Dem Handel mit illegal geschlagenem Holz und Holzerzeugnissen illegaler Herkunft entgegenwirken
- EU-Holzverordnung tritt ab 3. März 2013 in Kraft
Wien (bmlfuw) - Die neue EU-Holzverordnung bringt Sicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten, keine
Holzprodukte aus illegalem Holzeinschlag zu kaufen. Importeure und Waldbesitzer müssen Dokumentationspflichten
erfüllen. Ziel der Verordnung ist die Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags weltweit. Sie gilt ab 3.
März 2013. „Illegaler Holzeinschlag hat schwerwiegende wirtschaftliche, ökologische und soziale Folgen,
denn er geht Hand in Hand mit Entwaldung und Klimawandel und zudem untergräbt er die Bemühungen und Lebensgrundlage
redlicher Anbieter. Außerdem kann illegaler Holzeinschlag zu Konflikten um Landrechte und Ressourcen führen.
Durch die Umsetzung der EU-Holzverordnung kann Österreich auf forstwirtschaftliche Praktiken innerhalb Europas
und weltweit einwirken und zur Ausrottung des illegalen Holzeinschlags beitragen“, so Landwirtschafts- und Umweltminister
Niki Berlakovich.
Das soll einerseits durch ein Verbot des Inverkehrbringens von Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag
erreicht werden. Zum anderen gilt eine Sorgfaltspflicht für alle EU-Händler, die Holzerzeugnisse erstmals
auf dem EU-Markt in Verkehr bringen. Diese Sorgfaltspflicht umfasst die Dokumentation über Art, Herkunft und
Legalität der Lieferung, eine Risikoabschätzung und, wenn das Risiko eines illegalen Einschlags nicht
vernachlässigbar gering ist, ein Risikominderungsverfahren. Diese Bestimmungen der Verordnung gelten nur beim
erstmaligen Inverkehrbringen (Verkauf oder unentgeltliche Abgabe) auf dem EU-Markt, nicht für den weiteren
Handel bzw. für die weitere Verarbeitung innerhalb der EU. Die geforderten Informationen und Nachweise können
von der zuständigen Behörde bis zu fünf Jahre rückwirkend verlangt werden.
Zielrichtung der Verordnung sind Importe aus Risikogebieten etwa der Tropen oder Russlands. Betroffen sind aber
auch die Einfuhren aus Nicht-EU-Staaten ohne nennenswertes Risiko sowie heimische Waldbesitzer, die ihr Holz erstmalig
am Binnenmarkt platzieren. Letztere gehören nicht zur Risikogruppe, eine Ausnahmeregel war aber aus Gründen
der Wettbewerbsgleichheit und Konformität mit den WTO-Bestimmungen nicht möglich.
Während manche Importeure je nach Herkunft und Komplexität der Holzerzeugnisse mit durchaus erheblichem
Aufwand für den Nachweis der Legalität rechnen müssen, sollten die heimischen Waldbesitzer kein
Problem mit den neuen Bestimmungen haben. Die meisten geforderten Informationen wurden schon bisher von der Forstbehörde
für statistische Zwecke abgefragt. Es ist vorgesehen, das Bundesamt für Wald als zuständige Behörde
für die Kontrollen der Importeure und die Forstbehörde für Kontrollen im Zusammenhang mit heimischem
Holz einzusetzen.
Die Wälder dieser Welt: lebenswichtige natürliche Ressource
1,3 Milliarden der weltweit in Armut lebenden Menschen hängen für ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise
vom Wald ab. Neben der Unterstützung dieser Gemeinschaften tragen Wälder dazu bei, den Klimawandel und
die damit verbundene Anpassung abzumildern. Außerdem fördern sie die Artenvielfalt und spielen eine
wichtige Rolle im Umweltschutz, beispielsweise bei der Verhinderung von Wüstenbildung und Erosion. Darüber
hinaus stellen Wälder einen Wirtschaftsfaktor dar: Nachhaltiges Waldmanagement generiert jedes Jahr mindestens
180 Milliarden Euro an Erträgen durch Holz, Brennholz und sonstige forstwirtschaftliche Erzeugnisse.
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