Verträge mit Liechtenstein und Kosovo, FPÖ thematisiert Goldreserven – Änderung
des Doppelbesteuerungsabkommens mit Liechtenstein
Wien (pk) - Eine Änderung des seit 1969 bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens mit Liechtenstein dient
einer umfassenden Amts- und Vollstreckungshilfe im Sinne der neuen OECD-Standards. Außerdem wird die Quellensteuer
auf Dividenden aus Direktinvestitionen von mindestens 10 %, die über wenigstens 12 Monate gehalten werden,
sowie auf Zinsen auf null reduziert.
Abkommen zur steuerlichen Zusammenarbeit mit Liechtenstein
Österreich hat mit Liechtenstein ein Abkommen unterzeichnet, das die Besteuerung von in Österreich hinterzogenen
Einkünften bei gleichzeitiger Amnestie unter Beibehaltung der Anonymität ermöglicht. Gleichzeitig
wird die laufende Besteuerung der künftigen Erträge von in Liechtenstein verwalteten Vermögenswerten
sichergestellt.
Liechtensteinische Banken und Treuhänder sollen für die Vergangenheit eine Einmalzahlung für Vermögenswerte
österreichischer Steuerhinterzieher einheben und an Österreich überwiesen. Davon erwartet sich das
Finanzministerium für 2014 Einnahmen von 500 Mio. €. Von der Besteuerung künftiger Kapitalerträge
von österreichischer Steuerpflichtiger in Liechtenstein erwartet sich das Finanzressort ab 2015 jährlich
20 Mio. € an Einnahmen, liest man in den Erläuterungen zu dem Vertrag.
Abkommen mit dem Kosovo über Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten
Ein Abkommen mit dem Kosovo schafft eine umfassende Rechtsgrundlage für den Amtshilfeverkehr in Zollsachen
mit der Republik Kosovo. Die Zusammenarbeit soll die Erfassung der Waren im grenzüberschreitenden Verkehr
und die Erhebung der Abgaben verbessern und den Kampf gegen den Schmuggel von Waren einschließlich Drogen
erleichtern. Amtshilfevorgänge werden einen nicht konkret messbaren Personal- und Sachaufwand verursachen,
dem aber in all jenen Fällen, wo Auskünfte zum Abschluss von Abgaben- und Finanzstrafverfahren führen,
Einnahmen in nicht vorhersehbarer Höhe gegenüber stehen. Im Einzelnen sieht das Abkommen eine umfassende
Zusammenarbeit der beiden Zollverwaltungen vor; ausgenommen bleibt jedoch die Amtshilfe zur Einbringung von Abgaben
und anderen Geldleistungen sowie die justizielle Rechtshilfe.
FPÖ will Österreichs Goldreserven im Inland lagern
Die ÖsterreicherInnen besitzen Goldreserven von 280 Tonnen, die von der Oesterreichischen Nationalbank verwaltet
werden. Aber nur jeder sechste Goldbarren wird in Österreich gelagert. 80 % der Bestände befinden sich
in London und 3 % in der Schweiz, kritisieren die FPÖ-Abgeordneten Heinz-Christian Strache und Gerhard Deimek.
Sie verlangen in ihrem Entschließungsantrag 2182/A(E), den staatlichen Goldschatz nicht zu verringern und
ihn in physischem Gold auf österreichischem Hoheitsgebiet zu verwahren. Für diese Änderung in der
Goldpolitik argumentieren die Abgeordneten mit der gewandelten geopolitischen Lage, auf die etwa Deutschland bereits
mit der Rückführung ihrer im Ausland gelagerten Goldbestände reagiert: Gold habe als global konvertierbares
Zahlungsmittel in Krisenzeiten enorme Bedeutung. Dazu kommt, dass der traditionelle Goldhandelsplatz London sich
in einem Land befindet, das seine Rolle in der EU neu definieren wolle, schreiben die Antragsteller.
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