Maßnahmenpaket für EPU und KMU geht in Begutachtung – Stärkung des Gründergeistes
– Konzentration auf wirtschaftlichen Erfolg
Wien (bmwfj) - Ein Maßnahmenpaket, das die soziale Absicherung für Klein- und Kleinstunternehmer
verbessert und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert, wurde jetzt in Begutachtung geschickt. "Indem
wir die Selbstständigkeit attraktiver machen, stärken wir auch den Gründergeist im Land", sagt
Wirtschafts- und Familienminister Reinhold Mitterlehner und ergänzt: "Unser Ziel ist, dass sich die vielen
innovativen Kleinunternehmer im Land stärker auf ihren wirtschaftlichen Erfolg konzentrieren können und
sich weniger um ihre soziale Absicherung sorgen müssen." Mit diesem Paket wird das mit Jahresbeginn in
Kraft getretene Krankengeld für Selbstständige und das höhere Wochengeld für selbstständige
Frauen ergänzt, das von vorher 26,97 Euro auf jetzt 50 Euro pro Tag verdoppelt worden ist.
Der Begutachtungsentwurf sieht eine Reihe weiterer Verbesserungen vor. Dazu gehört die Möglichkeit für
Unternehmerinnen, für die Dauer des Wochengeldbezuges von den Beiträgen zur Sozialversicherung befreit
zu werden, sofern sie ihre Gewerbeberechtigung für diese Zeit ruhend melden. Weiters können Gewerbetreibende
neben dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld einer geringfügigen Erwerbstätigkeit nachgehen und müssen
in dieser Zeit keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Ihre Umsätze müssen allerdings unter der
sogenannten Kleinunternehmergrenze von 30.000 Euro im Jahr bleiben. Auch die Einkunftsgrenze von 4.641,60 Euro
darf nicht überschritten werden.
Eine weitere Entlastung bedeutet die Möglichkeit des zinsenfreien Aufschubs von Versicherungs-Nachzahlungen.
In den ersten drei Jahren nach Gründung zahlen Selbstständige verringerte Beiträge zur Sozialversicherung.
Nach dieser Zeit, kommt es allerdings für bestimmte Beiträge - insbesondere in der Pensionsversicherung
und der Krankenversicherung für das dritte Jahr - zu Nachverrechnungen. Statt wie bisher nach dem dritten
Jahr Nachbelastungen in vier Teilbeträgen innerhalb eines Jahres zu zahlen, was auch für erfolgreiche
Jungunternehmer zu Liquiditätsengpässen führen kann, soll die etwaige Nachzahlung der Pensions-
und Krankenversicherungsbeiträge an die SVA künftig auf Antrag zinsenfrei auf drei Jahre – in zwölf
Teilbeträgen – möglich sein.
Schließlich soll zunächst für das Jahr 2014 ein Überbrückungshilfefonds bei der SVA eingerichtet
werden. Aus diesem Fonds soll selbstständig Erwerbstätigen, insbesondere Ein-Personen-Unternehmen (EPUs)
und kleinen Betrieben mit Einkünften unter der jeweiligen Mindestbeitragsgrundlage, zum Ausgleich ihrer finanziellen
Belastung durch Sozialversicherungsbeiträge in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen ein
temporärer Zuschuss zu den Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen als nicht rückzahlbare Überbrückungshilfe
gewährt werden.
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