Fragestunde im Bundesrat
Wien (pk) - Die geplante Reform der Familienförderung sehe ein transparenteres System vor, für
die Familien werde es eine bessere Planbarkeit sowie eine Erhöhung der Unterstützung geben, kündigte
Bundesminister Reinhold Mitterlehner in der Fragestunde des Bundesrats am 07.02. an. Ein weiteres Ziel sei es,
auch innerhalb der Familienförderung zu einer Indexanpassung zu kommen. Der Familienlastenausgleichsfonds
könnte ab 2018 entschuldet sein, teilte er mit.
Die Palette der an den Minister gestellten Fragen reichte von der Familienförderung und der Vereinbarkeit
von Beruf und Familie über die Unterstützungen für KMU bis hin zur Förderung erneuerbarer Energieträger
und Energieeffizienz. In diesem Zusammenhang hielt es der Minister für realistisch, bei der Stromerzeugung
autark zu werden. Auch der Schutz der Wasserversorgung vor Privatisierung war einmal mehr Thema in der Länderkammer.
Frage der Bundesrätin Bettina RAUSCH (V/N): Welche Vorteile bietet Ihr neues Fördermodell für
Österreichs Familien?
Antwort: Das derzeitige unübersichtliche Familienförderungssystem werde durch eine transparentere Regelung
ersetzt, die den Familien mehr Planbarkeit geben werde und zusätzlich eine Erhöhung der Förderung
bedeute, erläuterte Familienminister Reinhold MITTERLEHNER seine Vorschläge für die Reform der Familienförderung.
Diese werde drei Elemente in drei Stufen enthalten, und zwar 180 €, 200 € und 220 €. Für Kinder mit Beeinträchtigung
beabsichtige man, die Förderung von 138€ auf 150 € zu erhöhen. Nachdem die Entschuldung des Familienlastenausgleichsfonds
(FLAF) einerseits durch sinkende Ausgaben aufgrund schmerzhafter Maßnahmen und andererseits durch die positive
Entwicklung der Beschäftigungssituation auf gutem Weg sei, könne man sich diese Verbesserungen für
die Familien leisten, informierte Mitterlehner und ging damit auch auf eine Frage von Bundesrat Hermann BRÜCKL
(F/O) ein. Er rechne damit, dass der FLAF 2018 entschuldet sein werde, sollte sich keine weitere wirtschaftliche
Problematik ergeben.
Mitterlehner räumte ein, dass etwa im Gegensatz zu den Pensionen die Familienförderung nicht an die Inflation
angepasst werde, deshalb strebe er als weiteres Ziel an, auch für die Familien eine Indexanpassung zu erreichen.
Eine weitere Änderung gibt es für die Studierenden, denn ab 1. September kann die Familienförderung
an diese direkt ausbezahlt werden. Damit spreche man ein anderes Verantwortungsgefühl an, bemerkte Mitterlehner
und erklärte, notwendig sei dafür lediglich die Bestätigung der Eltern und eine Meldung ans Finanzamt.
Was die von Bundesrätin Ana BLATNIK (S/K) angesprochene Situation der großen Anzahl jener Eltern betrifft,
die aufgrund ihres geringen Einkommens von der Steuerbegünstigung nicht profitieren, so verwies Mitterlehner
auf den Gesamtkomplex der in Diskussion stehenden Steuerreform. Auch die gesetzliche Anerkennung neuer Familienformen
stelle einen laufenden Prozess dar und liege in der Kompetenz des Justizministeriums, bemerkte der Minister gegenüber
Bundesrat Marco SCHREUDER (G/W). Selbstverständlich aber reagiere auch sein Ministerium auf die Veränderungen
der Familiensituation, was man zum Beispiel beim Top-Jugendticket sehen könne.
Frage der Bundesrätin Inge POSCH-GRUSKA (S/B): Durch welche konkreten Maßnahmen wollen Sie im Zuge
des weiteren Ausbaus der Kinderbetreuung das Barcelona-Ziel von 33% bei den Unter-3-Jährigen Kindern erreichen?
Antwort: Beim Ausbauprogramm für die Kinder über 3 Jahre habe man die Quote übererfüllt, in
der Altersgruppe der Unter-3-Jährigen liege man aber noch unter den 33%, merkte Familienminister Reinhold
MITTERLEHNER an. Er rechne aber damit, bis 2016 das Barcelona-Ziel zu erreichen, denn man sei in dieser Hinsicht
gut unterwegs, 2014 werde die Quote bei 28% liegen, ergänzte er. Der Minister machte jedoch in diesem Zusammenhang
auch darauf aufmerksam, dass man beim Ausbau der Kinderbetreuung nicht nur die Quantität zu beachten habe,
sondern auch die Qualität der Betreuung, und das sei ebenfalls eine Kostenfrage. In den Bundesländern
gebe es diesbezüglich unterschiedliche Konstellationen, was eine Übergangszeit und Geld erfordere. Er
nehme aber an, dass sich die nächste Vereinbarung mit den Ländern mit der Umsetzung der Qualitätsstandards
befassen werde.
Bei der Kinderbetreuung gehe es nicht um ein "Entweder-Oder", vielmehr stelle diese eine Ergänzung
zur Betreuung durch die Eltern dar, stellte er in weiterer Folge gegenüber Bundesrat Johann ERTL (F/N) fest,
der sich in Hinblick auf die psychologische Entwicklung der Kinder skeptisch zu ganztätigen Betreuungsformen
geäußert hatte. Vor allem für bildungsfernere Schichten könne eine ganztägige Betreuung
zu einer besseren sozialen Integration und Entwicklung der Kinder beitragen, zeigte sich der Minister überzeugt.
Positiv äußerte er sich zu einem zweiten verpflichtenden Kindergartenjahr für Kinder mit sprachlichen
Defiziten. Die Kosten dafür bezifferte er mit rund 3 Mio. €.
Nach einer Frage von Bundesrat Georg KEUSCHNIGG (V/T) ging der Familienminister auch auf die jüngste Einigung
zum Kinder- und Jugendhilfegesetz ein. Dabei werde bei der Gefahrenabschätzung und Hilfeplanung das Vier-Augenprinzip
eingeführt. Das Problem, das in der Vergangenheit zu einigen tragischen Fällen geführt habe, bestehe
darin, dass in einzelnen Bundesländern aufgrund knapper personeller Ressourcen die MitarbeiterInnen überlastet
sind und damit die Gefahr von Fehleinschätzungen groß ist. Weiters werde es auch Verbesserungen bei
der Ausbildung geben und die Möglichkeit eines Datenaustausches geben. Das bedeute einen wesentlichen Fortschritt,
sowie eine qualitative Verbesserung, zeigte sich der Minister überzeugt.
Frage des Bundesrats Reinhard PISEC (F/W): Unter welchen Bedingungen können Sie sich die Wiedereinführung
einer Pauschalabschreibung für offene Forderungen vorstellen, um KMU-Betrieben zu helfen?
Antwort: Die Pauschalabschreibung sei antiquiert und längst nicht mehr zulässig, machte Reinhold MITTERLEHNER
in seiner Funktion als Wirtschaftsminister klar und kündigte an, dass möglicherweise die Ausgabenpauschalierung
ausgeweitet wird. Pauschalierungen an sich bergen jedoch einen gewissen Konflikt in sich, machte er aufmerksam,
denn sie bringen zwar Erleichterungen für die Unternehmen, andererseits seien sie sehr ungenau, wodurch die
UnternehmerInnen nicht über alles in ihrem Betrieb Bescheid wüssten. Eine Steuersenkung zum jetzigen
Zeitpunkt schloss der Minister aus, denn diese könne man sich derzeit nicht leisten.
Der Anteil der kleineren und mittleren Betriebe (KMU) an den forschenden Unternehmen beträgt laut Erhebung
2009 der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) 85,5 %, gab der Minister zufrieden nach
einer Anfrage von Bundesrat Karl PETRITZ (V/K) bekannt. In den Jahren 2004 bis 2012 hätten 7500 Unternehmen
vom FFG eine Förderung bekommen, 6400 davon waren KMU. Er könne sich vorstellen, die Möglichkeiten
der Auftragsforschung auszuweiten, auf keinen Fall halte er es für sinnvoll, Großbetriebe gegen KMU
auszuspielen, machte Mitterlehner klar.
Auch auf europäischer Ebene versuche man hinsichtlich des Zugangs zu Krediten Erleichterungen zu schaffen,
betonte er gegenüber Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O). Grundsätzlich aber stünden nicht zu wenige
Mittel zur Verfügung, vielmehr habe in Österreich das Förderungsvolumen im Rahmen des ERP-Fonds
von 560 Mio. € auf 600 Mio. € ausgeweitet werden können. Auch der Zinssatz sei entsprechend gut. Erleichterungen
werde es auch für die GmbH geben, da diese in Zukunft weniger Stammkapital benötigen werden. Alles in
allem befinde man sich beim Zugang zu den Krediten auf einem sehr guten Weg, Hemmschuh der vergangen Jahre sei
in erster Linie das mangelnde Vertrauen gewesen, sagte Mitterlehner.
Gegenüber dem Crowdfunding äußerte sich der Minister etwas skeptisch. Das System klinge zwar sympathisch,
man dürfe aber nicht übersehen, dass für die Banken immer strengere Bedingungen gelten, daher könne
man für andere die Bedingungen nicht lockern. Jedenfalls prüfe man in seinem Ressort Grundlagen für
das Crowdfunding, vor allem sei zu klären, was passiert, wenn hier etwas schief geht. Mitterlehner reagierte
damit auf eine Frage von Bundesrat Stefan SCHENNACH (S/W).
Frage der Bundesrätin Angelika WINZIG (V/O): Welche Maßnahmen sind von Ihrem Ressort geplant, um den
Prozess bei den Einreichungen für die Photovoltaik-Förderung zu verbessern?
Antwort: Bundesminister Reinhold MITTERLEHNER räumte Schwächen des Systems ein und erklärte, das
Problem liege einerseits in der hohen Anzahl der Antragsteller, andererseits bei den zu hohen Tarifen. Die Tatsache,
dass sich Punkt Mitternacht gewerbliche Anbieter mit zahlreichen Anträgen angemeldet haben, habe zu einer
Blockade des Systems geführt, deshalb überlege man sich derzeit, gewerbliche Antragsteller von dieser
Konstellation auszuschließen und eventuell die Größenordnung für Gemeinden zu reduzieren.
Jedenfalls sei er nicht dafür zu haben, dauernd das System zu ändern, man werde aber bemüht sein,
die Probleme zu minimieren, sicherte der Minister zu und machte gleichzeitig klar, dass er grundsätzlich das
derzeitige System der Antragstellung beibehalten wolle. Der Alternative, das vorhandene Volumen der Mittel auf
die Antragsteller aufzuteilen, konnte er nur wenig abgewinnen. Mitterlehner unterstrich in diesem Zusammenhang
auch, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung gibt. Er beantwortete damit Fragen der Bundesrätinnen
Adelheid EBNER (S/N) und Cornelia MICHALKE (F/V).
Frage des Bundesrates Johann SCHWEIGKOFLER (S/T): Mit welchen Instrumenten sollen die Ziele des Energieeffizienzpaketes
erreicht werden?
Antwort: Um das 2020-Ziel der EU zu erreichen, müsse man nationale Maßnahmen setzen, die Haushalte und
Betriebe betreffen, führte Bundesminister Mitterlehner dazu aus. Damit decke man rund ein Drittel der Maßnahmen
ab, der andere Teile müsse vom Verkehr erbracht werden. Konkret sei eine Reduktion des Energieverbrauchs bei
Unternehmen und Lieferanten um 1,5% erforderlich, darüber hinaus werde es Audits und Beratungen bei den KundInnen
geben. Zusätzlich würden die Bundesgebäude saniert, durch ein Leitungsausbaugesetz wolle man das
Abwärmepotenzial nützen. Teil des Maßnahmenpakets werden auch die Förderung von hochwirksamen
KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) sowie Anreize für Energieeffizienzmaßnahmen in den KMU sein.
Dieser Weg sei alternativlos, hielt der Minister unmissverständlich fest. Neben diesen Schritten sei es aber
erforderlich, auch ein Umdenken und eine Bewusstseinsbildung bei der Bevölkerung herbeizuführen, unterstrich
er gegenüber den Bundesräten Martin PREINEDER (V/N) und Hermann BRÜCKL (F/O).
Bei der Stromerzeugung hält der Wirtschaftsminister die Erreichung der Energieautarkie für möglich,
zumal man jetzt bereits bei 70% liege. Eine Gesamtautarkie hielt er nicht für realistisch, bis zum Jahr 2020
könne man aber die 37%-Marke erreichen.
Frage der Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N): Wie weit ist die Realisierung der neuen Industrieemissionsrichtlinie
(2010/75/EU), welche in den Mitgliedsstaaten bis zum 7. Jänner umzusetzen ist, vorangeschritten?
Antwort: Da es sich um eine komplexe Frage handle, hätten alle Länder Schwierigkeiten, die Richtlinie
zeitgerecht umzusetzen, gab Bundesminister MITTERLEHNER zu bedenken. In Österreich habe man die entsprechenden
Gesetze zur Umsetzung schon in Begutachtung geschickt und rechne mit einer Beschlussfassung in den nächsten
Wochen. Was die von Bundesrätin Kerschbaum kritisierten unzureichenden Verpflichtungen für so genannte
"Sevesobetriebe", im Fall von Unfällen im Betrieb die Öffentlichkeit und vor allem Schulen
und Kindergärten zu informieren, sagte Mitterlehner, er sei selbstverständlich bereit, sich die Vollziehung
im Einzelnen anzusehen. Es sollten aber gerade in einer solchen Materie keine unnötigen Ängste geschürt
werden. Bundesrat Josef TAUCHER (S/W) versprach der Minister, schriftlich eine Übersicht über den Umsetzungsstand
der Richtlinie in anderen Staaten nachzureichen.
Hinsichtlich der von Bundesrat Kurt STROHMAYER (V/N) angesprochenen Schritte, um Belastungen für Betriebe
gering zu halten, verwies Mitterlehner auf eine Reihe von Maßnahmen wie günstige ERP-Kredite und Zinsensenkungen.
Betriebe könnten für thermische Sanierung alle vorhandenen Möglichkeiten nützen und steuerliche
Erleichterungen in Anspruch nehmen. Bundesrat Gerd KRUSCHE (F/St) erfuhr von Mitterlehner, dass beim CO2-Zertifikathandel
bisher Nachfrage und Angebot nicht wie gewünscht funktioniert haben. In der EU diskutiere man daher, ob man
gewisse Zertifikate aus dem Handel nehmen sollte, um hier Bewegung auf dem Markt zu schaffen. Das sei aber eine
sehr umstrittene Maßnahme.
Frage des Bundesrates Gottfried KNEIFEL (V/O): Welche Maßnahmen planen Sie 2013, um die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf weiter zu forcieren?
Antwort: Laut Familienminister MITTERLEHNER wird Familienfreundlichkeit in Zukunft vermehrt auch Standortvorteile
für Betriebe bedeuten. Man habe daher das Audit "berufundfamilie" initiiert. Die Erkenntnisse daraus,
wie man Familienfreundlichkeit organisiert und strukturiert, können dann andere Betriebe nützen. Außerdem
schaffe man Angebote im Bereich der Kinderbetreuung und Kooperationen mit Gemeinden. Es sei festzustellen, dass
das Angebot auch eine Nachfrage schaffe, sagte Mitterlehner. Prinzipiell stelle dies aber keinen Zwang dar, sondern
sei ein Angebot. Das Audit "berufundfamilie Kompakt" sei ein auf Klein- und Mittelbetriebe bis 50 MitarbeiterInnen
zugeschnittenes Angebot und laufe seit 1. Jänner. Er sei zuversichtlich, dass die Vorteile erkannt werden
und das Programm gut angenommen werde.
Auf die Zusatzfrage von Bundesrätin Johanna KÖBERL (S/St), wann der Papa-Monat in der Privatwirtschaft
umgesetzt werde, antwortete der Familienminister, es handle sich um eine betriebs- und volkswirtschaftlich komplexe
Frage, die mit Sozialpartnern koordiniert werden müsse. Dabei gehe es weniger um die Finanzierung, denn diese
halte er über den FLAF für möglich, sondern darum, dass für die Betriebe aufgrund wirtschaftlicher
Gegebenheiten der Spielraum eher klein sei. Für ihn habe dieser Punkt daher derzeit keine Priorität,
hier werde man eine bessere gesamtwirtschaftliche Situation abwarten.
Zu den von Bundesrat Hans-Jörg JENEWEIN (F/W) angesprochenen verbesserten Abschreibmöglichkeiten für
Mehrkindfamilien sagte Mitterlehner, dass man dieses Projekt konsequent vorantreibe. Finanzministerin Fekter arbeite
derzeit an einem Vorschlag für einen steuerlichen Freibetrag für Mehrkindfamilien. Alles darüber
hinaus führe zu komplexen Fragen, die schwer zu administrieren seien.
Frage des Bundesrates Gerald KLUG (S/St): Welche Maßnahmen wird Ihr Ressort setzen, um national die Kontrolle
über die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sicherzustellen?
Antwort: Bundesminister MITTERLEHNER meinte, das Thema sei zuletzt relativ überbordend diskutiert worden.
Es gehe aber in der debattierten EU-Richtlinien darum, dass für Fälle, wo Aspekte der Daseinsvorsorge,
wie auch die Wasserversorgung, durch Private übernommen werden sollen, auch bestimmte Standards bei der Ausschreibung
eingehalten werden müssen. Das sei der Kern, damit werde aber kein Trend zur Privatisierung angestrebt, hielt
der Minister fest. Gerade in Österreich gebe es keine Probleme bei der Wasserversorgung. Wasserrecht sei zudem
eine Frage von Grund und Boden, führte er weiter aus. Es gebe auch jetzt Gewässer in Privatbesitz, die
Frage von öffentlich und privat stelle sich derzeit gar nicht. Er bedauere, dass keine differenzierte Diskussion
möglich sei, sagte der Minister.
Was die Zielbestimmung in der Bundesverfassung betreffe, die Kontrolle über die Wasserversorgung zur öffentlichen
Aufgabe zu machen, so werde darüber noch eingehend zu diskutieren sein. Er empfehle, die EU-Richtlinie genau
zu lesen, denn sie biete keinen Anlass zur Sorge. Das Thema sei in einer Weise emotional behandelt worden, die
dem Anlass nicht angebracht sei, betonte der Minister. Es gehe in der Richtlinie nicht darum, zu privatisieren,
sondern Standards für die Daseinsvorsorge festzulegen. Eingehend auf eine Frage von Bundesrat Franz WENGER
(V/S) wies der Mitterlehner darauf hin, dass ihm derzeit keine Probleme in der Wasserversorgung bekannt seien.
Probleme gebe es aber gelegentlich bei der Qualität, wenn Betriebe das Grundwasser belasten, räumte er
ein. Hier gehe man mittels der Gewerbeordnung gemeinsam mit dem Umweltministerium vor.
Bundesrat Gerd KRUSCHE (F/St) erfuhr von Mitterlehner, es lasse sich schwer sagen, wie viel Prozent der Wasserversorgung
derzeit in privater Hand sind, da die Bereiche öffentlich und privat nicht immer klar zu trennen seien. In
etwa 90 österreichischen Gemeinden seien auch Private in Wasserversorgung und Abwasserentsorgung involviert.
Er stimmte auch Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) dahingehend zu, dass nicht der Eindruck entstehen dürfe,
Privatisierung sollten forciert werden. Die Frage der Richtlinie betreffe das Vergaberecht, das sei nicht seine
Zuständigkeit, machte er klar. Auch jetzt werde Wasser bereits privat abgefüllt und verkauft. In der
Richtlinie gehe es aber nicht um die Quellen, sondern um die technischen Voraussetzungen der Wasserversorgung wie
Leitungen und ähnliches, das sei in der Diskussion oft außer Acht gelassen worden.
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