Kindeswohl im Fokus bei Scheidung oder Trennung 

 

erstellt am
08. 02. 13
14.00 MEZ

Eine Novelle im Familienrecht schreibt verpflichtende Beratung für Paare bei Trennung oder Scheidung vor
Eisenstadt (blms) - Seit 1. Feber 2013 ist eine Novelle im Familienrecht in Kraft, die das Wohl von minderjährigen Kindern im Falle einer Trennung oder Scheidung in den Mittelpunkt stellt. Zentraler Punkt: Bei einer Scheidung muss verpflichtend ein gemeinsames Beratungsgespräch beider Elternteile zum Wohl der Kinder bei einer dafür „geeigneten Person oder Einrichtung“ stattfinden. Über die Details der Regelung und die Beratungsmöglichkeiten im Burgenland informierten Familienlandesrätin Verena Dunst, Mag. Magda Pirker von „Rainbows Burgenland“, Dr. Josef Fuhrmann von der Familienberatungsstelle Burgenland und Kinder- und Jugendanwalt Mag. Christian Reumann bei einem Pressegespräch am Donnerstag, 7. Feber 2013.

Keine einvernehmliche Scheidung ohne Beratung möglich
„Die Novelle ist ein ganz entscheidender Schritt im Hinblick auf das Wohl von Scheidungs- und Trennungskindern. Ohne die jetzt vorgeschriebene Beratung, die auf das Wohl der Kinder abzielt, ist keine einvernehmliche Scheidung möglich“, erklärte Frauenlandesrätin Verena Dunst.

Das Beste für das Kind
Die seit 1. Feber 2013 geltenden Neuregelungen des Familienrechts bringen wichtige Änderungen im Zuge der Scheidung. Jeder Einzelfall wird genauestens geprüft, das Beste für das Kind steht im Mittelpunkt. Eine einvernehmliche Scheidung setzt eine vor Gericht zu bescheinigende Beratung der Eltern über die aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder voraus. Es können auch mehrere Elternpaare gemeinsam eine derartige Beratung „bei einer geeignete Person oder Einrichtung“ in Anspruch nehmen.
Beratungsbedarf gibt es auch im Burgenland zur Genüge: Jährlich lassen sich rund 500 Paare im Burgenland scheiden, mehr als 90 Prozent von ihnen haben Kinder; dem stehen durchschnittlich 1.150 Eheschließungen gegenüber.

Lebensgemeinschaften ausgenommen
Allerdings sieht Dunst auch Nachbesserungsbedarf in der Novelle: „Die Regelung geht nicht weit genug, denn zum einen gilt sie nicht für Lebensgemeinschaften, zum anderen wird auch nicht festgelegt, welche Beratungsstelle als dafür ‚geeignet‘ erachtet wird. Was erkennt das Gericht also an? Denn eines ist klar: Eine Scheidung oder Trennung ist immer eine Ausnahmesituation, da braucht es ausgebildete ExpertInnen. Die haben wir im Burgenland“.

Beratungsstellen im Burgenland
Im Burgenland können die Beratungen an den drei Familienberatungsstellen des Landes in Neusiedl, Mattersburg und Oberwart (hier gratis; individuelle Beratungstermine sind zu fixieren) sowie bei „Rainbows Burgenland“ in Anspruch genommen werden. „Schon bisher hat gut die Hälfte aller Beratungen in den Familienberatungsstellen Trennungen und den Umgang mit Kindern nach Scheidungen zum Inhalt“, so Dr. Josef Fuhrmann von der Familienberatungsstelle Neusiedl.

Land unterstützt „Rainbows“-Beratungen
Mag. Magda Pirker von der Beratungsstelle „Rainbows Burgenland“ – Träger ist die Caritas Eisenstadt – hilft schon seit vielen Jahren von Trennung der Eltern betroffenen Kindern und Jugendlichen „durch stürmische Zeiten“. Das Familienreferat des Landes nunmehr wird die Beratungen von „Rainbows“, die 28 Euro pro Paar kosten, ab sofort mit 10 Euro pro Paar unterstützen.

Kinder- und Jugendanwalt Mag. Christian Reumann sieht in der Novelle einen echten Durchbruch im Familienrecht: „Ich bin froh über diese Entwicklung, das ist ein langsamer gesellschaftspolitischer Prozess, der diese Neuregelung möglich gemacht hat. Noch vor zehn Jahren wäre das nicht möglich gewesen."

 

 

 

Informationen: http://www.frauen.bka.gv.at

 

 

 

 

 

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