Neue Bestimmung verhindert Härtefälle
Wien (pk) – "Ich begrüße die vorgesehene Erleichterung für Kinder und Kindeskinder
der während der NS-Zeit verfolgten Österreicherinnen und Österreicher", sagte Nationalratspräsidentin
Barbara Prammer zum nunmehr in Begutachtung geschickten Entwurf des Staatsbürgerschaftsgesetzes. Eheliche
Kinder, die vor dem 1. September 1983 geboren wurden, können derzeit die österreichische Staatsbürgerschaft
nicht von der österreichischen Mutter ableiten. Bis Ende 1988 bestand zwar eine Übergangsbestimmung,
wonach Betroffene dennoch die Staatsbürgerschaft erlangen konnten, wenn die Mutter eine entsprechende Erklärung
abgab. Diese Übergangsregelung war allerdings befristet und konnte seit ihrem Ablauf nicht mehr in Anspruch
genommen werden. Dadurch sind seither Härtefälle entstanden. Dies traf auch Nachkommen von Österreicherinnen
und Österreichern, die in der NS-Zeit vertrieben worden waren oder auswandern mussten.
"Ich habe mich daher seit Jahren dafür eingesetzt, hier eine Lösung zu finden, die unserer historischen
Verantwortung gerecht wird", so Prammer. Im jetzt vorliegenden Entwurf ist wieder eine neunmonatige Zeitspanne
ab Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen, in der unter gewissen Voraussetzungen Betroffene die österreichische
Staatsbürgerschaft der Mutter erwerben können.
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