Brüssel (ec.europa) - Die Europäische Kommission hat am 13.02. neue Vorschriften vorgeschlagen, um
die Sicherheit der auf dem Binnenmarkt angebotenen Verbraucherprodukte zu verbessern und die Marktüberwachung
für alle Nicht-Lebensmittel-Produkte – auch die aus Drittländern eingeführten – zu verstärken.
Dies soll dazu beitragen, den Verbraucherschutz weiter zu verbessern und gleiche Ausgangsbedingungen für alle
Unternehmen zu schaffen. Unsichere Produkte sollten gar nicht erst zu den Verbrauchern oder anderen Nutzern gelangen.
Damit solche Produkte schnell vom Markt genommen werden können, sollen die Anforderungen an die Identifizierung
und die Rückverfolgbarkeit der Produkte verschärft werden. Nach Annahme der neuen Vorschriften durch
das Europäische Parlament und den Rat wird ihre Durchsetzung von den nationalen Marktüberwachungsbehörden
in den Mitgliedstaaten übernommen, die von einer verstärkten Zusammenarbeit und besseren Instrumenten
für die Durchführung von Kontrollen profitieren werden.
Die zwei vorgeschlagenen Rechtsakte werden durch einen mehrjährigen Aktionsplan zur Marktüberwachung
ergänzt. Er umfasst 20 konkrete Aktionen, die bis zum Jahr 2015 umzusetzen sind. Das Ziel ist, die Marktüberwachung
noch im derzeitigen Rechtsrahmen, also vor dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften, zu verbessern.
Der für Industrie und Unternehmertum zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission Antonio
Tajani erklärte: „Um vollen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Binnenmarkt zu ziehen, brauchen wir ein anspruchsvolles
Regelwerk zur Produktsicherheit sowie ein wirksames, gut koordiniertes und unionsweites System zu dessen Durchsetzung.
Indem wir die Koordinierung von Produktsicherheitskontrollen, insbesondere an den Außengrenzen der EU, verbessern,
werden unlautere Wettbewerbspraktiken unehrlicher oder krimineller Händler unterbunden.“ Tonio Borg, EU-Kommissar
für Gesundheit und Verbraucherpolitik, ergänzte: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, dass
die auf dem europäischen Markt angebotenen Produkte sicher sind. Zugleich müssen die Unternehmen auf
faire Handelsbedingungen vertrauen können, und die Behörden benötigen geeignete Instrumente, um
auf diesem Gebiet wirksam und effizient agieren zu können. Auf all diese Erwartungen ist das heute von der
Kommission angenommene Vorschlagspaket ausgerichtet. Es umfasst eindeutige, kohärente und für den gesamten
Binnenmarkt geltende Vorschriften, eine wirksamere Marktüberwachung und eine verbesserte Rückverfolgbarkeit
der Produkte, und wir sind davon überzeugt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und nationalen
Behörden hiervon erheblich profitieren werden.“
Verbesserung der Produktsicherheit und der Marktüberwachung
Die derzeitigen Unionsbestimmungen zu Marktüberwachung und Produktsicherheit sind fragmentiert und über
verschiedene EU-Rechtsakte verteilt, was zu Lücken und Überschneidungen geführt hat. Die heute von
der Kommission angenommenen Legislativvorschläge stellen darauf ab, die Bestimmungen für die Identifizierung
und Rückverfolgbarkeit von Verbraucherprodukten kohärenter zu gestalten und bessere Rahmenbedingungen
für ein koordiniertes Vorgehen der Behörden bei der Kontrolle und Prüfung von Produkten und der
EU-weiten Durchsetzung der Produktsicherheitsvorschriften zu schaffen.
Die wichtigsten im Paket vorgesehenen Änderungen:
- Angleichung der allgemeinen Pflichten der Wirtschaftsakteure und klarere Regelung
der jeweiligen Aufgaben von Herstellern, Einführern und Händlern, um die Sicherheit aller Verbraucherprodukte
zu gewährleisten
- Wirksamere Instrumente, um die Sicherheits- und andere produktbezogene Anforderungen
durchzusetzen und in allen Bereichen gegen gefährliche, nicht vorschriftsgemäße Produkte vorzugehen,
dank eines kohärenten Regelwerks für die Marktüberwachung
- Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von Verbraucherprodukten innerhalb der
gesamten Lieferkette, so dass bei Sicherheitsproblemen (z. B. bei Rückrufen) schnell und wirksam reagiert
werden kann. So müssen die Hersteller und Einführer dafür sorgen, dass die Produkte eine Angabe
ihres Ursprungslandes tragen, oder, falls dies aufgrund der Größe oder Art des Produkts nicht möglich
ist, dass sich diese Angabe auf der Verpackung oder in einer dem Produkt beigefügten Unterlage befindet. Bei
Produkten, die in der EU hergestellt worden sind, ist als Ursprung entweder die EU oder ein bestimmter Mitgliedstaat
anzugeben. Die Ursprungsangabe ergänzt die grundlegenden Rückverfolgungsanforderungen wie Name und Anschrift
des Herstellers. Die Marktüberwachungsbehörden können dadurch Produkte leichter zum Herstellungsort
zurückverfolgen und im Rahmen der bilateralen oder multilateralen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verbraucherproduktsicherheit
Verbindung zu den Behörden des Ursprungslands aufnehmen, um geeignete Maßnahmen bei Beanstandungen zu
vereinbaren.
- Schaffung eines stärker auf Kooperation ausgerichteten EU-weiten Marktüberwachungssystems
- Straffung der Verfahren zur Meldung gefährlicher Produkte und Ausschöpfung
von Synergien zwischen den bestehenden Systemen RAPEX (Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte) und
ICSMS (Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung)
Wer wird wie von den neuen Bestimmungen profitieren?
- Verbraucherinnen und Verbraucher: Sicherere und vorschriftsgemäße
Produkte sorgen für ein noch höheres Verbraucherschutzniveau in der gesamten EU. Dadurch wird das Vertrauen
der Verbraucherinnen und Verbraucher in den Binnenmarkt gestärkt.
- Hersteller/Unternehmen: Die Kohärenz der Vorschriften wird über alle
Produktbereiche hinweg verbessert. Dadurch sinken die Konformitätskosten für die Wirtschaft, was insbesondere
kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen wird. Durch die bessere Koordinierung der Produktsicherheitskontrollen
wird zudem unlauterer Wettbewerb durch unehrliche Händler unterbunden.
Die Vorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Die neuen Vorschriften
dürften im Jahr 2015 in Kraft treten.
Hintergrund
Im EU-Binnenmarkt für Waren dürfen Waren frei zirkulieren, und Verbraucherinnen und Verbraucher sowie
Unternehmen können in allen 27 Mitgliedstaaten der EU sowie in den drei EFTA-Staaten, die dem Europäischen
Wirtschaftsraum angehören, mit ihren insgesamt über 490 Millionen Einwohnern Produkte kaufen bzw. verkaufen.
Die EU-Produktsicherheitsbestimmungen und die flankierende Marktüberwachung durch nationale Behörden
bilden somit die Grundlage eines sicheren Binnenmarkts für Waren.
Die Richtlinie 87/357/EWG über Lebensmittelimitate und die Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine
Produktsicherheit sollen durch eine neue, zeitgemäße Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten
ersetzt werden. Parallel sollen die bisher auf verschiedene Rechtsakte verteilten Bestimmungen zur Marktüberwachung
in einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst werden, der für alle Produkte (außer Lebensmittel) gilt.
|