EU will Grenzkontrollen durch Registrierungssystem
 effizienter machen

 

erstellt am
18. 02. 13
14.00 MEZ

Innenministerium berichtet über aktuelle Unionsvorhaben
Wien (pk) - Die Europäische Kommission wird voraussichtlich noch heuer Vorschläge für ein neues Grenzkontrollsystem in der EU vorlegen. Durch die künftige Registrierung von Reisenden aus Drittstaaten soll zum einen illegale Einwanderung eingedämmt und zum anderen der Grenzübertritt für Reisende mit niedrigem Risikoprofil beschleunigt werden. Das Projekt läuft unter dem Titel "Smart Borders Initiative" und ist eines von zahlreichen aktuellen EU-Vorhaben im Bereich Inneres, über die ein vom Innenressort dem Nationalrat vor kurzem vorgelegter Bericht Auskunft gibt. Weiters geplant sind unter anderem eine Vereinfachung des Visasystems, Visaerleichterungen für bestimmte Zielgruppen und die Erarbeitung eine Strategie zur Reduzierung der Schusswaffenkriminalität. Zudem will die EU-Kommission der Frage der Cybersicherheit besonderes Augenmerk schenken.

Die "Smart Borders Initiative" setzt sich laut Bericht aus zwei Komponenten zusammen. Zum einen will die EU mit der automatischen Registrierung von Datum und Ort der Ein- und Ausreise in einem Entry-/Exit-System (EES) dem Problem entgegenwirken, dass Drittstaatsangehörige oftmals legal in die Union einreisen, nach Ablauf der erlaubten Aufenthaltsdauer aber bleiben und untertauchen. Zum anderen soll für Reisende mit niedrigem Risikoprofil, die sich im Registered Travellers Programme (RTP) registrieren lassen, der Grenzübertritt erleichtert werden. Angedacht sind etwa automatische Kontrollgates, die unter Verwendung eines elektronischen Reisepasses auch von EU-Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden könnten. Das EES und das RTP sollen sowohl für visumpflichtige als auch für nicht-visumpflichtige Drittstaatsangehörige gelten.

Das österreichische Innenministerium steht der Initiative, wie im Bericht festgehalten wird, grundsätzlich nicht ablehnend gegenüber, es fordert aber eine eingehende Kosten- und Nutzen-Analyse. Zudem wird auf die Ausarbeitung klarer Zeitpläne gedrängt und in diesem Zusammenhang auf die erheblichen Verzögerungen bei der Inbetriebnahme des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) verwiesen.

Erleichterte Einreise für SaisonarbeiterInnen und Konzernangehörige
Dass die Umsetzung von EU-Vorhaben mitunter recht lange dauern kann, zeigen zwei Richtlinienvorschläge der EU-Kommission, die die Einreise und den Aufenthalt von SaisonarbeiterInnen sowie von MitarbeiterInnen internationaler Konzerne, die in ein EU-Land versetzt werden sollen, betreffen. Erste Pläne für einheitliche EU-Vorgaben gab es bereits 2005, seit Mitte 2010 wird über zwei konkrete Legislativentwürfe verhandelt. Laut vorliegendem Bericht plant der irische Ratsvorsitz nun einen Abschluss der Beratungen. Österreich hat sich im Rat zuletzt allerdings gegen die Richtlinienvorschläge ausgesprochen, Grund sind arbeitsmarktrechtliche Bedenken.

Schengener Informationssystem II bringt neue Fahndungsoptionen
Was die zweite Generation des Schengener Informationssystems betrifft (SIS II), soll dieses nach einigen Verzögerungen nun endgültig mit Ende März 2013 in Betrieb gehen. Das Innenministerium erwartet sich von den neuen Funktionalitäten des Systems "einen absoluten Mehrwehrt" für die tägliche Polizeiarbeit. Zu den Neuerungen gehören etwa neue Fahndungsoptionen (biometrische Merkmale, DNA), die Erweiterung des Sachenfahndungskatalogs sowie die Verknüpfung von Sachen- und Personenfahndungen.

Ausweitung des Visainformationssystems, Visaerleichterungen
Weiters für 2013 geplant ist eine Erweiterung des Visainformationssystems (VIS), das dem Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten über erteilte und abgelehnte Visa dient. Nach Nordafrika, dem Nahen Osten und der Golfregion sollen heuer zahlreiche weitere Regionen an das System angeschlossen werden: Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika, Südafrika, Südamerika, Zentralasien, Südostasien und das besetzte palästinensische Gebiet.

Über Visaerleichterungsabkommen wird in den nächsten Monaten laut Bericht mit Aserbaidschan und Weißrussland verhandelt, mit Kap Verde und Armenien wurde bereits eine grundsätzliche Einigung erzielt. Ziel der Abkommen sind Reiseerleichterungen für BürgerInnen der betreffenden Staaten, etwa was die mit dem Visumantrag einzureichenden Belege anlangt. In der Vergangenheit wurden derartige Abkommen unter anderem mit Albanien, Russland und der Ukraine abgeschlossen.

Mit Moldawien, der Ukraine, Russland, dem Kosovo und Georgien wird derzeit außerdem ein so genannter Visaliberalisierungsdialog geführt, der auf die Aufhebung der Visapflicht für diese Länder abzielt. Voraussetzung dafür ist allerdings die Erfüllung zahlreicher Kriterien. Österreich drängt dabei auf strenge Maßstäbe und eine ausführliche Bewertung der migrations- und sicherheitspolitischen Situation.

Auch in Bezug auf die geplante generelle Überarbeitung der Visapolitik der Europäischen Union mahnt das Innenministerium die Beachtung sicherheitspolitischer Aspekte ein. Dem Bericht zufolge will die EU-Kommission noch heuer einen Legislativvorschlag zur Vereinfachung des Visasystems vorlegen, um legal Reisenden wie Geschäftsleuten und Touristen das Reisen zu erleichtern.

EU-Aktion gegen Migrationsdruck soll illegale Einwanderung eindämmen
Um illegale Einwanderung in die EU einzudämmen, wurde im Jahr 2012 von den EU-Mitgliedstaaten ein gemeinsames Maßnahmenpaket gegen Migrationsdruck angenommen, das unter anderem eine intensivere Kooperation mit Drittstaaten und ein verbessertes Außengrenzenmanagement vorsieht. Österreich begrüßt die gemeinsame Strategie ausdrücklich und setzt sich insbesondere auch für eine wirksame und nachhaltige Rückkehrpolitik ein.

Für heuer konkret geplant ist die Inbetriebnahme des Europäischen Grenzüberwachungsprojekts EUROSUR. Zuvor müssen allerdings noch die laufenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament abgeschlossen werden. Ziel des Projekts ist es, durch die Erstellung umfassender Lagebilder und eine intensivere Beobachtung der Außengrenzen illegale Migration in die EU zu verringern.

Die irische Ratspräsidentschaft will außerdem verstärkt beobachten, ob die geltende Personenfreizügigkeit, die es EU-BürgerInnen und ihren Familienangehörigen erlaubt, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und aufzuhalten, für illegale Einwanderung missbraucht wird. In diesem Zusammenhang ist auch ein Bericht der EU-Kommission über die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Personenfreizügigkeit vorgesehen, er soll im Laufe des Jahres vorgelegt werden.

Fortschritte bei gemeinsamer europäischer Asylpolitik
Weitere Fortschritte in den nächsten Monaten erwartet sich das Innenministerium im Hinblick auf die angestrebte Schaffung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Demnach könnten vier derzeit in Verhandlung stehende Rechtsakte noch in der ersten Jahreshälfte 2013 angenommen werden. Ziel der EU ist es, die Asylentscheidungspraxis der EU-Mitgliedstaaten weiter aneinander anzugleichen. Nach Meinung des Innenressorts muss allerdings darauf geachtet werden, "Pull-Faktoren" und Missbrauchsanreize nicht zu verstärken. Zudem lehnt die österreichische Regierung Maßnahmen ab, die die Grundprinzipien des Dublin-Systems aussetzen würden.

In Zusammenhang mit der Dotierung des geplanten Asyl- und Migrationsfonds spricht sich das Innenministerium dafür aus, Belastungen von Mitgliedstaaten mit hohen Asylantragszahlen – wie Österreich – zu berücksichtigen.

Nutzung von Fluggastdaten zur Strafverfolgung: Innenressort skeptisch
Kritisch steht das Innenministerium laut Bericht einem Richtlinienentwurf gegenüber, der den Strafverfolgungsbehörden künftig erlauben soll, Daten von Flugreisenden, die bei einer Buchung angegeben werden müssen (Passenger Name Record – PNR), zur Prävention und zur Bekämpfung von Terrorismus sowie schwerer und organisierter Kriminalität zu verwenden. Ein erster Richtlinienentwurf dazu wurde bereits im Jahr 2007 vorgelegt, im vergangenen Jahr konnte schließlich eine mehrheitliche Einigung im Rat erzielt werden. Nun liegt der Ball beim Europäischen Parlament. Die von Österreich im Zuge der Verhandlungen vorgebrachten Kritikpunkte betreffen unter anderem den Datenschutz, die Systemarchitektur und das Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Weitere aktuellen EU-Vorhaben im Bereich Innere Sicherheit betreffen die Entwicklung eines Strategiepapiers zur Reduzierung der Schusswaffenkriminalität in Europa, die Erstellung eines Drogenaktionsplans auf Basis der im Dezember beschlossenen EU-Drogenstrategie 2013-2020 und die Entwicklung neuer Rechtsgrundlagen für EUROPOL und das Europäische Polizeiamt (EPA). Zudem ist geplant, ein europäisches Zentrum zur Bekämpfung von Cyberkriminalität einzurichten, die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden zu verstärken und mehr Polizeischulungen auf EU-Ebene anzubieten.

Im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität setzt die EU unter anderem auf eine neue Strategie gegen Menschenhandel und den Entzug von Geldmitteln für terroristische Aktivitäten. So will die EU-Kommission noch heuer neue Vorschläge für das Einfrieren von Vermögenswerten von Personen und Organisationen, die terroristischer Handlungen in der EU verdächtigt werden, vorlegen. Außerdem wird die Einrichtung eines eigenen EU-Systems zum Aufspüren der Terrorismusfinanzierung geprüft.

Im Bereich des Zivilschutzes strebt die EU eine Verbesserung ihrer Reaktionsfähigkeit in Katastrophenfällen an, wobei nach Meinung des Innenministeriums auf die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips geachtet werden muss und die Maßnahmen der Union den Katastrophenschutz in den Mitgliedstaaten nicht ersetzen können.

Als strategischer Rahmen für die einzelnen EU-Vorhaben dient das Stockholm-Programm zur Weiterentwicklung des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Das Programm läuft Ende 2014 aus, für die Periode danach muss ein neues Mehrjahresprogramm mit breiten politischen Zielen fixiert werden.

 

 

 

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