Mitterlehner: Bessere soziale Absicherung
 für Selbstständige

 

erstellt am
21. 02. 13
14.00 MEZ

Maßnahmenpaket für EPU und KMU geht in Begutachtung – Stärkung des Gründergeistes – Konzentration auf wirtschaftlichen Erfolg
Wien (bmwfj) - Ein Maßnahmenpaket, das die soziale Absicherung für Klein- und Kleinstunternehmer verbessert und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert, wurde jetzt in Begutachtung geschickt. "Indem wir die Selbstständigkeit attraktiver machen, stärken wir auch den Gründergeist im Land", sagt Wirtschafts- und Familienminister Reinhold Mitterlehner und ergänzt: "Unser Ziel ist, dass sich die vielen innovativen Kleinunternehmer im Land stärker auf ihren wirtschaftlichen Erfolg konzentrieren können und sich weniger um ihre soziale Absicherung sorgen müssen." Mit diesem Paket wird das mit Jahresbeginn in Kraft getretene Krankengeld für Selbstständige und das höhere Wochengeld für selbstständige Frauen ergänzt, das von vorher 26,97 Euro auf jetzt 50 Euro pro Tag verdoppelt worden ist.

Der Begutachtungsentwurf sieht eine Reihe weiterer Verbesserungen vor. Dazu gehört die Möglichkeit für Unternehmerinnen, für die Dauer des Wochengeldbezuges von den Beiträgen zur Sozialversicherung befreit zu werden, sofern sie ihre Gewerbeberechtigung für diese Zeit ruhend melden. Weiters können Gewerbetreibende neben dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld einer geringfügigen Erwerbstätigkeit nachgehen und müssen in dieser Zeit keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Ihre Umsätze müssen allerdings unter der sogenannten Kleinunternehmergrenze von 30.000 Euro im Jahr bleiben. Auch die Einkunftsgrenze von 4.641,60 Euro darf nicht überschritten werden.

Eine weitere Entlastung bedeutet die Möglichkeit des zinsenfreien Aufschubs von Versicherungs-Nachzahlungen. In den ersten drei Jahren nach Gründung zahlen Selbstständige verringerte Beiträge zur Sozialversicherung. Nach dieser Zeit, kommt es allerdings für bestimmte Beiträge - insbesondere in der Pensionsversicherung und der Krankenversicherung für das dritte Jahr - zu Nachverrechnungen. Statt wie bisher nach dem dritten Jahr Nachbelastungen in vier Teilbeträgen innerhalb eines Jahres zu zahlen, was auch für erfolgreiche Jungunternehmer zu Liquiditätsengpässen führen kann, soll die etwaige Nachzahlung der Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge an die SVA künftig auf Antrag zinsenfrei auf drei Jahre – in zwölf Teilbeträgen – möglich sein.

Schließlich soll zunächst für das Jahr 2014 ein Überbrückungshilfefonds bei der SVA eingerichtet werden. Aus diesem Fonds soll selbstständig Erwerbstätigen, insbesondere Ein-Personen-Unternehmen (EPUs) und kleinen Betrieben mit Einkünften unter der jeweiligen Mindestbeitragsgrundlage, zum Ausgleich ihrer finanziellen Belastung durch Sozialversicherungsbeiträge in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen ein temporärer Zuschuss zu den Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen als nicht rückzahlbare Überbrückungshilfe gewährt werden.

 

 

 

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