Stöger: Patienten-Entschädigungsfonds sind Erfolgsgeschichte 

 

erstellt am
07. 02. 13

Wien (bgf) - "Auch in einem ausgezeichneten Gesundheitssystem können Fehler passieren und besondere Härtefälle auftreten. Die Schaffung der Patientenanwaltschaften war ein ganz wichtiger Schritt, um die Patientinnen und Patienten in schwierigen Situationen zu unterstützen", betonte Gesundheitsminister Alois Stöger anlässlich einer Pressekonferenz am 07.02. "Zehn Jahre Patienten-Entschädigungsfonds". Gerade finanzielle Entschädigungen im Fall von schweren bzw. katastrophalen Komplikationen seien für Patientinnen und Patienten wesentlich, so der Minister weiter. "Schnelle und unbürokratische Hilfe ist für die Menschen sehr wichtig, da Schadensfälle oft mit Beweisschwierigkeiten einhergehen", so Minister Stöger. Darüber hinaus gebe es bisweilen Fälle, die besondere Härtefälle darstellen, oft auch existenzbedrohend sind, aber zivilrechtlich nicht klärbar seien. "Für all diese Fälle sind die Patienten-Entschädigungsfonds geschaffen worden", führte der Minister aus.

Grundlagen der Entschädigungsfonds
"Die Entschädigungsfonds haben sich in den letzten Jahren, mit den Patientenanwaltschaften und den ärztlichen Schiedsstellen zu wirkungsvollen Bausteinen einer sehr gut funktionierenden außergerichtlichen Streitbeilegung entwickelt", führt PA Bachinger aus. "PatientInnen erhalten bei schwerwiegenden Komplikationen einfach und niedrigschwellig angemessene Entschädigungen und Gerichte müssen nicht befasst werden." In jedem Bundesland besteht ein eigener Entschädigungsfonds, einheitliche Grundprinzipien gelten für alle neun Fonds. So werden die Fonds durch einen Anteil der Kostenbeiträge der stationär aufgenommenen Patientinnen und Patienten mit 0,73 Euro pro Tag finanziert. Über die Auszahlung bestimmt die Entschädigungskommission im jeweiligen Bundesland unter Einbindung der Patientenanwältinnen. Der Höchstbetrag der Entschädigung im Einzelfall ist grundsätzlich auf 22.000 Euro festgelegt, wenn besondere soziale Umstände vorliegen ist ein Höchstbetrag von bis zu 50.000 Euro möglich. "In den letzten zehn Jahren wurden über 56 Millionen Euro an Entschädigungen ausgezahlt, mit denen Menschen in schwierigen Situationen geholfen werden konnte", so Patientenanwalt Bachinger.

"Ich bedanke mich bei den Patientenanwältinnen und Patientenanwälten, die unser ausgezeichnetes Gesundheitssystem noch besser gemacht haben und stets kompetente Ansprechpersonen für die Patientinnen und Patienten sind", so Minister Stöger abschließend.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at