EU-Bürger sind besser über ihre Rechte informiert, verlangen aber weiter reichende
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Brüssel (ec.europa) - 20 Jahre nach der Einführung der Unionsbürgerschaft sind sich die Europäer
ihrer Rechte weitestgehend bewusst. Allerdings zeigt eine neue Eurobarometer-Umfrage, deren Ergebnisse die Europäische
Kommission heute veröffentlicht hat, dass die Unionsbürger nicht immer wissen, was diese Rechte beinhalten.
81 % der Befragten wissen, dass sie zusätzlich zu ihrer eigenen Staatsbürgerschaft auch die Unionsbürgerschaft
besitzen. Allerdings fühlen sich lediglich 36 % der Befragten über die sich aus der Unionsbürgerschaft
ergebenden Rechte gut informiert. Die meisten Europäer kennen ihr Recht auf Freizügigkeit (88 %) und
ihr Recht auf Beschwerde bei den EU-Organen (89 %). Zwei Drittel der Befragten (67 %) sind der Ansicht, dass sich
die Freizügigkeit innerhalb der EU in wirtschaftlicher Hinsicht vorteilhaft auf ihr Land auswirkt.
Am heutigen Tag halten das Europäische Parlament und die Europäische Kommission zeitgleich zur Veröffentlichung
der Umfrage eine gemeinsame Anhörung zum Thema „Rechte der Unionsbürger” ab. Die Diskussionsergebnisse
werden in den nächsten Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft einfließen, in dessen
Mittelpunkt die Beseitigung der Hindernisse stehen wird, mit denen die EU-Bürger bei der Ausübung ihrer
Rechte konfrontiert sind. Der Bericht, der voraussichtlich am 8. Mai vorgelegt wird, wird eine Reihe von Initiativen
enthalten, mit deren Hilfe die genannten Rechte 2013 im Rahmen des Europäischen Jahres der Bürgerinnen
und Bürger verwirklicht werden können. In dem Bericht werden die 25 Maßnahmen des ersten Unionsbürgerschaftsberichts
von 2010 (siehe IP/10/1390 und MEMO/10/525) ausgewertet, und es wird untersucht, welche der Hindernisse für
EU-Bürger in den vergangenen drei Jahren beseitigt wurden.
Viviane Reding, Vizepräsidentin der EU-Kommission und EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft,
äußerte sich folgendermaßen: „Die Europäer wissen um ihre Rechte als EU-Bürger und schätzen
diese mehr als je zuvor. Wir können aber noch mehr tun, um die Bürger bei der Ausübung ihrer Rechte
zu unterstützen und um sie stärker an den Entscheidungsverfahren der Europäischen Union zu beteiligen.
Ich werde an den Bürgerdiskussionen teilnehmen, die in diesem Jahr, dem Europäischen Jahr der Bürgerinnen
und Bürger, überall in der Union stattfinden. Ich möchte mir die Anliegen der Bürger anhören
und mir einen Einblick darüber verschaffen, wie sie sich ihre Rechte vorstellen. Ich möchte hören,
wie wir die derzeitige Situation verbessern können und wie unsere Bürger Europas Zukunft sehen. Europa
kann nicht ohne den direkten Beitrag der Europäer gestaltet werden. Wir wollen den Bürgern ein direktes
Mitspracherecht geben und sind daher dabei, die Art und Weise, wie die europäische Politik gestaltet wird,
grundlegend zu ändern.“
Im Rahmen der Eurobarometer-Umfrage zur Unionsbürgerschaft wurden Europäer nach ihrer Rechtsstellung
und ihren Rechten als Bürger der EU befragt. Insgesamt waren sich die Befragten der meisten ihrer Unionsbürgerrechte
bewusst. Die genannten Rechte betrafen insbesondere das Recht auf Beschwerde bei den EU-Organen (89 %), auf Freizügigkeit
(88 %), auf Nichtdiskriminierung aufgrund der Nationalität (82 %), auf konsularischen Schutz (79 %) sowie
auf Mitwirkung an einer Bürgerinitiative (73 %). Mehr als ein Drittel der Befragten (36 %) fühlte sich
über diese Rechte gut informiert – das sind fünf Prozentpunkte mehr als bei der Umfrage 2007. Allerdings
waren sich lediglich 24 % darüber im Klaren, was zu tun ist, wenn sie an der Ausübung ihrer EU-Rechte
gehindert werden.
Die Frage nach dem Recht auf Freizügigkeit wurde in allen 27 EU-Mitgliedstaaten mit absoluter Mehrheit dahingehend
beantwortet, dass dieses wirtschaftliche Vorteile für ihr Land mit sich bringt.
Hintergrund
Dank der Unionsbürgerschaft, die 1993 mit dem Maastrichter Vertrag eingeführt wurde und deren 20jähriges
Bestehen in diesem Jahr begangen wird, verfügen die Staatsbürger der EU-Mitgliedstaaten über zusätzliche
Rechte. Dazu zählen neben dem Recht, sich innerhalb des EU-Hoheitsgebiets frei zu bewegen und aufzuhalten,
das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen im Wohnsitzland. Des Weiteren haben Unionsbürger
das Recht, in einem Land außerhalb der EU, in dem ihr Heimatland keine Vertretung hat, um den konsularischen
Schutz eines beliebigen EU-Mitgliedstaats zu ersuchen, und zwar unter denselben Bedingungen wie die Staatsangehörigen
dieses Landes. Ferner zählen dazu das Petitionsrecht beim Europäischen Parlament sowie das Recht auf
Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten und den EU-Organen.
Mit der Unionsbürgerschaft sind zahlreiche Rechte verbunden, derer sich die EU-Bürger nicht immer bewusst
sind. Im Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger geht es darum, diese Rechte zu erläutern
und dafür zu sorgen, dass die Menschen ihre Rechte kennen und diese ohne Einschränkungen ausüben
können.
Die Europäische Kommission ist bemüht, die Hindernisse, mit denen die EU-Bürger im Alltag noch immer
konfrontiert sind, zu beseitigen: Im Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 sind 25 konkrete Maßnahmen
aufgeführt, die den EU-Bürgern die Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit in der EU erleichtern
sollen. Im Laufe des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger 2013 wird die Kommission einen
zweiten Bericht über die Unionsbürgerschaft veröffentlichen. Dieser wird eine Auswertung der 2010
vorgeschlagenen 25 Maßnahmen enthalten sowie weitere Maßnahmen für die Zukunft, die entscheidend
zur Beseitigung der verbleibenden Hindernisse beitragen werden.
Im Laufe des Jahres 2013 werden Vizepräsidentin Reding und andere Mitglieder der EU-Kommission gemeinsam mit
nationalen und örtlichen Politikern in ganz Europa öffentliche Diskussionen mit Bürgern abhalten,
um sich deren Anliegen anzuhören und Fragen zu beantworten. Vizepräsidentin Reding hat bereits an derartigen
Diskussionen in Cadiz (Spanien), Graz und Berlin teilgenommen, Kommissar Andor an einer Diskussion in Neapel (Italien).
In zahlreichen europäischen Städten werden im Jahr 2013 weitere derartige Diskussionen abgehalten, bei
denen EU-Politiker und örtliche Politiker mit Bürgern aus allen Gesellschaftsschichten über die
Folgen der Wirtschaftskrise, die Rechte der Unionsbürger und die Zukunft Europas diskutieren werden.
Um den Boden für das Europäische Jahr zu bereiten, führte die Kommission zwischen dem 9. Mai und
dem 9. September eine breite öffentliche Konsultation durch, bei der sie die Bürger befragte, mit welchen
Problemen sie bei der Ausübung ihrer Rechte als Unionsbürger konfrontiert sind. Die Bürger gaben
deutlich zu verstehen, dass ihnen ihre Rechte als EU-Bürger, insbesondere das Recht auf Freizügigkeit
und die politischen Rechte, sehr wichtig sind. Sie wünschen sich ein Europa, in dem sie leben, arbeiten, ihren
Wohnsitz verlegen, studieren und einkaufen können, ohne mit bürokratischen Hindernissen oder Diskriminierungen
rechnen zu müssen. Sie waren sich gleichwohl bewusst, dass bis dahin noch einiges zu tun ist. Die Kommission
wird die von den Bürgern genannten Probleme, u.a. die Wahrung der Unionsbürgerrechte auf lokaler Ebene,
in ihrem für 2013 vorgesehenen Unionsbürgerschaftsbericht aufgreifen.
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