Schutz vor 100-jährlichem Hochwasser für die Donauanrainer-Gemeinden durch neuen
15a-Vertrag mit OÖ, NÖ und Wien
Wien (bmvit) - Der Bund und die Länder Oberösterreich, Niederösterreich und Wien investieren
gemeinsam in den Hochwasserschutz entlang der Donau. Mit 34 Hochwasserschutzprojekten - davon sind 17 Projekte
bereits abgeschlossen - werden die Donauanrainer-Gemeinden vor einem hundertjährlichen Hochwasser geschützt.
Die Finanzierung der Projekte im Ausmaß von 420 Millionen Euro bis zum Jahr 2016 wurde bereits in einem 15a-Vertrag
fixiert. Im Ministerrat hat die Regierung am 12.02. auf Vorschlag von Infrastrukturministerin Doris Bures nun einen
weiteren 15a-Vertrag für die Jahre 2017 bis 2023 beschlossen. Damit werden die noch ausständigen Hochwasserschutzprojekte
mit einem Bauvolumen von 255 Millionen Euro ermöglicht. Der Bund übernimmt hier 50 Prozent der Kosten.
Bures: "Gemeinsam haben wir beim Hochwasserschutz schon viel erreicht. Ich bin sehr froh, dass es uns jetzt
gelungen ist, die Finanzierung aller notwendigen Projekte bis zum Endausbau sicherzustellen. Damit wird das Menschenmögliche
getan, um die Bevölkerung entlang der Donau auch vor sehr schweren Hochwassern zu schützen."
675 Millionen Euro für Hochwasserschutz von 2006 bis 2023
Bis dato wurden 17 Projekte beziehungsweise Teilprojekte mit einem Bauvolumen von 279 Millionen Euro verwirklicht.
Darunter auch so große Projekte wie das 2012 fertig gestellte "Machland Nord" in Oberösterreich,
wo Schutzbauten auf einer Länge von 46 Kilometer (km) die Bevölkerung nördlich der Donau von Mauthausen
bis zur niederösterreichischen Grenze schützen. Aber auch Projekte in Niederösterreich, insbesondere
im Bereich Ybbs und in der Wachau und in Wien wurden bereits erfolgreich abgeschlossen. Über den Zeitraum
2006 bis 2023 werden in Summe 675 Millionen Euro in den Hochwasserschutz investiert.
Die Verkehrsministerin wird in den kommenden Wochen den Bund-Länder-Vertrag mit den Landeshauptleuten Josef
Pühringer, Erwin Pröll und Michael Häupl unterzeichnen. Anschließend wird die Vereinbarung
im Nationalrat und von den Landtagen der Bundesländer Oberösterreich, Niederösterreich und Wien
beschlossen.
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