Steuer sparen mit den Tipps der AK – Alle Infos zur ArbeitnehmerInnenveranlagung
Wien (ak) - Arbeit wird in Österreich hoch besteuert, Vermögen dagegen kaum. Die AK Wien setzt sich daher
für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für mehr Gerechtigkeit im Steuersystem ein. Mit der ArbeitnehmerInnenveranlagung
kann man auch selbst aktiv werden. Sie zahlt sich für fast alle aus. Im letzten Jahr konnten sich jene, die
sie gemacht haben im Schnitt rund 220 Euro an zu viel gezahlten Steuern vom Finanzamt zurückholen. Die AK
Wien gibt Tipps, wie die ArbeitnehmerInnenveranlagung ganz einfach klappt. Auf http://www.holdirdeingeldzurueck.at gibt es Infos, Broschüren zum Download und einen Youtube-Film,
der zeigt, für wen es sich besonders lohnt. Damit ist es ganz leicht, sich Geld vom Finanzamt zurück
zu holen.
Für manche zahlt sich die ArbeitnehmerInnenveranlagung besonders aus:
Die Lohnsteuer wird so berechnet, als ob ArbeitnehmerInnen das ganze Jahr über gleich viel verdient hätten.
Viele haben aber erst während des Jahres zu arbeiten begonnen oder den Job gewechselt. Ihr Einkommen war deshalb
unterschiedlich hoch und ihnen wurde zu viel Steuer abgezogen. Für BerufsanfängerInnen, Lehrlinge, WiedereinsteigerInnen
oder BerufsumsteigerInnen zahlt es sich deshalb besonders aus die ArbeitnehmerInnenveranlagung zu machen.
Zusätzlich können Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen bei der
Steuer geltend gemacht werden:
- Zu den Sonderausgaben zählen Kosten für die Sanierung von Wohnungen
oder für die Anschaffung neuen Wohnraums, Zahlungen für freiwillige zusätzliche Kranken-, Unfall-
oder Pensionsversicherungen. Auch ein Kirchenbeitrag, Spenden an mildtätige Organisationen oder der Gewerkschaftsbeitrag
können bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend gemacht werden.
- Unter Werbungskosten versteht man Kosten, die durch die Berufsausübung entstehen.
Das sind Kosten für Aus- und Weiterbildungen, für Umschulungen. Sprachkurse, Fachliteratur oder Arbeitsmittel
wie zum Beispiel ein Computer – sofern sie nachweislich berufsbedingt notwendig sind und nicht vom Arbeitgeber
bezahlt wurden. Auch das Pendlerpauschale kann bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung beantragt werden.
- Außergewöhnliche Belastungen haben zum Beispiel Eltern. Sie können
Kinderfreibeträge, Kinderbetreuungskosten oder auch Alimente für Kinder, die nicht im selben Haushalt
leben, absetzen. Dazu zählen auch Kosten, die durch Krankheit, eine Kur, ein Pflegeheim oder aufgrund einer
Behinderung entstehen.
Keine Steuer bezahlt? Die ArbeitnehmerInnenveranlagung lohnt sich trotzdem
Wer so wenig verdient hat, dass er gar keine Steuern zahlen muss, für den gibt’s die so genannte Negativsteuer
– das heißt: bis zu 110 Euro als Gutschrift vom Finanzamt. Hat man auch noch Anspruch auf den Pendlerzuschlag,
kann sich die Negativsteuer auf bis zu 251 Euro erhöhen.
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