultat harter Verhandlungen
Die Ausgangslage für Österreich war denkbar schwierig, jedoch mussten auch die anderen Mitgliedsstaaten
Kompromisse eingehen. Die ÖVP hat sich von Anfang an für die Österreichs Interessen eingesetzt und
knallhart verhandelt. Am Ende steht das Land jetzt weit besser da, als am Beginn zu befürchten war (wir berichteten).
Österreich hat Stärke bewiesen und in wichtigen Punkten Zugeständnisse erhalten.
Positiv: Agrarförderung und Rabatte weitgehend erhalten
Positiv ist, dass zwei Punkte für Österreich erreicht werden konnten, die der ÖVP am Herzen liegen.
1. bleiben die EU-Förderungen für unseren ländlichen Raum weitestgehend gesichert – 30% Kürzungen
waren geplant, diese Gefahr konnte abgewendet werden. Damit können unsere Biobauern und Bergbauern auch künftig
am Markt bestehen, und die Erhaltung der ländlichen Regionen sowie der regionalen Produktvielfalt bleibt gewährleistet.
2. haben wir auch beim Zahlungs-Rabatt einen Erfolg erzielen können. Vor den Verhandlungen wollte EU-Ratspräsident
Van Rompuy sämtliche Rabatte für Österreich streichen. Letztlich konnte mehr als die Hälfte
weiterhin für Österreich herausgeholt werden.
Wehrmutstropfen: Nettobeitrag steigt
Wehrmutstropfen ist ein künftig höherer Nettobeitrag Österreichs zum EU-Budget. Für Michael
Spindelegger ist das ein unangenehmes Zugeständnis, das aber letztlich dennoch nachvollziehbar ist: „Das ist
trotzdem zu akzeptieren, weil wir ja auch sehr von der EU profitiert haben – etwa von der Ostöffnung. Da waren
wir Hauptprofiteure.“
Nicht Geld, sondern gemeinsame Politik definiert EU
Herzstück der Europäischen Gemeinschaft war immer schon das umfassende Friedensprojekt Europa und die
gemeinsame Politik. ÖVP-Parteichef Michael Spindelegger ist deshalb sicher, dass der Erfolg der EU auch künftig
an der gemeinsamen Politik und nicht am fließenden Geld zu messen sein wird. Diese gemeinsame Politik muss
in Zukunft noch stärker in den Mittelpunkt gestellt werden.
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Strache: Faymann-Umfaller kostet Österreicher Millionen
Einem Haushaltsplan, der für sieben Jahre beschlossen werde, sei jede demokratische
Legitimation abzusprechen
Wien (fpd) - "Wie nicht anders zu erwarten war, ist Bundeskanzler Faymann beim Gipfel der Staats- und
Regierungschefs in Brüssel umgefallen wie ein Kartenhaus", sagte der freiheitliche Bundesparteiobmann
HC Strache. Das Unvermögen des Regierungschefs, die Interessen der Österreicher in Brüssel zu vertreten,
werde die Österreicher Millionen kosten, so Strache.
Der Gipfel der Unverfrorenheit sei, so Strache weiter, dass Faymann nun versuche, sein Versagen auf der ganzen
Linie den Österreichern als Erfolg zu verkaufen. "Offenbar hat Faymann geglaubt, dass er in Brüssel
bei der 'Europa sucht die Turbo-Melkkuh'-Show ist und wollte gewinnen", so Strache. Mit diesem für den
österreichischen Steuerzahler verheerenden Ergebnis habe sich Faymann jedenfalls als Super-Verhandlungsniete
erwiesen und wird als der "teuerste Kanzler" in die Geschichte eingehen, sagte Strache.
Einem Haushaltsplan, der für sieben Jahre beschlossen werde, sei jede demokratische Legitimation abzusprechen.
"Damit versuchen die Brüsseler Eurokraten über die kommenden EU-Wahlen hinaus Politik ohne Zustimmung
des Volkes zu machen", warnte Strache vor einer weiteren Aufweichung der Demokratie. "Offenbar ist den
Regierungschefs klar, dass das Volk ihre in Zahlen gegossene Politik abwählen werde", so Strache. Daher
habe man eben ein Budget beschließen wollen, das über die kommenden Wahlen hinaus wirke und an das die
künftigen Abgeordneten gebunden sein würden.
Auch die im Vorfeld von der ÖVP geäußerte Vetoandrohung habe sich letztendlich als leere Drohung
erwiesen, wie auch Faymann seine zahlreichen Versprechen gebrochen habe, so Strache, der einmal mehr auf das berühmt-berüchtigte
Krone-Inserat des Kanzlers anspielte. "Wir werden die kommende Nationalratswahl zu einer Volksabstimmung über
die Kosten-Nutzen-Rechnung der österreichischen EU-Beiträge machen", so Strache. Vorher müsse
jedoch die Umfaller-Regierung von SPÖ und ÖVP im Parlament Rede und Antwort stehen, warum sie sich auf
die Adabei-Rolle beschränkt habe und sich nicht aktiv, wie Briten-Premier Cameron, in die Verhandlungen eingebracht
habe.
Traurig sei auch die Rolle der ÖVP, die nun dazu applaudieren müsse, dass Faymann "ihren" Bauern
die Subventionen herunter verhandelt habe, kritisierte Strache die selbstgewählte Statistenrolle Spindeleggers.
Offenbar habe der ÖVP-Vizekanzler seinem wahlkämpfenden Parteifreund Pröll eine Steilvorlage liefern
wollen, indem dieser den niederösterreichischen Bauern nun erklären müsse, warum es weniger Geld
aus Brüssel gebe, ortet Strache eine ÖVP-Intrige auf dem Rücken der österreichischen Bauern.
Auf alle Fälle habe Faymann mit diesem Verhandlungs-GAU eine Wahlempfehlung für die FPÖ abgegeben,
so Strache, der den Österreichern versprach, als Kanzler die Interessen Österreichs und nicht jene der
EU-Lobbys zu vertreten.
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Bucher: Österreich zahlt für Faymanns Schwäche - deshalb Misstrauensantrag!
SPÖ-Bundeskanzler leider "Gewinner" bei "Europa sucht den Superzahler"
Wien (bzö) - "Ein teurer Tag für Österreich. Jeder einzelne österreichische Steuerzahler
zahlt persönlich die Zeche für den Umfaller von Bundeskanzler Faymann in Brüssel. Das BZÖ hat
im Vorfeld der Verhandlungen über das neue EU-Budget ein Einfrieren der österreichischen EU-Beiträge
und ein Veto Österreichs gegen jede Mehrbelastung verlangt. Jetzt fällt Faymann um und Österreich
zahlt drauf, nämlich netto über eine Milliarde Euro pro Jahr nach Brüssel. Allein mit dem Zuwachs
könnte man beispielsweise die 13. Familienbeihilfe wieder einführen. Als Konsequenz aus dem sündteuren
Verhandlungsflop wird das BZÖ einen Misstrauensantrag gegen Bundeskanzler Faymann einbringen. Offenbar wurde
in Brüssel während der Verhandlungen "Europa sucht den Superzahler" gespielt und Faymann hat
leider "gewonnen". Österreich hat aber schon genug gezahlt", so BZÖ-Chef Klubobmann Josef
Bucher zu Österreichs steigenden Nettozahlungen im nächsten EU-Budget.
Kritik übte Bucher abschließend aber auch an der verlogenen Haltung der ÖVP: "Noch gestern
hat ÖVP-Landwirtschaftsminister Berlakovich medial großmundig mit Veto gedroht, jetzt bejubelt er die
Kürzungen bei den österreichischen Bauern als "wichtiges Etappenziel". Dem ist nichts hinzuzufügen".
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Pirklhuber: Jetzt mehr Geld für kleine Landwirtschaften und weniger für
Agroindustrie
Grüne für Umverteilung hin zu hart arbeitenden Bäuerinnen und Bauern
Wien (grüne) - "Berlakovich muss auf die Kürzungen im Agrarbereich reagieren. Die kleinen,
arbeitsintensiven Landwirtschaften brauchen mehr Förderungen, große Agrobetriebe weniger", macht
der Landwirtschaftssprecher der Grünen, Wolfgang Pirklhuber klar und verweist auf den neuen EU-Finanzrahmen
im Agrarbereich: Für die Periode 2014-2020 wurde die Höchstgrenze der Direktzahlungen auf 277,8 Mrd Euro
gekürzt. Bei der Förderung für die ländliche Entwicklung wurde auf 84,5 Mrd Euro gekürzt.
"Das derzeitige System der Direktzahlungen an Hand der Fläche lässt die Leistungen der Bäuerinnen
und Bauern völlig unberücksichtigt. Bäuerliche Kleinbetriebe erfordern nun einmal mehr Arbeitsaufwand.
Die größten Betriebe erhalten höhere Fördersummen und können damit niedrigere Produktpreise
erzielen. Dadurch fließen Gelder an den LandwirtInnen vorbei, direkt in die Taschen der Agro-Industrie anstatt
sie für gesellschaftlich gewünschte Leistungen zu vergeben", kritisiert Pirklhuber.
"Wenn die kleinen Landwirtschaftsbetriebe nicht einer großen Agrar-Industrie weichen sollen, müssen
wir jetzt gegensteuern", betont Pirklhuber. Die Grünen schlagen eine Kappungsgrenze der Direktzahlungen
ab 35.000 Euro vor. Ab dieser Grenze sollen die Fördermittel schrittweise gekürzt werden. Diese Vorschläge
wären auch mit dem jetzigen Vorschlag des Rates vereinbar, der den Mitgliedsstaaten erlaubt, bis zu 15 Prozent
der Mittel für Direktzahlung an die Förderung der ländlichen Entwicklung umzuschichten.
"Retten Sie die heimische Landwirtschaft, tun Sie endlich etwas gegen das Bauernsterben und schützen
Sie unsere Kulturlandschaft, Herr Minister", fordert Pirklhuber Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich
auf.
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Lugar: EU-Budget ist der Gipfel einer Fehlentwicklung
Weitereichende Neugestaltung oder Österreich bleibt Verlierer
Wien (str) - "Das Ergebnis der EU-Budgetverhandlungen ist der Gipfel einer Fehlentwicklung. Ohne eine
weitreichende Neugestaltung wird Österreich ein Verlierer im System EU bleiben", so Team Stronach Obmann-Stv.,
KO Robert Lugar zur Einigung über den neuen Budgetrahmen. Dass Österreich jetzt mehr bezahlt, aber weniger
bekommt, sei "die logische Konsequenz, wenn mit immer mehr Geld ein System aufrecht erhalten wird, dass schon
seit geraumer Zeit nicht mehr funktioniert."
Auch die Einbußen beim Rabatt und den Förderungen sind für Österreich ein gravierender finanzieller
Nachteil. Diese Tatsache in einen Verhandlungserfolg umzudeuten, liefere einen weiteren Beweis für die Realitätsferne
der Bundesregierung, so Lugar. "Gigantische Bürokratie, Förderdschungel und Wanderzirkus zwischen
Brüssel und Straßburg sind Konstruktionsfehler der EU, die Österreich teuer zu stehen kommen. Nur
mit einer tiefgreifenden EU-Verwaltungsreform und einer Neuüberprüfung der EU-Verträge lässt
sich daran etwas ändern", betont der Team Stronach Klubobmann.
Sollte das EU-Parlament dem vorliegenden Budget-Rahmen seine Zustimmung verweigern, müsse diese Gelegenheit
sofort genutzt werden um endlich "darüber zu verhandeln, wie die EU sinnvoll neu gestaltet werden kann.
Wohlstand zu verteilen, zu verringern und schlussendlich mit einer Schuldenpolitik zu vernichten, ist der falsche
Weg. Europa braucht ein neues, realistisches und wirtschaftlich gesundes Selbstverständis", hält
Lugar fest.
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Aus dem EU-Perlament
Die wahren Verhandlungen beginnen jetzt mit dem Europäischen Parlament
Brüssel (europarl) - Gemeinsame Erklärung von Joseph Daul (EVP-Fraktion), Hannes Swoboda (S&D-Fraktion),
Guy Verhofstadt (ALDE-Fraktion) sowie Rebecca Harms und Daniel Cohn-Bendit (Fraktion der Grünen):
Die Vorsitzenden der vier grössten Fraktionen im Europäischen Parlament geben folgende gemeinsame Erklärung
zum Europäischen Gipfel ab:
"Die Priorität des Europäischen Parlaments ist der Ehrgeiz, Wachstum und Investitionen in der EU
zu fördern, und dadurch dazu beizutragen, dass die EU die Krise dauerhaft hinter sich lassen kann.
Diese Einigung wird die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft nicht stärken, sondern
schwächen. Sie liegt damit nicht im ersten Interesse unserer europäischen Bürger.
Das Europäische Parlament kann die heutige Einigung auf diesem Stand nicht akzeptieren. Wir bedauern, dass
Herr van Rompuy in den vergangenen Monaten nicht mit uns gesprochen und verhandelt hat.
Die wahren Verhandlungen beginnen jetzt mit dem Europäischen Parlament. Wir halten unsere vier Prioritäten,
die wir oft genug genannt haben, aufrecht.
Wir sehen mit Verwunderung, dass die EU-Regierungschefs einem Haushalt zustimmen, der zu einem strukturellen Defizit
führen kann. Eine grosse Lücke zwischen Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungen wird in der Zukunft
Probleme aufwerfen anstatt heute Probleme zu lösen. Wir halten an Artikel 310 des Vertrages fest, der einen
ausgeglichenen Haushalt vorsieht.
Zudem gibt es vier wichtige Punkte, auf denen wir weiter bestehen:
Erstens fordern wir mehr Flexibilität unter Nutzung von Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit: zwischen
Jahren und zwischen Ausgabenkategorien. Dieser Ansatz erlaubt uns, den besten Nutzen aus den finanziellen Ressourcen
zu ziehen.
Zweitens bestehen wir auf einer verpflichtenden Überprüfungsklausel mit qualifizierter Mehrheitsabstimmung
im Rat, die uns erlauben würde, den Finanzrahmen in zwei oder drei Jahren zu überarbeiten. Wir akzeptieren
keinen Sparhaushalt für sieben Jahre.
Drittens fordern wir neue, echte Eigenmittel für den europäischen Haushalt, die das bestehende
System der BNE-Beitragszahlungen schrittweise ablösen.
Viertens können wir keinen Haushalt akzeptieren, der sich nur an den Prioritäten der Vergangenheit
misst. Wir müssen zukunftsorientierte Schritte unternehmen und Europas Wettbewerbsfähigkeit und Forschung
stärken. Das Ergebnis des endgültigen Haushalts wird entscheiden, ob das zweite Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts
als Zeit weiterer Integrationsschritte zum Wohle aller Europäer erinnert wird, oder als Zeit des Stillstands
für Europa, oder gar eines Zurückfallens in einer globalisierten Welt".
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