Novelle des Verbrechensopfergesetzes bringt weitere Verbesserungen
Wien (bmask) - "Österreich hat als einer der ersten Staaten in Europa erkannt, dass eine finanzielle
staatliche Opferentschädigung unumgänglich ist. Ansprüche von Verbrechensopfern werden zumeist nicht,
unzureichend oder enorm verspätet von den Tätern, die in der Regel Haftstrafen zu verbüßen
haben, befriedigt. Österreich hat daher bereits im Jahr 1972 das Verbrechensopfergesetz verabschiedet. Das
Gesetz wurde seit dem in Kraft treten laufend evaluiert und durch mehr als 20 Novellierungen den geänderten
Rahmenbedingungen angepasst. Die Bundesregierung hat nun dem Nationalrat eine weitere, im Sozialministerium erarbeitete
Novelle zum VOG mit zahlreichen Verbesserungen für Verbrechensopfer übermittelt. Diese befindet sich
bereits im parlamentarischen Prozess und ich rechne mit einem Inkrafttreten der neuen Regelungen mit 01.04.2013",
erklärt Sozialminister Rudolf Hundstorfer anlässlich des Tages der Kriminalitätsopfer.
Die kommenden Neuerungen bringen eine Ausweitung der Leistungen und deutliche verbesserte Verfahrungsabläufe
und damit einen leichteren Zugang. Mit der Novelle haben unter anderem nun auch Personen, die Opfer von Menschenhändlern
geworden sind Anspruch auf Unterstützung. Schockschäden -auch von nahen Angehörigen- werden nun
ebenfalls anerkannt. Neu ist zudem die Kostenübernahme für Kriseninterventionen durch Notfallpsychologen.
Bis zu 10 Sitzungen werden abgegolten. Umgesetzt wird sowohl eine Erhöhung der Entschädigungen als auch
eine Verdoppelung der Differenzierungsmöglichkeiten bei der Pauschaleinstufung für Schmerzensgeld nach
dem Schweregrad der Verletzung. Künftig soll es 4 Kategorien geben: 2.000/4.000 Euro - bei schwerer Körperverletzung
bzw. 8.000 und 12.000 Euro - bei schweren Dauerfolgen. Bisher hat es nur zwei Leistungshöhen mit 1.000 Euro
und 5.000 Euro gegeben. Auch die Antragsfristen werden vereinheitlicht und auf zwei Jahre ausgedehnt.
"Die verschiedenen legistischen Maßnahmen, die aktuell im Parlament behandelt werden, aber auch die
in den letzten Jahre beschlossenen haben zweifellos das Verbrechensopfergesetz moderner und opferfreundlicher gestaltet
und durch eine Erweiterung des finanziellen Leistungsangebotes eine Stärkung der Opferhilfe bewirkt. Ich bin
der Überzeugung, dass der Opferschutz bzw. die Opferhilfe in Österreich durch die vielfältigen Maßnahmen
der betroffenen Akteure und deren Engagement auf einem sehr guten Weg sind - dennoch ist es natürlich laufend
geboten über weitere Anpassungen und Verbesserungen nachzudenken und sich für deren Umsetzung einzusetzen",
so der Sozialminister abschließend.
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