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Finanztransaktionssteuer im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit
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aktualisiert am
14. 02. 13
14.00 MEZ
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EU-Kommission erläutert Einzelheiten
Brüssel (ec.europa.eu) - In einem am 14.02. von der Kommission angenommenen Vorschlag werden die Einzelheiten
der im Zuge einer Verstärkten Zusammenarbeit vorgesehenen Finanztransaktionssteuer (FTS) erläutert. Den
Anträgen der elf Mitgliedstaaten1 entsprechend, die diese Steuer einführen werden, spiegeln Anwendungsbereich
und Ziele der vorgeschlagenen Richtlinie den ursprünglichen Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer
wider, den die Kommission im September 2011 vorgelegt hatte. Das Konzept, alle Finanztransaktionen zu besteuern,
bei denen ein Anknüpfungspunkt mit dem FTS-Raum vorhanden ist, und die Steuersätze von 0,1 % für
Anteile und Anleihen und 0,01 % für Derivatkontrakte werden beibehalten.
Es wird erwartet, dass diese Finanztransaktionssteuer bei Anwendung durch die elf Mitgliedstaaten Einnahmen von
jährlich 30 bis 35 Mrd. Euro generiert.
Der heutige Vorschlag für eine FTS enthält im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag begrenzte Änderungen,
um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Steuer in einem kleineren geografischen Gebiet als ursprünglich
vorgesehen eingeführt wird. Diese Änderungen sollen vor allem für rechtliche Klarheit sorgen und
Bestimmungen zur Vermeidung von Steuerumgehung und Missbrauch verstärken.
Algirdas Šemeta, für Steuern zuständiges Mitglied der Kommission, erklärte: „Mit dem heutigen Vorschlag
ist alles bereit, um in der EU eine gemeinsame Finanztransaktionssteuer zu verwirklichen. Die vorgeschlagene Steuer
ist fair und sachlich ausgereift. Sie wird unseren Binnenmarkt stärken und unverantwortlichen Handel eindämmen.
Elf Mitgliedstaaten haben um diesen Vorschlag ersucht, damit sie die FTS im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit
einführen können. Nunmehr rufe ich diese Mitgliedstaaten auf, den eingeschlagenen Weg zur Einführung
der weltweit ersten regionalen FTS mit Ehrgeiz, Dynamik und Entschlossenheit weiter zu verfolgen.“
Der heutige Vorschlag erfolgt, nachdem sich die EU-Finanzminister kürzlich darauf verständigt haben,
dass die elf Mitgliedstaaten im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit eine Finanztransaktionssteuer einführen
können (IP/12/1138).
Die Finanztransaktionssteuer hat drei Kernziele. Zunächst einmal wird sie den Binnenmarkt durch eine geringere
Anzahl unterschiedlicher nationaler Ansätze für die Besteuerung von Finanztransaktionen stärken.
Zweitens gewährleistet sie, dass der Finanzsektor angemessen und substanziell zu den öffentlichen Einnahmen
beiträgt. Drittens wird die FTS Regelungsmaßnahmen unterstützen, indem sie den Finanzsektor ermutigt,
verantwortungsvoller und mit Blick auf die Realwirtschaft zu handeln.
Wie schon im ursprünglichen Vorschlag umfasst die FTS niedrige Steuersätze, eine breite Bemessungsgrundlage
und Vorkehrungen, mit denen verhindert werden soll, dass es im Finanzsektor zu Verlagerungen kommt. Das „Ansässigkeitsprinzip“
wird beibehalten. Das bedeutet, dass die Steuerschuld entsteht, wenn eine der Transaktionsparteien in einem teilnehmenden
Mitgliedstaat ansässig ist, unabhängig davon, wo die Transaktion stattfindet. Das ist sowohl dann der
Fall, wenn ein an der Transaktion beteiligtes Finanzinstitut selbst im FTS-Raum ansässig ist, als auch wenn
es im Namen einer in diesem Gebiet ansässigen Partei handelt.
Als weiteren Schutz vor einer Umgehung der Steuer führt der heutige Vorschlag das „Ausgabeprinzip“ ein. Das
bedeutet, dass bei Finanzinstrumenten, die in den elf Mitgliedstaaten ausgegeben wurden, die Besteuerung erfolgt,
wenn diese Instrumente gehandelt werden, auch wenn die betroffenen Parteien nicht im FTS-Raum ansässig sind.
Darüber hinaus sind jetzt ausdrücklich Bestimmungen zur Verhinderung von Missbrauch vorgesehen.
Wie schon im ursprünglichen Vorschlag wird die FTS zum Schutz der Realwirtschaft nicht für laufende Finanztätigkeiten
gelten, die für Bürger und Unternehmen wichtig sind (z. B. Darlehen, Zahlungsdienste, Versicherungsverträge,
Einlagen usw.). Ebenso wenig wird sie auf die herkömmlichen Investmentbankaktivitäten im Zusammenhang
mit Kapitalbeschaffung oder auf Finanztransaktionen im Zuge von Umstrukturierungen angewendet.
Des Weiteren schließt der Vorschlag Refinanzierungstätigkeiten, geldpolitische Maßnahmen und die
öffentliche Schuldenverwaltung aus. Daher gilt die Steuer nicht für Transaktionen mit Zentralbaken und
der EZB, mit der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, dem Europäischen Stabilitätsmechanismus
und Transaktionen mit der Europäischen Union.
Die nächsten Schritte
Der Richtlinienvorschlag wird jetzt von den Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine Umsetzung im Rahmen der Verstärkten
Zusammenarbeit erörtert werden. An den Beratungen können alle 27 Mitgliedstaaten teilnehmen. Abstimmungsberechtigt
sind jedoch nur die Mitgliedstaaten, die an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnehmen, und der Vorschlag muss
einstimmig angenommen werden. Das Europäische Parlament wird ebenfalls konsultiert.
Hintergrund
Im September 2011 legte die Kommission einen Vorschlag für ein gemeinsames Finanztransaktionssteuersystem
vor, um ein kohärentes Vorgehen bei der Besteuerung dieses Sektors im Binnenmarkt zu gewährleisten, einen
angemessenen Beitrag des Finanzsektors zu den öffentlichen Finanzen zu erwirken und dazu beizutragen, dass
Transaktionen im Finanzsektor Effizienz und Allgemeinwohl fördern.
Nach intensiven Beratungen über dieses Thema stimmte der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ in seinen Sitzungen
im Sommer 2012 darin überein, dass innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine Einigung zwischen den 27 Mitgliedstaaten
möglich ist. Dessen ungeachtet äußerten einige Mitgliedstaaten den starken Wunsch, die FTS weiterzuverfolgen.
Daher richteten im Herbst 2012 elf Mitgliedstaaten Schreiben an die Kommission, um auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags
von 2011 förmlich die Ermächtigung zur Verstärkten Zusammenarbeit bezüglich der Finanztransaktionssteuer
zu beantragen.
Die Kommission hat diese Anträge anhand der Kriterien, die die Verträge für eine Verstärkte
Zusammenarbeit vorsehen, sorgfältig geprüft. So wurde insbesondere festgestellt, dass eine Verstärkte
Zusammenarbeit bei der FTS weder den Binnenmarkt, noch die Rechte, Pflichten oder Zuständigkeiten der nicht
teilnehmenden Mitgliedstaaten beeinträchtigt. Auf Grundlage dieser Beurteilung schlug die Kommission im Oktober
2012 einen Beschluss über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit bei der FTS vor.
Dieser Beschluss erhielt im Dezember 2012 die Unterstützung des Europäischen Parlaments und wurde von
den europäischen Finanzministern im Januar 2013 im Rahmen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ erlassen.
Als das grüne Licht für die Verstärkte Zusammenarbeit erteilt war, konnte die Kommission die Einzelheiten
des heutigen Vorschlags für die in elf Mitgliedstaaten einzuführende Finanztransaktionssteuer ausarbeiten.
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Spindelegger: Beitrag zur Gerechtigkeit
Wettbewerbsfähigkeit in Europa durch Reformen stärken – Fekter: Großer
Verhandlungserfolg für Österreich
Wien bmeia) - Vizekanzler und Außenminister Spindelegger zeigt sich erfreut über den Entwurf
einer Transaktionssteuer. „Österreich hat sich von Beginn an für die Einführung der Finanztransaktionssteuer
eingesetzt. Mit dem Vorschlag der Kommission sind wir diesem Ziel einen weiteren wichtigen Schritt nähergekommen.
Ich danke dafür insbesondere Maria Fekter die mit ihrer Beharrlichkeit dazu beigetragen hat“.
Spindelegger betonte die Notwendigkeit einer Besteuerung der Finanzmärkte. Es gehe bei der Transaktionssteuer
nicht mehr nur um technische Details, sondern auch um eine Frage der Gerechtigkeit bei der Beteiligung an den Krisenlasten.
Gleichzeitig beteuert Spindelegger, dass an einer Wachstums- und Stabilitätsorientierten Politik durch Reformen
kein Weg vorbei führe, „wer glaubt Europa und Österreich kann seine Wettbewerbsfähigkeit alleine
durch immer höhere Steuern stärken, hat die globalen Herausforderungen nicht verstanden“.
Erneut pochte der Vizekanzler auf Einhaltung des Budgetpfades. „Von der österreichischen Stabilitätskultur
werden wir nicht abweichen. Wir haben den Pfad in Richtung Nulldefizit 2016 gelegt. Dabei geht es um kluges sparen
und richtiges Investieren“.
Einmal mehr betonte Spindelegger, dass in einer engeren wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den USA und der
EU großes Potential stecke: „ Ich bin hoch erfreut über die rasche Ansage von Kommissionspräsident
Barroso die Verhandlungen dazu bereits Ende Juni aufnehmen zu wollen, Österreich wird sich an vorderster Front
an einem Gelingen beteiligen“, schloss Spindelegger.
Fekter: "Unsere Beharrlichkeit hat sich ausgezahlt"
Wien (bmf) - "Österreich hat sich von Beginn an für die Einführung der Finanztransaktionssteuer
eingesetzt. Mit dem Vorschlag der Kommission sind wir unserem Ziel einen weiteren wichtigen Schritt näher
gekommen", betonte Finanzministerin Dr. Maria Fekter. Die Europäische Kommission legt am 14.02. den Richtlinienvorschlag
für eine Finanztransaktionssteuer in jenen elf Ländern, die sich bereits auf verstärkte Zusammenarbeit
auf diesen Gebiet geeinigt haben, vor. Neben Österreich haben sich auch Belgien, Deutschland, Estland, Griechenland,
Frankreich, Italien, Portugal, Slowenien, die Slowakei und Spanien dafür ausgesprochen, auf Ebene der sogenannten
verstärkten Zusammenarbeit die Finanztransaktionssteuer einzuführen.
"Der Vorschlag, der jetzt am Tisch liegt, entspricht absolut den österreichischen Vorstellungen und wurde
zudem um das so genannte Emissionsprinzips ergänzt. Das bedeutet, dass auch Transaktionen mit Wertpapieren,
die in einem teilnehmenden Mitgliedsstaat emittiert wurden, der Finanztransaktionssteuer unterliegen. So werden
Umgehungen der Abgabe weitgehend verhindern werden", erklärte Fekter. Darüber hinaus lobte die Finanzministerin
die breite Bemessungsgrundlage, die sowohl börsliche als auch außerbörsliche Transaktionen einschließe.
Die Steuer soll ab Jänner 2014 gelten. Geschäfte mit Aktien und Anleihen sollen mit 0,1 Prozent besteuert
werden, solche mit Derivatprodukten mit 0,01 Prozent. "Wir rechnen für Österreich mit einem Aufkommen
von mindestens 500 Millionen Euro pro Jahr", zeigte sich Finanzministerin Fekter erfreut.
Die elf Finanzminister der teilnehmenden Mitgliedsstaaten müssen sich nun im ECOFIN einstimmig über den
Vorschlag einigen, damit mit der tatsächlichen Umsetzung begonnen werden kann.
"Unsere österreichische Beharrlichkeit hat sich ausgezahlt - es hat sich gelohnt, für die Finanztransaktionssteuer
zu kämpfen", freute sich die Finanzministerin abschließend.
Karas wird EVP-Verhandler für Finanztransaktionssteuer
Der Vizepräsident des EU- Parlaments, Othmar Karas, ist von der Europäischen Volkspartei (EVP) im EU-Parlament
zum Verhandler für die Finanztransaktionssteuer (FTS) bestellt worden. "Meine Ziele dabei sind, außerbörsliche
Geschäfte höher zu besteuern, langfristig die Transaktionssteuer zu einem EU-Eigenmittel zu machen und
mittelfristig alle EU-Länder einzubeziehen", so Karas am 14.02. in Brüssel.
Karas weißt besonders auf die Notwendigkeit ordnungspolitischer Effekte bei der Ausgestaltung der FTS hin:
"Wenn der außerbörsliche Handel höher besteuert wird als Geschäfte, die an den Börsen
stattfinden, lenken wir dadurch den Handel von kaum geregelten Märkten auf geregelte Märkte um. Das führt
zu mehr Transparenz am Markt", so Karas. Der Parlamentsvizepräsident erinnert, dass die jetzt angestrebte
Lösung "nur die viertbeste" sei. "Besser wäre gewesen, die Transaktionssteuer global,
EU-weit oder zumindest in der gesamten Eurozone einzuführen", so Karas.
Im Dezember hatte das EU-Parlament bereits dem Alleingang von elf EU-Ländern grundsätzlich zugestimmt,
nachdem eine Einigung aller Mitgliedstaaten auf eine FTS gescheitert war. Der heutige Vorschlag der EU-Kommission
ist nun der konkrete Durchführungsvorschlag für die Einführung der Steuer, über den das EU-Parlament
voraussichtlich im Juli 2013 abstimmen wird.
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Schieder: Einstieg ist wichtiger Durchbruch für Europa
Regner/Leichtfried: Kommissionsvorschlag ist gute Basis für weitere Verhandlungen
Wien (sk) - "Damit die Steuer 2014 ins Budget fließen kann, müssen wir jetzt bei der Umsetzung
aufs Tempo steigen", sagte Finanzstaatssekretär Andreas Schieder am 14.02. zu den Kommissionsvorschlägen
zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTS), die heute im Detail vorgestellt werden. Der Zeitplan
sei ambitioniert, aber realistisch, so Schieder. Auch die Einnahmenschätzungen, nach denen rund 500 Millionen
Euro ins heimische Budget fließen sollen, seien immer eine eher konservative Schätzung. Nach dem aktuellen
Vorschlag seien die Einnahmen jedenfalls gesichert. Positiv am Vorschlag sei vor allem die breite Bemessungsgrundlage
für die Steuer, die sowohl börsliche als auch außerbörsliche Transaktionen einschließe.
Wichtig ist, dass mit dem Vorschlag durch die Einführung eines Emissionsprinzips Umgehungsmöglichkeiten
eingegrenzt werden. Das heißt: Finanzinstitute außerhalb der FTS-Zone müssen ebenfalls eine FTS
zahlen, wenn sie Wertpapiere handeln, die ursprünglich von einer in einem teilnehmenden Mitgliedstaat eingetragenen
juristischen Person ausgegeben wurden.
"Der jetzige Vorschlag ist ein Durchbruch. Man kann davon ausgehen, dass sich die Gruppe der elf Länder,
die die Finanztransaktionssteuer jetzt einführen, in den nächsten Jahren noch vergrößern wird.
Österreich nimmt hier eine wichtige Vorreiterrolle ein", so Schieder gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.
"Unser stetiger Einsatz für die Finanztransaktionssteuer hat sich ausgezahlt."
Regner/Leichtfried: Kommissionsvorschlag ist gute Basis für weitere Verhandlungen
Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer vorgelegt, die in elf Ländern
der Eurozone eingeführt werden soll. "Der Vorschlag der Kommission ist positiv zu bewerten. Sie hat sich
weitgehend an ihren Vorstellungen aus dem Jahr 2011 orientiert und den Anwendungsbereich relativ weit gefasst,
alle Arten von Finanzinstrumenten unterliegen der Steuer. Besonders erfreulich ist, dass auch Derivate erfasst
werden", betont die SPÖ-EU-Abgeordnete Evelyn Regner am 13.02. gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.
Ein "kleiner Wermutstropfen" sei jedoch die Ausnahme für Währungstransaktionen, das EU-Parlament
hätte sich die Einbeziehung dieser Transaktionen gewünscht.
SPÖ-EU-Delegationsleiter Jörg Leichtfried sieht die Finanztransaktionssteuer in elf von 27 EU-Staaten
als "wichtigen und richtigen Schritt", macht aber klar: "Es sollten sich in weiteren Schritten mehr
EU-Staaten als bisher daran beteiligen. Allen voran Zypern, das nun auf Finanzhilfe seitens der EU hofft. Es ist
für mich unverständlich, warum Spekulanten hier nicht auch zur Kasse gebeten werden sollen. Zypern sollte
daher nur dann EU-Unterstützung erhalten, wenn das Land ebenfalls die Finanztransaktionssteuer einführt."
Evelyn Regner sagt: "Positiv zu bewerten ist am Vorschlag der EU-Kommission, dass man es der Finanzindustrie
deutlich erschwert, die Steuer zu umgehen. Selbst wenn eine an Transaktionen beteiligte Partei den Sitz außerhalb
der teilnehmenden elf Mitgliedstaaten hat, wird die Steuer fällig", erläutert Regner. Sie betont,
dass die Kommission nun mit Einnahmen von rund 34 Milliarden Euro pro Jahr rechne, und dies, obwohl der Steuersatz
bei lediglich 0,01 Prozent bei Derivaten liege, bei 0,1 Prozent bei allen anderen Transaktionen. Regner betont,
dass es sich dabei um Mindestsätze handelt, die von den Mitgliedstaaten auch höher angesetzt werden könnten.
"Es zeigt sich, dass es höchst an der Zeit ist, den Finanzsektor einen Beitrag leisten zu lassen. Trotz
des geringen Steuersatzes können erhebliche Einnahmen erzielt werden, die dafür verwendet werden können,
die Auswirkungen der Wirtschaftskrise zu minimieren", bemerkt Regner.
Sie betont, dass die Einführung der Finanztransaktionssteuer ab 1. Jänner 2014 auch ein Erfolg des Europäischen
Parlaments, von NGOs und der starken sozialdemokratischen Stimme Österreichs im Rat, Werner Faymann, sei.
"Es bleibt nun zu hoffen, dass der Vorschlag der Kommission nicht durch die Verhandlungen im Rat verwässert
wird. Wir brauchen eine Steuer, die dafür sorgt, dass Hochrisikospekulationen eingedämmt werden und somit
zur Regulierung der Finanzmärkte beiträgt", sagt Regner abschließend.
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Mölzer: Erlöse müssen in nationale Budgets fließen
Aus Finanztransaktionssteuer darf keine EU-Steuer werden - Nach zähen Verhandlungen
über EU-Finanzrahmen dürfen keine faulen Kompromisse geschlossen werden
Wien (fpd) - Es sei positiv, dass die EU-Kommission nun einen Gesetzesvorschlag für die Finanztransaktionssteuer
vorlegen will, die im kommenden Jahr in elf EU-Staaten eingeführt werden soll, sagte der freiheitliche Delegationsleiter
im Europäischen Parlament, Andreas Mölzer, am 14.02. "In dieser Sache ist schon zu viel Zeit verschwendet
worden, die Profiteure von irrwitzigen Spekulationsgeschäften müssen endlich einen angemessenen Solidarbeitrag
leisten", betonte Mölzer.
Allerdings müssten die Erlöse aus der Finanztransaktionssteuer auf jeden Fall den beteiligten Staaten
und nicht Brüssel zugutekommen, forderte der freiheitliche EU-Mandatar. "Alles andere wäre die Einführung
einer EU-Steuer, was strikt abzulehnen ist. Die Steuerhoheit, die ein Kernbereich nationalstaatlicher Souveränität
ist, muss bei den Mitgliedstaaten bleiben, denn andernfalls wäre die Schwelle zu einem zentralistischen europäischen
Bundesstaat überschritten", erklärte Mölzer.
Dabei wies der freiheitliche Europaabgeordnete darauf hin, dass es zu einem faulen Kompromiss kommen könnte.
"Nachdem sich die EU-Kommission mit ihrer Forderung von über einer Billion Euro beim Finanzrahmen für
die Jahre 2014 bis 2020 nicht durchsetzen konnte, wird sie nun versuchen, andere Einnahmequellen, etwa einen Teil
der Erlöse aus der Finanztransaktionssteuer, zu erschließen. Allfälligen Begehrlichkeiten der Brüsseler
Zentrale ist aber ein Riegel vorzuschieben, die Erlöse aus der Finanztransaktionssteuer haben in die Budgets
der Mitgliedstaaten zu fließen, die von den Folgen der von der Finanzindustrie ausgelösten Krise in
besonders stark betroffen sind", schloss Mölzer.
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Bucher: Mit Finanztransaktionssteuer Österreichs EU-Beitrag senken
Wien (bzö) - BZÖ-Chef Klubobmann Josef Bucher verlangt, dass die Einnahmen der Finanztransaktionssteuer
nicht in Pleitestaaten und maroden Banken verschwinden, sondern dafür genutzt werden, die Beiträge der
Nettozahler ins EU-Budget zu verringern. "Die durch das Versagen der Bundesregierung explodierenden Nettozahlungen
Österreichs an die EU müssen in dem Ausmaß anteilsmäßig sinken, in dem die EU Zusatzeinnahmen
durch die Finanztransaktionssteuer lukriert. Dann macht diese Steuer erst Sinn, wenn die Finanzhaie zahlen und
die kleinen Fische freier atmen können", so Bucher.
Der BZÖ-Chef erinnert daran, dass die Idee einer Finanztransaktionssteuer politisch erstmals von Jörg
Haider präsentiert worden ist und es in Österreich bereits 2008 einen einstimmigen Beschluss aller Parlamentsparteien
für die Einführung einer solchen Spekulantensteuer gegeben hat.
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Kogler: Alle Euro-Staaten sollen mittelfristig Finanztransaktionssteuer einführen
Kommissionsvorschlag ist sehr tauglich
Wien (grüne) - "Die österreichische Regierung muss darauf drängen, dass als nächstes
alle Euro-Staaten die Finanztransaktionssteuer (FTS) innerhalb der gemeinsamen Zusammenarbeit einführen. So
ist nicht einzusehen, dass etwas die Steueroase Zypern sich um ein milliardenschweres Hilfspaket anstellt und zugleich
bei der Einführung der FTS nicht dabei ist", betont Werner Kogler, der stv. Klubobmann der Grünen,
anlässlich der Präsentation der Kommissionsvorschlägen zur Finanztransaktionssteuer. Kogler erinnert
auch daran, dass die Einführung der FTS ein Erfolg der deutschen und österreichischen Grünen ist,
die die FTS mittels harter Verhandlungen bei der Änderung des Lissabon-Vertrages (ESM-Verhandlungen) durchgesetzt
haben.
Den Kommissionsvorschlag bezeichnet Kogler als "sehr tauglich". Er dürfe aber auf keinen Fall verwässert
werden. Die außerbörslichen- und Derivat-Geschäfte müssen jedenfalls erfasst werden, und Umgehungen
müssen verhindert werden.
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Beharrlichkeit hat sich gelohnt
Finanzlobby kann Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit nicht mehr aufhalten
Wien (ögb/ak) - Die Europäische Kommission wird der Öffentlichkeit am 14.02. einen neuen,
konkreten Vorschlag zur Einführung der Finanztransaktionssteuer in elf Staaten der EU vorlegen. "Wir
haben diese Steuer seit vielen Jahren gefordert, wurden belächelt, sind beharrlich geblieben - und nun wird
sie in elf EU-Staaten kommen", sind sich ÖGB-Präsident Erich Foglar und AK Präsident Herbert
Tumpel einig. "Das ist ein großer politischer Erfolg, den die Finanzlobby und ihre Helfer nicht mehr
verhindern können."
"Die Arbeiterkammer und die Gewerkschaften haben sich auf vielen Ebenen für die Einführung einer
Finanztransaktionssteuer eingesetzt und selbst konkrete Vorschläge gemacht, wie eine solche Steuer ausgestaltet
werden kann. Letztendlich war auch unsere gemeinsame Initiative ein wesentlicher Grund für den Meinungsumschwung
in der EU geführt. Es war das Bohren harter Bretter, aber es hat sich ausgezahlt", so der AK Präsident.
In einer europaweiten Petition 2011 konnten schon in der ersten Woche über 500.000 UnterstützerInnen
für die Steuer gefunden werden. Auf der Plattform http://www.financialtransactiontax.eu
konnte man jenen Regierungen, die gegen die Einführung waren, 'die gelbe Karte zeigen'.
Österreich hat die Finanztransaktionssteuer von Anfang an forciert und ist eines jener elf EU-Mitgliedsländer,
die die Steuer unter dem Titel "verstärkte Zusammenarbeit" einführen wird. "Der Entwurf
der Kommission ist durchaus ambitioniert, geht in die richtige Richtung und ist nicht bloße Kosmetik",
sagt Foglar. Die Finanztransaktionssteuer werde einen weiten Anwendungsbereich haben, da alle Arten von Finanzinstrumenten
erfasst wären, der Kapitalmarkt, Investmentfonds, Hedgefonds und Derivate. "Für uns ist wichtig,
dass die Steuer jene betrifft, die bisher viel zu wenig zur Finanzierung der Staatshaushalte beitragen und die
die Krise maßgeblich mit verursacht haben", so Foglar. "Die VerbraucherInnen werden mit ihren alltäglichen
Finanzgeschäften, wie Versicherungen, Hypothekarkredite und ähnliches, nicht betroffen sein. Die Schreckensszenarien
der Finanzlobby, wonach die Steuer die kleinen Leute treffen würde, gehen somit ins Leere."
ÖGB und AK begrüßen am vorliegenden Kommissionsentwurf, dass Umgehungsversuche der Finanzindustrie
deutlich erschwert würden: Die Steuer wird fällig, wenn eine an einer Finanztransaktion beteiligte Partei
ihren Sitz in einem der elf beteiligten Mitgliedsstaaten hat. Die Kommission rechnet mit Einnahmen von 34 Milliarden
Euro pro Jahr, die Einnahmen sollen primär in die nationalen Budgets fließen.
INFO 2009 startete eine europäische Kampagne eine Offensive für einen Kurswechsel bei den globalen Finanzmärkten.
ÖGB und AK waren von Anfang an Teil von "EuropäerInnen für eine Finanzmarktreform". Die
Kampagne fordert die effektive Regulierung des Finanzsektors und die Einführung einer Finanztransaktionssteuer,
damit jene für die Krise zahlen, die sie auch verursacht haben. Ein Schwerpunkt ist auch die Bekämpfung
des durch die Auswüchse des Finanzsektors noch weiter verstärkten gesellschaftlichen Ungleichgewichts.
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Leitl: Österreich und zehn weitere Staaten nehmen Vorreiterrolle in Europa ein
Wirtschaftskammer begrüßt EU-Vorschlag zur Finanztransaktionssteuer - rasche
Einigung mit Einführungstermin 1. Jänner 2014 muss nun das Ziel sein
Wien (pwk) - "Österreich nimmt zusammen mit zehn Staaten eine Vorreiterrolle in Europa ein",
begrüßt Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), den vorgelegten
Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, wie auch von
der WKÖ seit längerem eingefordert. "Die Transaktionssteuer trägt dazu bei, die schädliche,
kurzfristige Spekulation zu bremsen und ist außerdem ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der öffentlichen
Haushalte." Vorerst sind elf EU-Staaten im Wege der "verstärkten Zusammenarbeit" dabei. "Einige
Mitgliedstaaten lehnen die Finanztransaktionssteuer derzeit ab, was aber eine spätere Umsetzung in der gesamten
EU nicht ausschließt, im Gegenteil. Ziel muss weiter sein, in der EU so viele Staaten wie möglich für
die Finanztransaktionssteuer zu gewinnen und damit Einheit zu demonstrieren, eine der gefährlichsten Bedrohungen
- unfaire Spekulation - gemeinsam abwenden zu wollen", betont Leitl. Zudem müsse sich die EU dafür
einsetzen, im Rahmen der G20 zu einer globalen Übereinkunft zu gelangen. "Der Schlüssel dazu sind
die USA, wobei ich zuversichtlich bin, dass Präsident Obama diesbezüglich nach seiner Wiederwahl mehr
Bewegungsfreiheit hat", so Leitl.
Die Kommission legt in ihrem heutigen Vorschlag besonderes Augenmerk auf die Vermeidung von Ausweicheffekten und
Umgehungen: "Das ist richtig und wichtig, da die Steuer vorerst nur in einem Teil der EU umgesetzt wird. Klar
ist: Die teilnehmenden Finanzplätze dürfen keine Nachteile erleiden. Die draußen bleibenden Länder
dürfen nicht profitieren", fordert Leitl. Positiv sei auch, dass die Emission von Wertpapieren und damit
die unmittelbare Kapitalaufnahme durch Unternehmen am Finanzmarkt nicht besteuert wird. "Das ist essentiell
für unsere Unternehmen, denen keine zusätzlichen Steine bei der Kapitalbeschaffung in den Weg gelegt
werden dürfen."
Aus Sicht der WKÖ ist der Kommissionsvorschlag eine sehr gute Grundlage für die weitere Diskussion unter
den Mitgliedstaaten, die nun aufgefordert seien, rasch eine definitive Einigung zu finden. " Eine Umsetzung
der Spekulationssteuer mit 1. Jänner 2014 ist unser erklärtes Ziel", so der WKÖ-Präsident.
Eine baldige Umsetzung sei auch sinnvoll, weil es bereits in einigen Mitgliedstaaten - z.B. Frankreich - nationale
Steuern auf Finanztransaktionen gibt: "Das fördert eine Fragmentierung der europäischen Kapitalmärkte,
was in einem Binnenmarkt nicht sinnvoll ist."
In Richtung österreichische Innenpolitik betonte Leitl einmal mehr, dass es abgesehen von der Finanztransaktionssteuer
keine weiteren Steuererhöhungen oder neue Steuern geben dürfe: "Finanztransaktionssteuer ja, alle
anderen Steuern nein."
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Wiener Börse fordert Befreiung der Market Maker und höhere
Besteuerung der außerbörslichen Transaktionen
Wien (boerse) - Die Wiener Börse sieht die Finanztransaktionssteuer (FTT), wie sie der präsentierte
Vorschlag der Europäischen Kommission vorsieht, für den Aktienhandel an der Wiener Börse und die
heimische Wirtschaft äußerst kritisch. Um die negativen Auswirkungen auf die österreichischen Unternehmen
und folglich auf das Wirtschaftswachstum so gering wie möglich zu halten, fordert die Wiener Börse Verbesserungen
bei der Ausgestaltung, wie die Befreiung der Market Maker von der FTT, eine doppelt so hohe FTT für alle außerbörslichen
Transaktionen sowie die Ausweitung der Finanztransaktionssteuer auf die hoch spekulativen Differenzkontrakte.
"Im öffentlichen Interesse muss sichergestellt sein, dass die Finanztransaktionssteuer, auch als steuerliche
Maßnahme, die Transparenz und Stabilität der Finanzmärkte nicht schwächt", meint Birgit
Kuras, Mitglied des Vorstandes der Wiener Börse AG. "Es muss noch an einigen Schrauben gedreht werden,
um trotz Finanztransaktionssteuer an den Börsen Liquidität sicherzustellen und Volatilitäten sowie
ein Ausweichen auf die intransparenten und unregulierten Märkte zu verhindern", betont Michael Buhl,
Mitglied des Vorstandes der Wiener Börse AG.
Eine zentrale Rolle für die Sicherstellung der Liquidität und der Vermeidung von zu hoher Volatilität
an der Wiener Börse kommt den sogenannten Market Makern zu. Ohne ihrer Bereitschaft jederzeit An- und Verkaufskurse
zu stellen, gäbe es keinen funktionierenden Sekundärmarkt. Da die FTT zu einer Verzehnfachung der Handelsgebühren
für Market Maker führen würde, ist zu befürchten, dass die Banken das Market Making nicht länger
aufrechterhalten. Deshalb fordert die Wiener Börse die derzeit zwölf Market Maker von der Finanztransaktionssteuer
zu befreien.
Weiters verlangt die Wiener Börse eine doppelt so hohe Besteuerung der außerbörslichen Transaktionen
mit 0,2 % bzw. 0,02 %, da nur eine Verteuerung des außerbörslichen Handels zu der politisch gewünschten
Eindämmung des intransparenten und unregulierten außerbörslichen Handels führen würde.
Damit würden auch die hochspekulativen Differenzkontrakte (CFDs) besteuert werden, vorausgesetzt die Politik
weitet dem Umfang der FTT auf die CFDs aus, wie es auch die Wiener Börse fordert.
Die Wiener Börse ist eine 100%-Tochter der CEE Stock Exchange Group (CEESEG), die weiters die Börsen
Budapest, Laibach und Prag umfasst. Die CEE Stock Exchange Group ist die größte Börsengruppe in
der Region. Um die Liquidität der Märkte zu steigern, vereinfacht die CEESEG den Marktzugang und den
Handel an den lokalen Handelsplätzen. Die CEESEG-Börsen kooperieren mit 12 Börsen in Zentral- und
Osteuropa und werden für dieses einzigartige CEE-Know-how weltweit geschätzt.
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen
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sofern (bis zum frühen Nachmittag) vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet
sich in der Regel nach deren Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der
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