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Verbesserungen im Wettbewerbs- und Kartellrecht |
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erstellt am |
Wien (bmj) - Auf Basis einer Initiative des Justizministeriums und des Wirtschafts- ministeriums tritt mit 1.
März 2013 das Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2012 in Kraft, das viele Verbesserungen
mit sich bringt: Die Novellierung des Wettbewerbsgesetzes stärkt insbesondere die weisungsfreie Bundeswettbewerbsbehörde
(BWB), die Änderungen im Kartellgesetz sorgen für eine bessere Aufsicht über marktbeherrschende
Unternehmen und mehr Transparenz bei Kartellverfahren. |
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