Was für Frischeier gilt muss auch für verarbeitete Eier kommen
Wien (bmlfuw) - Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich unterstreicht seine Forderung nach mehr Transparenz
bei der Lebensmittel-Herkunftskennzeichnung auch für Eier in der ORF-Sendung „Hohes Haus“: “Die Menschen haben
ein Recht darauf zu erfahren, was sie kaufen, was sie essen und woher es kommt. Das kann nur durch eine klare Kennzeichnung,
auch auf verarbeiteten Produkten, sichergestellt werden. Es liegt auf der Hand, dass der Konsument bei verarbeiteten
Eiern, ebenso wie bei Frischeiern, Herkunft und Haltungsform erfahren möchte”.
Während die Herkunft und Haltungsform der Eier in verarbeiteten Produkten nicht gekennzeichnet werden muss,
ist im Handel jedes einzelne Frischei mit einem Stempel zu kennzeichnen. Der Code 0 bedeutet, das Ei kommt aus
der biologischen Produktion, 1 bedeutet, das Ei kommt aus der Freilandhaltung und 2 bedeutet Bodenhaltung. Für
Eier aus der Käfighaltung gibt es die Codierung 3. Österreich hat als eines der ersten Länder in
der EU diese Form der Haltung seit 2009 verboten.
Lebensmittel-Reisepass für verarbeitete Produkte
Beim letzten Agrarministerrat in Brüssel hat Berlakovich einen EU weiten Lebensmittel-Reisepass gefordert,
der von den Mitgliedsstaaten und der Kommission unterstützt wurde. „Erstmals haben sich die EU-Staaten auf
eine EU-weite Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Produkten geeinigt. Beim Fleisch sollen Ort der Mast und
der Verarbeitung angegeben sein. Diese Angaben sollten dann bei einem Fertigprodukt, wie etwa Lasagne, auf dem
Etikett zu finden sein“, führt der Minister aus.
Auf Druck der Mitgliedsstaaten will EU-Verbraucherschutzkommissar Tonio Borg die Verbraucherinformations-Verordnung
bereits im Herbst präsentieren. Bis Sommer hat er eine Machbarkeitsstudie angekündigt, wie diese Kennzeichnung
umgesetzt werden kann. „Diese Bewegung geht in Richtung mehr Transparenz und Wahlfreiheit für Lebensmittel.
Was mit Fleisch beginnt muss mit dem Ei weitergehen“, bekräftigt Berlakovich.
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