Erinnerung an den 4. März 1933 – Gedenken an die Ausschaltung des Parlaments vor 80 Jahren
Wien (bpd) - Anlässlich des Gedenktages zur Erinnerung an die Ausschaltung des Parlaments am 4. März
vor 80 Jahren machte Bundeskanzler Werner Faymann deutlich, welche Folgen die damaligen Ereignisse hatten: "Am
4. März 1933 wurde durch einen Staatsstreich des damaligen Bundeskanzlers Engelbert Dollfuß das Parlament
ausgeschaltet und eine Diktatur errichtet. Mit der Beseitigung der Demokratie im Inneren und den dramatischen Folgewirkungen
des Februars 1934 hat Österreich den Weg der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit verlassen.
Diktatur und Bürgerkrieg haben den Weg freigemacht für den Aufstieg des Nationalsozialismus, der im sogenannten
Anschluss 1938 mündete."
Die Konsequenzen, die die Republik Österreich daraus ziehen muss, ließen sich klar umreißen: "Demokratie
und Rechtsstaatlichkeit dürfen nie mehr wieder in Gefahr geraten. Die Politik hat daher alle Voraussetzungen
zu schaffen, damit die Einhaltung der Menschenrechte, die Grundwerte der Demokratie und der Freiheit sowie der
Rechtsstaatlichkeit außerhalb jeder Diskussion stehen. Ursachen, die den Boden für Diktatur und Faschismus
aufbereiten – in den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts waren das eine weltweite Wirtschaftskrise mit Massenarbeitslosigkeit
und -armut – müssen erkannt und entschieden bekämpft werden." Dazu zähle auch, dass die heute
politisch Handelnden die Verpflichtung hätten, vor allem die jungen Menschen zur Auseinandersetzung mit unserer
gemeinsamen Geschichte zu motivieren. Der Bundeskanzler stellte überdies fest, dass Investitionen in Bildung
und Wissenschaft, in Arbeit und Beschäftigung sowie der Einsatz für eine weltoffene Gesellschaft von
unabdingbarer Bedeutung für Österreich seien.
Die Demokratie, so der Bundeskanzler, "brauche eine breite Koalition aller Menschen unseres Landes, die gemeinsam
gegen jede beginnende autoritäre Tendenz auftritt. Daher muss es unser Ziel sein, daran anzuschließen,
was die Gründer der 2. Republik in Angriff genommen haben, nämlich die Gräben der Geschichte der
1. Republik zu überwinden."
Im Sinne der gemeinsamen Anstrengungen hob Faymann das Bundesgesetz zur Rehabilitierung der politisch Verurteilten
und Verfolgten der Jahre 1933 bis 1938 hervor: "Hier wurde ein wichtiger Schritt in Richtung lebendiger Demokratie
gesetzt. Und es freut mich, dass die erste rechtskräftige Rehabilitierung, die vom Landesgericht Wien beschlossen
wurde, meinen Vorgänger Dr. Bruno Kreisky betrifft, der zwischen 1935 und Mitte 1936 als 'Hochverräter'
in Haft war."
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