Koppelung von Auftragsvergaben an Frauenförderung liegt zur Beschlussfassung vor
Linz (stadt) - Im kommenden Gemeinderat am 07.03. liegt ein Antrag zur „Koppelung von Auftragsvergaben an
Frauenförderung“ zur Beschlussfassung auf. Die Stadt Linz bekennt sich zur Berücksichtigung sozialer
Belange in der öffentlichen Auftragsvergabe nach dem BVergG 2006. Damit wird ein Signal, gesetzt, Unternehmen
direkt in die Verantwortung für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu nehmen. Das vorliegende
Linzer Modell regelt die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, verknüpft mit Maßnahmen der Frauenförderung.
Das Linzer Modell
Eine Projektgruppe, zusammengesetzt aus VertreterInnen städtischer Vergabestellen sowie der Seniorenzentren
Linz GmbH, AKh Linz GmbH und IKT Linz GmbH, dem städtischen Vergabemanagement, der Frauenbeauftragten und
der Gleichbehandlungsbeauftragten der Stadt Linz, hat sich damit beschäftigt, wie künftig öffentliche
Auftragsvergaben der Stadt nach dem Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG 2006) an gleichstellungsfördernde Maßnahmen
geknüpft werden können.
Es wurde ein Vorschlag für ein Linzer Modell ausgearbeitet, das sich an den sozialen Ausführungsbedingungen,
nämlich an die Verpflichtung zur Umsetzung innerbetrieblicher Gleichstellungsmaßnahmen während
der Auftragsausführung (mindestens sechs Monate), anlehnt. Unternehmen erklären bereits mit der Angebotslegung
beziehungsweise Preisauskunft, im Falle des Zuschlags, gleichstellungsfördernde Maßnahmen während
der Leistungsdauer durch- oder weiterzuführen.
Die Vergabestellen des Magistrats und der rechtlich nicht selbstständigen Unternehmungen „Museen der Stadt
Linz“ und „Kinder- und Jugendservices der Stadt Linz“ werden ermächtigt, die BieterInnen bei der Auftragsausführung
bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach dem BVergG 2006 zur Umsetzung von innerbetrieblichen Gleichstellungsmaßnahmen
zu verpflichten. Das gilt bei einem Auftragswert über 25.000 Euro exklusive Umsatzsteuer und einer Leistungsfrist
von sechs Monaten oder länger.
Die Unternehmen unterschreiben bei der Auftragsvergabe eine Verpflichtungserklärung (siehe Anhang) frauenfördernde
Maßnahmen durchzuführen. Der vorliegende Maßnahmenkatalog (siehe Anhang) entspricht den europaweit
gängigen Gleichstellungsstandards. Er beinhaltet die vier folgenden Maßnahmenpakete:
- Frauenförderung bei Einstellung und Aufstieg
- Frauenförderung bei Qualifizierung
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Frauen und Männer
- Strukturelle Maßnahmen
Welche konkreten Maßnahmen die Unternehmen durch- oder weiterführen, liegt ebenso wie die konkrete Umsetzung
im Entscheidungsspielraum der Unternehmen. Die Anzahl der durchzuführenden Maßnahmen ist nach der Beschäftigtenzahl
gestaffelt und die Umsetzung ist bis zur Hälfte der Leistungsfrist nachzuweisen.
Bei Nichtumsetzung der ausgewählten Maßnahme(n) bis zur Hälfte der Leistungsfrist fällt eine
Vertragsstrafe von 1 Promille der Auftragssumme pro Tag, höchstens jedoch 10.000 Euro an. Verweigert der Bieterin/die
Bieterin die Abgabe der Verpflichtungserklärung dann wird das Angebot nicht weiter berücksichtigt.
Bei kleinen Unternehmen entfällt die Verpflichtung, wenn in den letzten drei Kalenderjahren dauerhaft weniger
als 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (20 Beschäftigte nach Köpfen) beschäftig wurden und/oder
in dieser Zeit die Jahresbilanzsumme jeweils eine Million Euro nicht überstiegen hat. Von der Koppelung der
öffentlichen Auftragsvergabe sind auch Kleinaufträge mit einem Auftragswert unter 25.000 Euro exklusive
Umsatzsteuer ausgenommen.
Die Umsetzung
Die Implementierung der gekoppelten Auftragsvergabe mit Frauenförderung erfolgt in zwei Projektphasen.
Einleitend wird ein Workshop für die städtischen VergabepraktikerInnen zur Umsetzung des „Linzer Modells“
abgehalten.
In der ersten Phase werden eingeleitete Direktvergabeverfahren (von 25.000 bis 100.00 Euro) von Bau-, Liefer- und
Dienstleistungsaufträgen im Zeitraum vom 1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2014 behandelt. In dieser Zeit dokumentieren
die Vergabestellen die Erfahrungswerte, um Grundlagen für nötige Anpassungen zu erhalten.
Die Entscheidung die erste Phase mit 1. Juni 2013 zu starten wurde bewusst getroffen. Dieser Zeitraum steht dann
den magistratinternen Vergabestellen zur Vorbereitung für die Anwendung der neuen Regelungen zur Verfügung.
Zugleich kann diese Vorlaufszeit auch von der Wirtschaft genützt werden, um sich bei Fragen und Unklarheiten
an die zuständigen Stellen im Magistrat zu wenden.
Klein- und Mittelbetriebe sind, wie bereits erwähnt, bewusst aus der ersten Phase ausgenommen, da sie klarerweise
nicht so schnell auf diese neuen Anforderungen reagieren können, wie größere Unternehmen und deswegen
auch längere Vorbereitungszeit brauchen.
In der zweiten Phase, betroffen sind eingeleitete Vergaben ab 1. Jänner 2015, soll nach Einarbeitung der Evaluierungsergebnisse
die Koppelung von Auftragsvergabe mit Frauenförderung auch auf andere Arten von Vergabeverfahren ausgeweitet
werden.
Die Geschäftsführer der ausgegliederten Unternehmungen (Seniorenzentren Linz GmbH, AKh Linz GmbH und
IKT Linz GmbH), sowie der Vorstand der Linz AG werden ersucht, dass sie ihre Beschaffungen verstärkt unter
Berücksichtigung sozialer Belange durchführen und die Auftragsvergaben an die Umsetzung von innerbetrieblichen
Gleichstellungsmaßnahmen koppeln.
Deutliches Signal für Gleichstellung
Im ersten Frauenbericht der Stadt Linz wird nachdrücklich auf die Benachteiligung von Frauen in der Arbeitswelt
hingewiesen. Die Formen der Diskriminierung sind vielfältig. Immer noch verdienen Frauen durchschnittlich
ein Drittel weniger als ihre männlichen Kollegen. In Linz lag der Einkommensunterschied bei Frauen, die Vollzeit
beschäftigt sind, im Herbst 2012 bei 23,7 Prozent. Neben den eklatanten Einkommensunterschieden gibt es für
Frauen oftmals auch geringere Aufstiegschancen, Benachteiligungen bei Weiterbildungsmöglichkeiten und weniger
Arbeitsplatzsicherheit.
Mit dem Projekt „Koppelung von Auftragsvergaben an Frauenförderung“ setzt die Stadt Linz einen wesentlichen
Schritt zur Förderung der wirtschaftlichen Gleichstellung von Frauen und Männern Die Koppelung der Auftragsvergabe
an Gleichstellungsmaßnahmen ist ein innovatives Instrument zur Bekämpfung der Einkommensunterschiede
zwischen Frauen und Männern.
Zugleich soll mit dieser neuen Form der öffentlichen Vergabe in den Betrieben auch andere weiterführende
frauenfördernde Maßnahmen initiiert werden. Diese wichtige gesellschaftspolitische Verantwortung will
Linz als eine moderne Verwaltung übernehmen und sieht die Koppelung der öffentlichen Auftragsvergabe
an Frauenförderung als einen ersten Schritt, um innerbetriebliche Gleichstellung von Frauen und Männern
voranzubringen.
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