Schutz von ZivilistInnen

 

erstellt am
20. 02. 13
14.00 MEZ

Österreichisches und norwegisches Außenministerium organisieren gemeinsame Konferenz in Wien
Wien (bmeia) - Der Schutz der Zivilbevölkerung und insbesondere von Frauen und Kindern in bewaffneten Konflikten ist ein Schwerpunkt der österreichischen Außenpolitik und war Priorität der österreichischen Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat 2009/2010. Einen Höhepunkt der Mitgliedschaft stellte die einstimmige Annahme der Resolution 1894 zum Schutz von Zivilisten in bewaffneten Konflikten unter österreichischem Vorsitz dar. Die Resolution zielt insbesondere darauf ab, die Einhaltung internationaler Standards des humanitären Völkerrechts durch die Konfliktparteien zu verbessern, im Fall der Verletzung der Regelungen Sanktionen zu verhängen, sowie Mechanismen gegen die Straflosigkeit zu stärken.

Aktuelle Krisensituationen in vielen Teilen der Welt unterstreichen die Notwendigkeit, große Bedeutung und auch die Verpflichtung zum Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten. Aus diesem Grund und als Fortsetzung des österreichischen Engagements in diesem Bereich findet am 21. und 22. Februar 2013 eine ExpertInnenkonferenz zum Schutz von ZivilistInnen unter humanitärem Völkerrecht in Wien statt. Die Konferenz wurde vom österreichischen und norwegischen Außenministerium gemeinsam organisiert.

Die Konferenz ist Teil der Initiative ‚Reclaiming the Protection of Civilians under International Humanitarian Law‘, die 2009 gestartet wurde, um Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Zivilbevölkerung unter humanitärem Völkerrecht in einem breiten Forum zu diskutieren. Drei Regionalkonferenzen wurden dazu in Jakarta, Buenos Aires und Kampala bereits abgehalten. Wien dient nun als Austragungsort der vierten und letzten Teilveranstaltung mit Fokus auf europäische AkteurInnen.

Ziel der Konferenz ist es, praktische Empfehlungen und Mechanismen auszuarbeiten, um die Anwendung einschlägiger Rechtsvorschriften aus dem Bereich humanitäres Völkerrecht weiter zu stärken und eine bessere Umsetzung im Konfliktfall zu ermöglichen. An der Konferenz werden VertreterInnen staatlicher Institutionen, internationaler, sowie zivilgesellschaftlicher Organisationen teilnehmen.

 

 

 

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