Erlass ermöglicht Beantragung der Rot-Weiß-Rot-Karte - Vizerektor Fassmann: Teil
einer neuen universitären Willkommenskultur
Wien (bmwf) - "Die Rahmenbedingungen für Universitätsassistentinnen und Universitätsassistenten
aus Drittstaaten werden spürbar verbessert", so Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle
und Sozialminister Rudolf Hundstorfer zum Ergebnis eines gemeinsames Arbeitsgesprächs. Der entsprechende Erlass
des Sozialministeriums ist seit Kurzem in Kraft und ermöglicht es Universitätsassistentinnen und Universitätsassistenten
aus Drittstaaten, als "besonders Hochqualifizierte" die Rot-Weiß-Rot-Karte zu beantragen, wenn
sie die notwendigen Punkte (für Ausbildung, Forschungserfolge, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung etc.) erreichen
und ein Mindestgehalt von knapp 2.000 Euro beziehen. Damit wird die bisherige Hürde der Vollbeschäftigung
als Voraussetzung abgebaut und dem Umstand Rechnung getragen, dass Universitätsassistent/innen oftmals nur
30 Stunden angestellt werden und zehn Stunden für ihre wissenschaftliche Arbeit reserviert sind.
"Österreichs Universitäten sind international ausgerichtet. Wir wollen die Talente der Welt, um
die Qualität der Forschung zu steigern, aber auch um die Attraktivität des Landes als Wissenschaftsstandort
zu stärken. Die bisherige Regelung hat Drittstaatsangehörige aber systematisch ausgeschlossen. Wir haben
damit Chancen auf eine qualifizierte Zuwanderung vergeben", erklärt Vizerektor Dr. Heinz Fassmann (Universität
Wien) und Vorsitzender des Forums "Internationales" der Universitätenkonferenz (uniko) und begrüßt
gleichzeitig den Erlass: "Die Rot-Weiß-Rot Karte für Universitätsassistenten ist ein Teil
einer neuen universitären Willkommenskultur."
Gemeinsam wurde dieser Schritt gesetzt, um die Beschäftigung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu erleichtern,
damit den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort zu stärken und so zu mehr qualifizierter Beschäftigung
in Österreich beizutragen. Mit der Rot-Weiß-Rot Karte können junge Wissenschaftler/innen mit ihrer
Familie dauerhaft in Österreich arbeiten und leben.
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) hat mehrere gezielte Schritte gesetzt, um über
sämtliche Aspekte im Bereich Niederlassung und Aufenthalt zu informieren, beispielsweise Leitfäden für
ausländische Studierende und Forschende und eine Beratungsstelle für Fremdenrecht beim Austauschdienst
(OeAD). Weiters vermittelt das BMWF bei etwaigen Schwierigkeiten mit den zuständigen Behörden und konnte
im vergangenen Jahr mit der Einrichtung der Servicestelle ENIC-NARIC auch zahlreiche Verbesserungen im Bereich
Nostrifizierung erreichen.
Dem BMASK ist wichtig, dass nicht nur Österreicher/innen sondern auch Migrant/innen ihrer Qualifikation entsprechend
beschäftigt werden. Davon profitiert die gesamte Gesellschaft. Das BMASK hat daher mit Jahresbeginn in allen
Bundesländern Anlaufstellen und Sprechtage zur Unterstützung bei der Anerkennung ihrer Qualifikation
eingerichtet.
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