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Bankeninterventions- und Restrukturierungsrecht
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erstellt am
22. 02. 13
14.00 MEZ
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Fekter:
Weiterer wichtiger Baustein zu mehr Stabilität und Sicherheit
Entwurf für ein Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz (BIRG) heute in
Begutachtung geschickt – Rahmen für die Abwendung von Bankinsolvenzen wird geschaffen
Wien (bmf) - Anlässlich der Versendung des Gesetzesentwurfes für ein neues Bankenreorganisationsrecht
am 22.02. meinte Finanzministerin Dr. Maria Fekter: „Mit dem Bankenreorganisationsrecht erhöhen wir die Krisenfestigkeit
des österreichischen Finanzmarktes und minimieren das Risiko, dass Steuergelder für die Rettung von Kreditinstituten
eingesetzt werden müssen.“ Der nun vorgelegte Begutachtungsentwurf sieht vor, ein frühzeitiges Einschreiten
für die Aufsichtsbehörde zu ermöglichen und verpflichtet die Kreditinstitute, für einen etwaigen
Krisenfall ausreichend im Voraus zu planen.
„Banken werden in Zukunft Vorsorge für Krisenfälle treffen müssen. Dieses Testament soll verhindern,
dass die Erben – sprich die Steuerzahler – für den Schaden aufkommen müssen. Banken sollen bereits vor
einer Pleite wieder auf eigene Beine kommen“, so Fekter.
Die vorgesehenen Maßnahmen sollen der Aufsicht ermöglichen, präventiv Krisenfällen durch Frühintervention
vorzubeugen. Sanierungspläne sollen eine wirtschaftliche Gesundung aus eigenen Mitteln ermöglichen. Abwicklungspläne
sollen eine geordnete Abwicklung gewährleisten und die wirtschaftlichen Folgen überschaubar machen. Sollten
diese Sanierungs- und Abwicklungspläne nicht ausreichend sein, dann kann zukünftig die Finanzmarktaufsicht
entsprechende Verbesserungen anordnen und durchsetzen. Dies reicht von dem Verkauf bestimmter Vermögenswerte,
der Begrenzung von Risikopositionen bis hin zum Verzicht auf neue Geschäftsbereiche.
„Banken haben eine wichtige Bedeutung für den Finanz- und Wirtschaftsstandort Österreich. Sie sichern
den Blutkreislauf einer Volkswirtschaft und ermöglichen Investitionen in Wachstum und Arbeitsplätze.
Die Vergangenheit hat jedoch leider gezeigt, dass Banken auch in Schieflagen geraten können und vom Steuerzahler
aufgefangen werden mussten, um noch größeren wirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Dieses Risiko wollen
wir durch den neuen Rechtsrahmen minimieren.“, so Fekter weiters.
„Wir wollen in Zukunft Bankenpleiten zu Lasten der Steuerzahler und Wirtschaft größtmöglich verhindern.
Das neue BIRG ist ein entscheidender Schritt für mehr Sicherheit und Stabilität, wiewohl ich natürlich
hoffe, dass es in seiner ultimativen Ausprägung nie zur Anwendung kommen muss. Wir haben gelernt, Vorsorge
zahlt sich aus“, schloss die Finanzministerin.
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Schieder: Wichtiger Schritt für mehr Stabilität im Finanzsektor
Auch eine Bank muss den Markt verlassen können, ohne dass gleich der ganze Sektor
in Gefahr gerät…
Wien (sk) - Den am 22.02. in Begutachtung gegangenen Entwurf über die Schaffung eines Bankeninterventions-
und Restrukturierungsrechts bezeichnete Finanzstaatssekretär Andreas Schieder "als wichtigen Schritt
in Richtung einer stärkeren Regulierung des Banken- und Finanzsektors". Das neue Gesetz sorgt dafür,
dass Banken künftig Pläne erstellen müssen, wie ein geordneter Marktaustritt möglich ist. Außerdem
werden der Aufsicht mehr Rechte um frühzeitig einzugreifen eingeräumt. "Auch eine Bank muss den
Markt verlassen können, ohne dass gleich der ganze Sektor in Gefahr gerät und der Staat damit zu einer
Rettung quasi erpresst wird", sagte Schieder gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. "Genau deshalb
hat die SPÖ seit Jahren die Umsetzung eines solchen Gesetzes gefordert und ich bin sehr froh, dass der Entwurf
jetzt fertig ist", erklärte Schieder.
Das Bankeninterventions- und Restrukturierungsrecht sei freilich nur ein erster Schritt. Mittelfristig sollen der
Aufsicht auch Abwicklungsinstrumente in die Hand gegeben werden. Eine solche umfassende Regelung ist gerade Gegenstand
von Verhandlungen auf europäischer Ebene. Die EU-Kommission will noch bis Sommer eine Einigung über die
bereits in Verhandlung befindliche Richtlinie erzielen, die dann auch in Österreich umgesetzt wird. "Das
Ziel bleibt eine umfassende europäische Regelung über die Abwicklung von in Not geratenen Banken und
ich bin zuversichtlich, dass eine solche noch heuer erreicht wird. Bis dahin sorgen wir in Österreich dafür,
dass die Banken auch jetzt schon Vorsorge für den Notfall treffen müssen", betonte Schieder.
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Kogler: Steuerzahlerschutz bei Bankenpleiten fehlt noch immer
Großgläubiger und Bank-Eigentümer müssen auch einen Beitrag leisten
Wien (grüne) - "Das heute vorgelegte Bankeninsolvenzrecht ist nicht weitgehend genug", sagt
Werner Kogler, stv. Bundessprecher der Grünen, und ergänzt: "Positiv ist, dass SPÖ und ÖVP
den mit den Grünen im Rahmen der ESM-Verhandlungen vom Frühsommer 2012 ausverhandelten Fahrplan zum Bankeninsolvenzrecht
einhalten, und überhaupt einen Gesetzestext vorlegen."
"Das Wichtigste fehlt aber in diesem Gesetz - Nämlich, dass die Kapitaleigner einer Bank und die ehemals
gutverdienenden Großgläubiger in die Pflicht genommen werden müssen. Es darf also nicht nur bei
frühzeitigen Interventionen der Finanzmarktaufsicht bleiben - wie etwa das Einberufen von Hauptversammlungen
oder Vor-Ort-Kontrollen. Nur so werden die SteuerzahlerInnen bei Bankenpleiten - wenn sie denn schon unvermeidlich
sind - tatsächlich entlastet. Sich in diesem Bereich nicht stärker festzulegen, sondern auf die Europäische
Union warten zu wollen, ist nicht zulässig", meint Kogler und ergänzt: "Gerade der Richtlinienentwurf
der EU sieht die besondere Verpflichtung von Eigentümern und Großgläubigern vor".
Der Grüne fordert die Regierung auf, den Gesetzestext zum Bankeninsolvenzrecht ernsthaft und im Sinne der
EU-Regelung anzugehen.
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