Eine Novelle im Familienrecht schreibt verpflichtende Beratung für Paare bei Trennung
oder Scheidung vor
Eisenstadt (blms) - Seit 1. Feber 2013 ist eine Novelle im Familienrecht in Kraft, die das Wohl von minderjährigen
Kindern im Falle einer Trennung oder Scheidung in den Mittelpunkt stellt. Zentraler Punkt: Bei einer Scheidung
muss verpflichtend ein gemeinsames Beratungsgespräch beider Elternteile zum Wohl der Kinder bei einer dafür
„geeigneten Person oder Einrichtung“ stattfinden. Über die Details der Regelung und die Beratungsmöglichkeiten
im Burgenland informierten Familienlandesrätin Verena Dunst, Mag. Magda Pirker von „Rainbows Burgenland“,
Dr. Josef Fuhrmann von der Familienberatungsstelle Burgenland und Kinder- und Jugendanwalt Mag. Christian Reumann
bei einem Pressegespräch am Donnerstag, 7. Feber 2013.
Keine einvernehmliche Scheidung ohne Beratung möglich
„Die Novelle ist ein ganz entscheidender Schritt im Hinblick auf das Wohl von Scheidungs- und Trennungskindern.
Ohne die jetzt vorgeschriebene Beratung, die auf das Wohl der Kinder abzielt, ist keine einvernehmliche Scheidung
möglich“, erklärte Frauenlandesrätin Verena Dunst.
Das Beste für das Kind
Die seit 1. Feber 2013 geltenden Neuregelungen des Familienrechts bringen wichtige Änderungen im Zuge
der Scheidung. Jeder Einzelfall wird genauestens geprüft, das Beste für das Kind steht im Mittelpunkt.
Eine einvernehmliche Scheidung setzt eine vor Gericht zu bescheinigende Beratung der Eltern über die aus der
Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder voraus. Es können auch mehrere
Elternpaare gemeinsam eine derartige Beratung „bei einer geeignete Person oder Einrichtung“ in Anspruch nehmen.
Beratungsbedarf gibt es auch im Burgenland zur Genüge: Jährlich lassen sich rund 500 Paare im Burgenland
scheiden, mehr als 90 Prozent von ihnen haben Kinder; dem stehen durchschnittlich 1.150 Eheschließungen gegenüber.
Lebensgemeinschaften ausgenommen
Allerdings sieht Dunst auch Nachbesserungsbedarf in der Novelle: „Die Regelung geht nicht weit genug, denn
zum einen gilt sie nicht für Lebensgemeinschaften, zum anderen wird auch nicht festgelegt, welche Beratungsstelle
als dafür ‚geeignet‘ erachtet wird. Was erkennt das Gericht also an? Denn eines ist klar: Eine Scheidung oder
Trennung ist immer eine Ausnahmesituation, da braucht es ausgebildete ExpertInnen. Die haben wir im Burgenland“.
Beratungsstellen im Burgenland
Im Burgenland können die Beratungen an den drei Familienberatungsstellen des Landes in Neusiedl, Mattersburg
und Oberwart (hier gratis; individuelle Beratungstermine sind zu fixieren) sowie bei „Rainbows Burgenland“ in Anspruch
genommen werden. „Schon bisher hat gut die Hälfte aller Beratungen in den Familienberatungsstellen Trennungen
und den Umgang mit Kindern nach Scheidungen zum Inhalt“, so Dr. Josef Fuhrmann von der Familienberatungsstelle
Neusiedl.
Land unterstützt „Rainbows“-Beratungen
Mag. Magda Pirker von der Beratungsstelle „Rainbows Burgenland“ – Träger ist die Caritas Eisenstadt –
hilft schon seit vielen Jahren von Trennung der Eltern betroffenen Kindern und Jugendlichen „durch stürmische
Zeiten“. Das Familienreferat des Landes nunmehr wird die Beratungen von „Rainbows“, die 28 Euro pro Paar kosten,
ab sofort mit 10 Euro pro Paar unterstützen.
Kinder- und Jugendanwalt Mag. Christian Reumann sieht in der Novelle einen echten Durchbruch im Familienrecht:
„Ich bin froh über diese Entwicklung, das ist ein langsamer gesellschaftspolitischer Prozess, der diese Neuregelung
möglich gemacht hat. Noch vor zehn Jahren wäre das nicht möglich gewesen."
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