Spekulationsverbot

 

erstellt am
14. 02. 13
14.00 MEZ

Unterzeichnung 15a-Vereinbarung zum Spekulationsverbot im Finanzministerium
Wien (bmf) - Finanzministerin Dr. Maria Fekter, Staatssekretär Mag. Andreas Schieder, der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz Landeshauptmann Mag. Markus Wallner sowie der Präsident des Österreichischen Gemeindebundes Helmut Mödlhammer und Vertreterinnen und Vertreter der Länder unterzeichneten am 13.02. die 15a-Vereinbarung zum Spekulationsverbot.

"Mit der heute unterzeichneten 15a-Vereinbarung haben wir der Spekulation mit hart erarbeitetem Steuergeld endgültig einen Riegel vorgeschoben. Steuergeld ist zu wertvoll, als dass man es zum Spekulieren auf den Finanzmärkten einsetzen darf. Das Risiko darf nicht mehr in Kauf genommen werden, sich mit Steuergeld ein Körberlgeld zu verdienen", betonte Finanzministerin Dr. Maria Fekter.

"Gemeinsam ist es uns gelungen, klare Regeln und Transparenz zu schaffen. Spekulationen mit öffentlichen Mitteln sind definitiv vorbei", erklärte der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz und Landeshauptmann Mag. Markus Wallner. Einheitliche Grundsätze für das Spekulationsverbot und eine Berichtspflicht über getätigte Transaktionen sowie zum jeweiligen Schuldenstand sind künftig Standard für alle Beteiligten. Fremdwährungskredite sind nicht mehr erlaubt und Finanzprodukte können nur mehr eingesetzt werden, wenn sie das schon vorhandene Risiko minimieren. Generell gilt: Zuerst Schulden abbauen, dann erst Gelder veranlagen.

Für Spekulationssünder haben sich Bund, Länder und Gemeinden auf strenge Sanktionen nach Vorbild des Mechanismus des Österreichischen Stabilitätspakts geeinigt. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass Mittel des Bundes über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) den Ländern und anderen Rechtsträgern nur mehr dann zur Verfügung gestellt werden dürfen, wenn die gleichen strengen Auflagen erfüllt werden, die bisher schon für Bundesmittel galten.

Voraussetzung für das Tätigwerden der ÖBFA ist außerdem, dass ein Land die unterzeichnete 15a-Vereinbarung über eine risikoaverse Finanzgebarung ratifiziert hat. "Die 15a-Vereinbarung ist eine Partnerschaft auf Augenhöhe, aus der niemand ausbrechen kann. Die landesgesetzliche Umsetzung wird bis Ende September, allerspätestens bis Ende dieses Jahres erfolgen", versicherte Wallner. "Bund, Länder und Gemeinden haben nach dem Finanzskandal in Salzburg schnell gehandelt und sich gemeinsam zu einer strengen und lückenlosen Regelung entschlossen. Das Ergebnis liegt vor uns und kann sich sehen lassen. Wir haben an einem Strang gezogen, Entscheidungsstärke bewiesen und können mit Recht stolz auf dieses Paket sein", bedankte sich Fekter bei den Vertreterinnen und Vertretern der Länder und Gemeinden, allen voran beim Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz Wallner.

Um auch Städte und Gemeinden zu diesem Spekulationsverbot zu verpflichten, braucht es allerdings eine Ermächtigung in Form einer Verfassungsänderung. Die Bundesregierung hat dazu eine Änderung der Finanz-Verfassung vorgelegt, die das Spekulationsverbot als Staatszielbestimmung verankert. Hierfür ist eine Verfassungsmehrheit und damit die Zustimmung mindestens einer Oppositionspartei nötig. "Ich bin zuversichtlich, dass es hier noch zu einer Einigung kommt und wir das Spekulationsverbot damit ergänzen können. Doch selbst wenn wir keine der Oppositionsparteien für dieses Vorhaben gewinnen können, werden wir die geplanten Maßnahmen umsetzen", zeigte sich Wallner optimistisch. Gemeindebundpräsident Mödlhammer ergänzte: "Wir haben das Bekenntnis aller Betroffenen für die Umsetzung des Spekulationsverbotes. Ich rechne daher fix mit einer Mehrheit im Parlament."

"Heute ist für uns alle ein Freudentag. Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem umfassenden Maßnahmenpaket das in uns gesetzte Vertrauen wieder stärken werden", schloss Finanzministerin Fekter.


 

 Schieder: Wichtiger Schritt für Spekulationsverbot
Wien (sk) - "Mit der heutigen Unterzeichnung der 15a-Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt für das österreichweit einheitliche Spekulationsverbot gelungen, die jetzt von allen neun Landtagen und dem Nationalrat beschlossen werden muss", so Finanzstaatssekretär Andreas Schieder nach der Unterfertigung mit den Landeshauptleuten im Bundesministerium für Finanzen.

Mit der vorliegenden 15a-Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wird ein ganz klares Verbot von Neufinanzierungen in Fremdwährungen, Veranlagung in Fremdwährungen, derivativen Finanzinstrumenten ohne Grundgeschäft und Kreditaufnahmen zum Zweck mittel- und langfristiger Veranlagung ausgesprochen. Schieder weiter: "Besonders wichtig sind aber auch die klar strukturierten Auftrags- und Kontrollregeln im Finanzmanagement. Und die strengen Sanktionen in Form von Strafzahlungen bei Verstößen", so der Finanzstaatssekretär.

"Die 15a-Vereinbarung ist als Teil des Gesamtpaketes zu sehen, da das Spekulationsverbot mehrere Ebenen umfasst. Jetzt muss die Bestimmung in der Finanzverfassung abgeschlossen und das Bundesfinanzierungsgesetz beschlossen werden. Dann haben wir ein breites Spekulationsverbot, mit dem wir für die Zukunft gut aufgestellt sind", so Schieder.


 

 Wallner: Spekulation mit Steuergeld wird Riegel vorgeschoben
Wien (vlk) - Mit der neuen Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden (Staatsvertrag) ist das zentrale Instrument, um Spekulation mit Steuergeld künftig zu unterbinden, heute Nachmittag in Wien unterzeichnet worden. "Wir haben damit klare Regeln definiert, an die sich alle Gebietskörperschaften in Zukunft halten müssen. Der Spekulation mit Steuergeld wird somit ein Riegel vorgeschoben", zeigte sich der Vorsitzende der Landeshauptleute-Konferenz, Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner, sehr zufrieden über den Verlauf der Verhandlungen und das erzielte Ergebnis.

Wallner betonte, dass Bund, Länder und Gemeinden einmal mehr bewiesen hätten, dass sie immer für eine konstruktive und zielorientierte Zusammenarbeit gewonnen werden können, wenn die Gespräche partnerschaftlich angelegt seien: "Wenn man uns als gleichberechtigte Partner begegnet, lassen sich Lösungen rasch erreichen. Die Spielregeln müssen für alle gleich sein".

Neben klaren Regeln, was künftig verboten sein wird - keine vermeidbaren Risiken, keine offenen Fremdwährungsrisiken sowie keine derivativen Finanzinstrumente ohne entsprechendes Grundgeschäft - ist auch ein Prozedere im Falle des Nichteinhaltens der Regeln ein Kernbestandteil der Vereinbarung. Darüber hinaus beinhaltet der Staatsvertrag umfangreiche Meldepflichten und Regelungen zur Schaffung von mehr Transparenz.

"In Vorarlberg haben wir nie auf hochriskante Spekulationen gesetzt. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeld sollte für alle eine Selbstverständlichkeit sein. Mit der 15a-Vereinbarung setzen wir einen wichtigen Schritt in diese Richtung", hielt der Vorarlberger Landeshauptmann fest.

Wallner weiter: "Wir haben unseren Teil des Kompromisses umgesetzt - die 15a-Vereinbarung steht. Bis zum Sommer werden Bund und alle neun Bundesländer ratifizieren und die notwendigen Landesgesetze beschließen. Ich hoffe, dass sich auch die Parteien im Nationalrat finden werden, um die Zielbestimmung in der Verfassung verankern zu können. Es wäre sehr schade und für die Bevölkerung unverständlich, wenn hier eine vernünftige Lösung am Parteienstreit scheitern würde".


 

FPÖ pocht auf einheitliches Rechnungswesen in der Finanzverfassung
Hofer: Nächste Gesprächsrunde am Dienstag mit Rechnungshofpräsident Moser
Wien (fpd) - Am 19.02. findet unmittelbar nach der Sitzung des Nationalrates die nächste Verhandlungsrunde zum Spekulationsverbot statt. Nachdem die FPÖ bei den letzten Gesprächen bereits weitere Eckpunkte wie etwa ein Verbot der Kreditaufnahme zu Spekulationszwecken in die Finanzverfassung hineinverhandeln konnte, werden auch die Grünen wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren.

FPÖ-Verhandler Norbert Hofer hat sich zum Ziel gesetzt, am 19.02. eine Verankerung einer einheitlichen Darstellung der Finanzzahlen für Bund, Länder und Gemeinden zu erreichen: "Wir brauchen ein transparentes Rechnungswesen nach den Grundsätzen der doppelten Buchhaltung, um auch eine Vermögensrechnung sicherzustellen. Wir haben den Wunsch, dass auch der Präsident des Rechnungshofs an den Gesprächen am Dienstag teilnimmt. Dem wollen die Regierungsparteien nun nachkommen. Dr. Moser wird zu den Verhandlungen eingeladen."


 

Scheibner fordert einheitliche Länderfinanzen in Verfassung
Echte Kontrollkompetenz des Rechnungshofes muss sichergestellt sein
Wien (bzö) - BZÖ-Verfassungssprecher Abg. Herbert Scheibner betonte zu den Verhandlungen mit den Regierungsparteien zum Spekulationsverbot, "dass für Bund, Länder und Gemeinden einheitliche Haushaltsregelungen notwendig sind und zwar mit einem klaren verfassungsrechtlichen Auftrag. Außerdem muss eine echte Kontrollkompetenz des Rechnungshofes sichergestellt sein. Denn es kann nicht sein, dass der Rechnungshof Spekulationen nicht auf die Spur kommt, weil Gelder versteckt werden", so Scheibner.


 

 Kogler: "Spekulationsverbot" ist Bund-Länder-Murks
Wien (grüne) - "Das jetzt vorliegende schwarz-rote Paket ist ein Murks. Es reicht bei weitem nicht aus und lässt vieles offen. Bestimmte Formen der Spekulation, etwa wie in Niederösterreich, sollen offenbar weiter laufen dürfen", kritisiert der Vorsitzende des Rechnungshofausschusses, Werner Kogler.

Die Regierung plant mit den Landeshauptleuten eine Kaskade von Regelungen und Verträgen zur Spekulation: Ein Bundesgesetz, ein Verfassungsgesetz, das auf eine Bund-Länder Vereinbarung verweist, die wiederum auf neun Landesgesetze verweisen, die wiederum in etlichen Verordnungen und Richtlinien präzisiert werden sollen. Wobei in diversen Gremien hierfür wieder Einstimmigkeit zwischen Länder- und Bundesvertretern erforderlich ist. Wesentliche Bestimmungen wie Mindeststandards zu Transparenz, zu Berichts- und Ausweispflichten und vor allem zu einer einheitlichen Definition des Spekulationsbegriffes fehlen, erläutert Kogler.

Rechnungshofpräsident Moser kritisierte die geplanten Gesetze zum Spekulationsverbot vernichtend. Da keine konkreten Regeln und Normen vorgesehen sind, könne der Rechnungshof nicht prüfen. Moser appellierte eindringlich an die Abgeordneten: "Streichen sie den Rechnungshof da raus!"

Die zur Unterzeichnung anstehende 15a Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ist ein typisches Schmäh- und Schwindelwerk, bei dem sich wieder einmal reformunwillige Landesfürsten durchgesetzt haben. Kogler: "Wir fordern ein Hearing mit dem Rechnungshofpräsidenten, der Bundesfinanzierungsagentur, dem Vorsitzenden des Staatsschuldenausschusses sowie dem ehemaligen Vorsitzenden der Kommission zur Reform der Bundesfinanzierungsagentur, Univ.Prof. Stefan Pichler." Der Bundesverfassungsgesetzgeber muss ein wirksames, klares und vollziehbares Gesetz vorlegen.


 

Lugar: Fekters "Spekulationsverbot light" reicht nicht
Wien (str) - "Fekter lässt die große Chance, konstruktive Gesetze zu schaffen um Spekulationen zu verhindern, ungenützt verstreichen", kritisierte Team Stronach Klubobmann Robert Lugar. "Ob Bund oder Länder - alle Gebietskörperschaften arbeiten mit Steuergeldern! Das Geld, für das die Menschen hart gearbeitet haben, muss sorgsam und nachhaltig verwaltet werden. Spekulationen sind da sicher der falsche Weg, wir brauchen ein totales Spekulationsverbot für Gemeinden, Länder und den Bund im Verfassungsrang. Fekters "Spekulationsverbot light" reicht nicht", so Lugar.

"Wenn die Länder die 15a-Vereinbarung so bereitwillig unterzeichnen, sind die Auflagen nicht streng genug", warnt Lugar. Zudem sei es höchste Zeit, auch die Gemeinden an die Kandare zu nehmen. Das Team Stronach werde diesem "Spekulationsverbot light" sicher nicht zur nötigen Verfassungsmehrheit verhelfen, verspricht Lugar.

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