Steidl: Weniger die Dauer als der Inhalt der Ausgehzeit ist entscheidend
Salzburg (lk) - "Jugendschutz ist viel mehr als die Reglementierung von Ausgehzeiten", so reagiert
Jugendschutzreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Walter Steidl am 19.02. auf die Kritik am neuen Vorschlag zur
Vereinheitlichung des Jugendschutzes. "Das Memorandum of Understandig ist ein guter Kompromiss zwischen modernen
Freiheitsrechten junger Menschen und ernsthaften Regeln und Verboten, sich in diesen Freiräumen zu verhalten."
Verbote dienen zum einen dazu, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen und sind im wahrsten Sinne
des Wortes "lebensnotwendiger" Teil der Erziehung. Zum anderen helfen Verbote jungen Menschen, soziales
Miteinander zu erlernen – in der Familie, im Kreis der Freunde, in der Schule und letztendlich in der Gesellschaft
überhaupt.
Kinder und Jugendliche schützen
"Den Jugendschutz sehe ich als eine gesellschaftliche Aufgabe. Wir alle sind gefordert Kinder und Jugendliche
vor negativen Einflüssen wie Drogen, Alkohol, Tabak oder Gewalt zu schützen. Dies gelingt selten, indem
man ausschließlich die Freiräume junger Menschen einschränkt", so Steidl.
Das gesellschaftliche Leben habe sich heute oftmals in die Abend- und Nachtstunden verlagert. Kulturelle und sportliche
Angebote fänden immer später statt. Filmpremieren, Konzerte Sportevents würden oft um 20.00 Uhr
oder auch deutlich später beginnen, gibt Steidl zu bedenken. "Kinder und Jugendliche schon aufgrund des
Besuches solcher Veranstaltungen in den rechtswidrigen Raum zu bringen, halte ich für den völlig falschen
Weg. Mein Ziel ist es, Kinder und Jugendliche bestmöglich vor negativen Einflüssen zu schützen,
nicht jedoch sie vom gesellschaftlichen Leben fernzuhalten."
Fortgehzeiten sind nicht das Problem
Die Diskussion gehe auch fachlich in die völlig falsche Richtung: Nicht die Frage der Dauer der Ausgehzeiten
an sich ist das Problem, sondern vielmehr wie diese Zeit verbracht wird. "Was ist daran verwerflich, wenn
ein 16-Jähriger das Konzert seiner Lieblingsband am Residenzplatz bis zum Ende besucht", wirft Steidl
ein. Auch sportliche Aktivitäten oder die Probe der Trachtenmusikkapelle sollen ohne schlechtes Gewissen besucht
werden können.
"Gerade die von Kritikern angesprochenen Problemlagen rund um Ausgehmeilen sind völlig unabhängig
vom Memorandum of Understanding, denn sie bestehen bereits jetzt und belegen damit deutlich meinen Standpunkt:
es geht nicht darum, wie lange Jugendliche fortgehen, sondern vielmehr wie diese Zeit verbracht wird."
Eine generelle Aufenthaltsbeschränkung auf öffentlichen Plätzen ist jedenfalls keine geeignete Maßnahme
gegen das gesamtgesellschaftliche Problem übermäßigen Alkoholkonsums und zunehmender Gewaltbereitschaft.
Letztverantwortung liegt bei den Eltern
Diese gesellschaftliche Aufgabe entbindet jedoch die Eltern nicht aus ihrer Verantwortung, ihre Obsorgepflicht
müssen sie vielmehr innerhalb des gesetzlichen Rahmens wahrnehmen. Zudem sind auch die Unternehmer, wie beispielsweise
Wirte, Veranstalter oder Kinobetreiber in der Pflicht, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
"Klar muss sein, alle haben in ihrem Verantwortungsbereich darauf zu achten, dass Kinder und Jugendliche bestmöglich
geschützt sind. Salzburg hat bereits jetzt strenge Regeln für Alkoholkonsum, die erst durch das Memorandum
of Understanding in Ostösterreich eingeführt werden sollen. Auch der Aufenthalt an Orten wie Wettlokalen
oder Bordellen ist in Salzburg erst ab Volljährigkeit möglich", erklärt der Jugendschutzreferent.
Elementar beim Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine Verbesserung und systematische Stärkung der Präventionsangebote
für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer. Deshalb ist eine Vernetzung von Jugendarbeit,
Jugend- und Suchthilfe, Stadtplanung und Polizei wichtig.
"Mir ist der Jugendschutz sehr wichtig. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass endlich einheitliche Jugendschutzbestimmungen
in ganz Österreich umgesetzt werden", betont Steidl.
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