Verordnung über Ausschreibung der Wahl wird demnächst im Landesgesetzblatt kundgemacht
Salzburg (lk) - Nun ist es offiziell. Die vorgezogene Wahl des Salzburger Landtages findet am Sonntag, 5.
Mai 2013, statt. Das hat die Salzburger Landesregierung im Umlaufweg beschlossen. Die entsprechende Verordnung
wird demnächst auf der Homepage des Landes unter http://www.salzburg.gv.at
kundgemacht. Als Tag der Wahlausschreibung und Stichtag gilt der 21. Februar.
Der Stichtag, 21. Februar, ist ausschlaggebend dafür, in welcher Gemeinde gewählt bzw. eine Wahlkarte,
mit der auch per Briefwahl gewählt werden kann, angefordert werden muss. Das heißt, zuständig ist
jene Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis der/die Wahlberechtigte am 21. Februar eingetragen ist. Wer zwischen
22. Februar und 5. Mai innerhalb von Salzburg übersiedelt (und sich ordnungsgemäß ummeldet) muss
in seiner früheren Heimatgemeinde wählen, bzw. eine Wahlkarte beantragen. Wer in dieser Zeit aus einem
anderen Bundesland zuzieht, kann bei der Landtagswahl nicht wählen. Umgekehrt können Wahlberechtigte,
die zwischen 22. Februar und 5. Mai in ein anderes Bundesland oder ins Ausland übersiedeln, bei der Landtagswahl
in Salzburg ihre Stimme abgeben, teilte der Leiter des Referates Wahlen und Sicherheit, Mag. Michael Bergmüller,
heute, Dienstag. 5. Februar, mit.
Bei der Landtagswahl 2013 sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft
besitzen, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in
einer Gemeinde des Landes Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben, wahlberechtigt. Auslandsösterreicher sind bei
der Landtagswahl nicht wahlberechtigt.
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