Bankeninterventions- und Restrukturierungsrecht

 

erstellt am
22. 02. 13
14.00 MEZ

 Fekter: Weiterer wichtiger Baustein zu mehr Stabilität und Sicherheit
Entwurf für ein Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz (BIRG) heute in Begutachtung geschickt – Rahmen für die Abwendung von Bankinsolvenzen wird geschaffen
Wien (bmf) - Anlässlich der Versendung des Gesetzesentwurfes für ein neues Bankenreorganisationsrecht am 22.02. meinte Finanzministerin Dr. Maria Fekter: „Mit dem Bankenreorganisationsrecht erhöhen wir die Krisenfestigkeit des österreichischen Finanzmarktes und minimieren das Risiko, dass Steuergelder für die Rettung von Kreditinstituten eingesetzt werden müssen.“ Der nun vorgelegte Begutachtungsentwurf sieht vor, ein frühzeitiges Einschreiten für die Aufsichtsbehörde zu ermöglichen und verpflichtet die Kreditinstitute, für einen etwaigen Krisenfall ausreichend im Voraus zu planen.

„Banken werden in Zukunft Vorsorge für Krisenfälle treffen müssen. Dieses Testament soll verhindern, dass die Erben – sprich die Steuerzahler – für den Schaden aufkommen müssen. Banken sollen bereits vor einer Pleite wieder auf eigene Beine kommen“, so Fekter.

Die vorgesehenen Maßnahmen sollen der Aufsicht ermöglichen, präventiv Krisenfällen durch Frühintervention vorzubeugen. Sanierungspläne sollen eine wirtschaftliche Gesundung aus eigenen Mitteln ermöglichen. Abwicklungspläne sollen eine geordnete Abwicklung gewährleisten und die wirtschaftlichen Folgen überschaubar machen. Sollten diese Sanierungs- und Abwicklungspläne nicht ausreichend sein, dann kann zukünftig die Finanzmarktaufsicht entsprechende Verbesserungen anordnen und durchsetzen. Dies reicht von dem Verkauf bestimmter Vermögenswerte, der Begrenzung von Risikopositionen bis hin zum Verzicht auf neue Geschäftsbereiche.

„Banken haben eine wichtige Bedeutung für den Finanz- und Wirtschaftsstandort Österreich. Sie sichern den Blutkreislauf einer Volkswirtschaft und ermöglichen Investitionen in Wachstum und Arbeitsplätze. Die Vergangenheit hat jedoch leider gezeigt, dass Banken auch in Schieflagen geraten können und vom Steuerzahler aufgefangen werden mussten, um noch größeren wirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Dieses Risiko wollen wir durch den neuen Rechtsrahmen minimieren.“, so Fekter weiters.

„Wir wollen in Zukunft Bankenpleiten zu Lasten der Steuerzahler und Wirtschaft größtmöglich verhindern. Das neue BIRG ist ein entscheidender Schritt für mehr Sicherheit und Stabilität, wiewohl ich natürlich hoffe, dass es in seiner ultimativen Ausprägung nie zur Anwendung kommen muss. Wir haben gelernt, Vorsorge zahlt sich aus“, schloss die Finanzministerin.


 

 Schieder: Wichtiger Schritt für mehr Stabilität im Finanzsektor
Auch eine Bank muss den Markt verlassen können, ohne dass gleich der ganze Sektor in Gefahr gerät…
Wien (sk) - Den am 22.02. in Begutachtung gegangenen Entwurf über die Schaffung eines Bankeninterventions- und Restrukturierungsrechts bezeichnete Finanzstaatssekretär Andreas Schieder "als wichtigen Schritt in Richtung einer stärkeren Regulierung des Banken- und Finanzsektors". Das neue Gesetz sorgt dafür, dass Banken künftig Pläne erstellen müssen, wie ein geordneter Marktaustritt möglich ist. Außerdem werden der Aufsicht mehr Rechte um frühzeitig einzugreifen eingeräumt. "Auch eine Bank muss den Markt verlassen können, ohne dass gleich der ganze Sektor in Gefahr gerät und der Staat damit zu einer Rettung quasi erpresst wird", sagte Schieder gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. "Genau deshalb hat die SPÖ seit Jahren die Umsetzung eines solchen Gesetzes gefordert und ich bin sehr froh, dass der Entwurf jetzt fertig ist", erklärte Schieder.

Das Bankeninterventions- und Restrukturierungsrecht sei freilich nur ein erster Schritt. Mittelfristig sollen der Aufsicht auch Abwicklungsinstrumente in die Hand gegeben werden. Eine solche umfassende Regelung ist gerade Gegenstand von Verhandlungen auf europäischer Ebene. Die EU-Kommission will noch bis Sommer eine Einigung über die bereits in Verhandlung befindliche Richtlinie erzielen, die dann auch in Österreich umgesetzt wird. "Das Ziel bleibt eine umfassende europäische Regelung über die Abwicklung von in Not geratenen Banken und ich bin zuversichtlich, dass eine solche noch heuer erreicht wird. Bis dahin sorgen wir in Österreich dafür, dass die Banken auch jetzt schon Vorsorge für den Notfall treffen müssen", betonte Schieder.


 

 Kogler: Steuerzahlerschutz bei Bankenpleiten fehlt noch immer
Großgläubiger und Bank-Eigentümer müssen auch einen Beitrag leisten
Wien (grüne) - "Das heute vorgelegte Bankeninsolvenzrecht ist nicht weitgehend genug", sagt Werner Kogler, stv. Bundessprecher der Grünen, und ergänzt: "Positiv ist, dass SPÖ und ÖVP den mit den Grünen im Rahmen der ESM-Verhandlungen vom Frühsommer 2012 ausverhandelten Fahrplan zum Bankeninsolvenzrecht einhalten, und überhaupt einen Gesetzestext vorlegen."

"Das Wichtigste fehlt aber in diesem Gesetz - Nämlich, dass die Kapitaleigner einer Bank und die ehemals gutverdienenden Großgläubiger in die Pflicht genommen werden müssen. Es darf also nicht nur bei frühzeitigen Interventionen der Finanzmarktaufsicht bleiben - wie etwa das Einberufen von Hauptversammlungen oder Vor-Ort-Kontrollen. Nur so werden die SteuerzahlerInnen bei Bankenpleiten - wenn sie denn schon unvermeidlich sind - tatsächlich entlastet. Sich in diesem Bereich nicht stärker festzulegen, sondern auf die Europäische Union warten zu wollen, ist nicht zulässig", meint Kogler und ergänzt: "Gerade der Richtlinienentwurf der EU sieht die besondere Verpflichtung von Eigentümern und Großgläubigern vor".

Der Grüne fordert die Regierung auf, den Gesetzestext zum Bankeninsolvenzrecht ernsthaft und im Sinne der EU-Regelung anzugehen.

 

 

 

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