Innsbrucker Gestaltungsbeirat
Innsbruck (rsm) - In der Stadt Innsbruck wird seit vielen Jahren ein hoher Anspruch an städtebauliche
und architektonische Qualität gestellt. Um die Bemühungen um Planungs- und Baukultur fortzusetzen, wurde
im Regierungsübereinkommen 2012-2018 die Einrichtung des Innsbrucker Gestaltungsbeirates (IGB) festgeschrieben.
Dieser soll sich der Begutachtung von größeren oder in Bezug auf das Stadt- bzw. Ortsbild bedeutenden
Bauvorhaben, Projektvorlagen im Hinblick auf Änderung von Flächenwidmung und Bebauungsplan sowie der
Mitwirkung an städtebaulichen und Architekturwettbewerben widmen.
Noch im Jänner hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte über die Einrichtung
des IGBs beraten und diese einstimmig empfohlen. Der Stadtsenat stimmte in der Folge einstimmig der Einrichtung,
dem Statut, seiner Einrichtung als Geschäftsstelle beim Stadtmagistrat und der Ernennung der Mitglieder zu.
Die Vorlage wird zur weiteren Begutachtung an die gemeinderätlichen Klubs überwiesen. Auch den vor Ort
tätigen Architekturinstitutionen, die die Einrichtung eines derartigen Beirates unterstützen, wird Gelegenheit
zu einer Stellungnahme gegeben. Eingesetzt werden könnte der IGB, vorbehaltlich eines positiven Gemeinderatsbeschlusses,
der am 21. März erfolgen soll, bereits im April 2013. Damit soll nun die rund 15 Jahre andauernde Diskussion
um einen entsprechenden Beirat konstruktiv beendet und umgesetzt werden.
„Ein Festtag für die Baukultur in Innsbruck“
Am 06.02. informierten Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer und der für Stadtplanung
und -entwicklung zuständige Stadtrat Mag. Gerhard Fritz über „das jüngste Kind der Innsbrucker Baukultur“
und präsentierten die Satzung, den Zuständigkeitsbereich und die Zusammensetzung des neuen Innsbrucker
Gestaltungsbeirates sowie die weitere Vorgehensweise bis zur endgültigen Beschlussfassung im Gemeinderat.
Für die Bürgermeisterin ist die Einrichtung des Beirates ein „riesengroßer Wurf!“, Stadtrat
Fritz bezeichnete den heutigen Tag als „Festtag für die Innsbrucker Baukultur“.
„Ich freue mich, nachdem umfangreiche Vorarbeiten vorausgegangen sind und 2010 der Grundsatzbeschluss zur Einrichtung
gefallen ist, dass die Initiative nun unter der Amtsführung von Stadtrat Mag. Gerhard Fritz zu einem Abschluss
kommt“, so die Bürgermeisterin weiter: „Damit unterstreicht die Stadtregierung ihr Bekenntnis zur Fortführung
und Weiterentwicklung der für Innsbruck schon charakteristisch gewordenen hohen Architektur-Qualität
und Baukultur.“
Stadtrat Fritz lobte im Zuge der Präsentation die hochangesehene Innsbrucker Architekturszene und sieht den
Gestaltungsbeirat, neben der Wettbewerbskultur, als weiteren Schritt zur Qualitätssicherung: „Innsbruck wird
eine architektonische Vorzeigestadt bleiben.“
Der Beirat und dessen Aufgaben im Detail
Der IGB wird als unabhängiges Sachverständigengremium nach dem Vorbild des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes
2003 (SOG), jedoch in seiner Funktion und Arbeitsweise angepasst an die spezifische Situation in Innsbruck eingerichtet
und soll die politischen EntscheidungsträgerInnen der Stadt Innsbruck und die stadtplanerischen Amtssachverständigen
unterstützen und beraten.
Der Wunsch nach einem Gestaltungsbeirat resultiert dabei nicht vorrangig aus dem Ziel nach mehr Dynamik und Modernität
im Baugeschehen, sondern es soll, ergänzend zu den allgemeinen Qualitätsbemühungen, zur Tätigkeit
des Sachverständigenbeirates in den Schutzzonen und zum mittlerweile gut etablierten Wettbewerbswesen, ein
weiteres Standbein für die Förderung von Planungs- und Baukultur in Innsbruck geschaffen werden.
Das gilt für das gesamte Stadtgebiet, in allen relevanten Bereichen des Bauens, der Pflege und Erneuerung
des Baubestandes und der Gestaltung des öffentlichen Raumes einschließlich Grünanlagen, Sport-
und Freiflächen sowie Verkehrsanlagen.
Wesentlichste Aufgabe ist die Begutachtung von Bauvorhaben, wobei aufgrund der Menge die Behandlung auf solche
beschränkt wird, bei welchen die Baumasse 5.000 m³ bzw. in Gewerbe- und Industriegebieten 10.000 m³
überschreitet oder aber auf solche die aufgrund ihrer Lage oder ihrer Ansicht für das Stadt- und Ortsbild
von besonderer Bedeutung sind.
Darüber hinaus kann der IGB bei projektbezogenen Änderungen von Bebauungs- und/oder Flächenwidmungsplänen
befasst werden, bei Projekten der Stadt Innsbruck und von Kapitalgesellschaften, an denen die Stadt Innsbruck beteiligt
ist. Zudem können besondere Fragestellungen zu Stadtentwicklung und Stadtgestaltung, zu komplexen oder weitgreifenden
Prozessen oder Sonderprojekten sowie zu architektonisch, stadtgestalterisch, städtebaulich oder stadtentwicklerisch
relevanten Themen dem IGB zur Stellungnahme vorgelegt werden.
Nominierte Mitglieder
- Arch. DI Ernst Beneder, Architekt, Wien
- Arch. DI Bettina Anna Brunner, Architektin, Linz
- DI Heike Langenbach, Landschaftsarchitektin, Wien
- Univ.-Prof. Dipl. Arch. Daniele Marques, Architekt, Luzern (CH)
Die vier Mitglieder üben laut Statut ihre Funktion mindestens zwei Jahre und maximal fünf Jahre lang
aus. Es sind zusätzlich zwei Ersatzmitglieder zu bestellen. Pro Kalenderjahr sind sechs ordentliche Sitzungen
des IGBs vorgesehen, welche je nach Inhalt der Tagesordnung ein- oder zweitägig anberaumt werden sollen. Der
Beirat trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. Für denn IGB wird von externen Kosten von 80.000
bis 100.000 Euro brutto ausgegangen. „Keine ‚Peanuts‘, aber sehr gut investiertes Geld“, so Stadtrat Fritz abschließend.
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