Neue Einschleifregelung bei Pensionistenabsetzbetrag führt zu mehr Nachhaltigkeit im Steuersystem
Fekter/Hundstorfer/Schieder: Verluste durch Wegfall des erhöhten Pensionistenabsetzbetrags
werden abgefedert
Wien (bmf/bmask) - "Die neue Einschleifregelung beim erhöhten Pensionistenabsetzbetrag führt
zu mehr Nachhaltigkeit im Steuersystem", betonen Finanzministerin Maria Fekter, Sozialminister Rudolf Hundstorfer
und Staatssekretär Andreas Schieder anlässlich der Abänderung des Einkommensteuergesetzes, das auch
den Pensionistenabsetzbetrag (PAB) regelt und am 27.02. im Nationalrat beschlossen wurde.
Bislang konnte man den erhöhten PAB nur bis zu einer Höhe von 1.750 Euro Monatsbruttopension lukrieren;
wer auch nur um einen Euro darüber lag, fiel auf den normalen PAB in der Höhe von 253 Euro zurück.
Mit der neuen Regelung wird dieser erhöhte Absetzbetrag bis zu einer Bruttopensionshöhe von 2.200 Euro
ausgeschliffen.
"Wer eine Pension knapp unter 1.750 Euro bezogen hatte und dann durch die Pensionsanpassung im nächsten
Jahr knapp darüber zu liegen kam, der oder die hatte dann zwar eine höhere Bruttopension, aber unterm
Strich netto weniger, weil ihm oder ihr rund 40 Euro im Monat oder rund 500 Euro im Jahr durch den Wegfall des
erhöhten Absetzbetrags fehlten. Das ist zu abrupt, das haben wir nun ausgebessert", unterstrichen Fekter,
Hundstorfer und Schieder.
Die drei Regierungsmitglieder nannten ein Beispiel: "Wer bisher 1.750 Euro brutto Pension im Monat hatte,
bekam netto 1.455 Euro raus. Wer 1.760 Euro bekam, kam aber nur auf eine Nettopension von 1.418 Euro. Mit der neuen
Einschleifregelung wird man für 1.760 Euro brutto eine Nettopension in der Höhe von 1.449 Euro erhalten
- um 31 Euro mehr. Bei 1.790 Euro brutto sind es dann 1.464 Euro netto, anstatt 1.435 Euro nach alter Regelung.
Bei einer Bruttopension in der Höhe von 2.200 Euro schließt sich die Einschleifung."
"In Summe wird diese Einschleifregelung einen Steuerentfall in der Höhe von 10 Millionen Euro nach sich
ziehen", schlossen Fekter, Hundstorfer und Schieder.
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Blecha: Parlament erfüllt Forderung des Pensionistenverbandes
Netto-Pensionskürzungen werden rückwirkend aufgehoben!
Wien (pvö) - Soeben hat der Österreichische Nationalrat eine wichtige Forderung des Pensionistenverband
Österreichs (PVÖ), der stärksten Seniorenvereinigung, erfüllt und weitere Verbesserungen beim
"Erhöhten Pensionistenabsetzbetrag", dem früheren Alleinverdiener-Absetzbetrag, beschlossen.
Pensionistenverbands-Präsident Karl Blecha: "Ein Riesen-Erfolg, das bedeutet für viele betroffene
Pensionisten bis zu 500 Euro mehr Pension im Jahr!"
Blecha ruft in Erinnerung: "Der Pensionistenverband hat gemeinsam mit den anderen Pensionistenorganisationen
im Jahr 2011 leidenschaftlich gegen die unsoziale Streichung des Alleinverdiener-Absetzbetrages für Pensionisten
gekämpft und 2012 seine Wiedereinführung (in Form des "Erhöhten Pensionistenabsetzbetrages")
für Pensionen bis 1.750 Euro brutto erreichen können."
Im Zuge der Pensionsverhandlungen im vergangenen Dezember hat Pensionistenverbands-Präsident Karl Blecha die
Regierungsspitze auf das Problem aufmerksam gemacht, dass einige tausend Pensionisten-Ehepaare mit einer Nettopensionskürzung
rechnen müssen, weil sie durch die Pensionsanpassung über den fixen Grenzbetrag für die Inanspruchnahme
des Erhöhten Pensionistenabsetzbetrag kommen und dieser dann wegfällt. "Wir haben vor Nettokürzungen
gewarnt und mit aller Deutlichkeit eine Reparatur gefordert. Bundeskanzler, Vizekanzler und Sozialminister zeigten
sich einer Problemlösung positiv aufgeschlossen", berichtet Blecha. "Leider ging dann fast drei
Monate nichts weiter", so Blecha, der dann den Druck erhöhte. Denn: Im Jänner mussten die Betroffenen
überrascht und erbost bei der Zusendung ihres Informationsblattes über die neue Pensionshöhe für
das Jahr 2013 feststellen, dass ihre Pension - trotz Anpassung von 1,8 Prozent plus - netto ein Minus ergibt. Blecha:
"Die Telefone liefen heiß, unfreundliche E-mails, Briefe und Faxe folgten", berichtet der PVÖ-Präsident
über die Reaktionen der von einer Nettokürzung betroffenen Pensionisten.
Derzeit starre Grenze bei 1.750 Euro Monatsbrutto-Pension
Derzeit sind Pensionisten-Paare, die von EINER Brutto-Pension bis zu einer Höhe von 1.750 Euro monatlich leben,
für den Erhöhten Pensionisten-Absetzbetrag anspruchsberechtigt. Aber: Erhielt jemand beispielsweise im
Jahr 2012 brutto 1.720 Euro Pension, so wurde seine Pension im Jahr 2013 um 1,8 Prozent auf 1.750,96 Euro brutto
erhöht. Sie liegt also um 96 Cent über dem Grenzwert und der Erhöhte Absetzbetrag geht zur Gänze
verloren! Blecha forderte eine ausschleifende Regelung, damit es nicht zu derartigen Härtefällen mit
einem Totalwegfall des Absetzbetrages kommt, bloß weil die Pension einige Cent über dem starren Grenzwert
liegt.
Neu und rpückwirkend: Volle Absetzbarkeit bis 1.750 Euro, ab dann bis 2.200 Euro ausschleifend
Die neue Regelung sieht vor, dass es keine starre Grenze mehr gibt, sondern eine ausschleifende. Der Erhöhte
Pensionistenabsetzbetrag beträgt 764 Euro im Jahr. Bis zu einer Monatsbruttopension von 1.750 Euro wirkt er
voll, ab dieser Höhe bis max. 2.200 Euro wird er auf null ausgeschliffen.
Pensionistenverbands-Präsident Blecha: "Das Gute daran ist, dass auch unsere Forderung nach einer rückwirkenden
Lösung erreicht wurde. Das heißt, dass alle, die mit Jänner den Erhöhten Pensionistenabsetzbetrag
verloren haben, ihn auch tatsächlich wieder zurückbekommen!" freut sich Blecha über den großen
Erfolg für Pensionisten-Paare. "Und vor allem: der Kreis der Anspruchsberechtigten wird auch größer!",
so Blecha erfreut. "Ich danke Sozialminister Hundstorfer, Finanzministerin Fekter und Finanzstaatssekretär
Andreas Schieder, die diese positive Lösung vorbereitet haben", so Blecha abschließend.
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Aubauer: Seniorenbund setzt sich durch
Rückwirkend per 1. Jänner kriegen zehntausende Alleinverdiener-Senioren mehr
Geld ins Börserl – Spindelegger und Fekter halten ihr den Senioren gegebene Wort und weiten Bezieherkreis
deutlich aus!
Wien (sb) - Zu den im Nationalrat angenommenen Änderungen des "besonderen Pensionistenabsetzbetrages"
(sog. AVAB für Pensionisten), hält Mag. Gertrude Aubauer, ÖVP-Seniorensprecherin und Bundesobmann-Stellvertreterin
im Österreichischen Seniorenbund fest: "Mit den heute beschlossenen Änderungen erhalten rückwirkend
per 1. Jänner zehntausende weitere Pensionsbezieher ihren ehemaligen Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) durch
den 'besonderen Pensionistenabsetzbetrag' zumindest zum Teil zurück. Die bisherige Grenze lag bei einer Brutto-Monatspension
von rund 1.750,- - überschritt man diese Grenze um nur einen einzigen Euro, verlor man den ganzen Absetzbetrag.
Genau das haben wir heute geändert: Rückwirkend per 1. Jänner 2013 werden auch Alleinverdiener-Pensionen
mit einer Brutto-Monatspension von rund 2.200,- Euro zumindest einen Teil des Absetzbetrages erhalten - dieser
wird nämlich künftig zwischen 1.750,- und 2.200,- linear ausgeschliffen. Insgesamt haben damit zehntausende
Alleinverdiener-Senioren künftig mehr Geld im Börserl. Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger und Finanzministerin
Dr. Maria Fekter haben damit eingehalten, was sie im Rahmen der Pensionsverhandlungen im vergangenen Herbst den
Seniorinnen und Senioren versprochen hatten!"
"Alle Betroffenen, die im Vorjahr keinen 'besonderen Pensionistenabsetzbetrag' nutzen konnten, müssen
jetzt nach Inkrafttreten des Gesetzes einen entsprechenden Antrag stellen. Wer den Absetzbetrag 2012 bezog, ihn
jedoch aufgrund der Teuerungsabgeltung per Jänner 2013 verloren hat, soll automatisch 'aufgerollt' werden
- diese Arbeit wird lt. Gesetz bis September 2013 abgeschlossen sein", betont die Seniorenvertreterin zu den
wichtigen praktischen Details der Regelung.
"Ausdrücklich hinweisen will ich noch darauf, dass schon im Vorjahr eine weitere Verbesserung für
alle Alleinverdiener-Pensionisten - unabhängig vom Monatseinkommen - im Nationalrat beschlossen wurde: Ab
dem Steuerjahr 2011 erhalten diese Pensionisten wieder die deutlich besseren Absetzmöglichkeiten im Zuge der
Arbeitnehmerveranlagung. Das heißt für alle Betroffenen: Ran an die Formulare zur Arbeitnehmerveranlagung
(sog Steuererklärung)! Holen Sie sich Ihre zu viel bezahlten Steuern zurück", wendet sich Aubauer
an die mehr als Hunderttausend insgesamt Betroffenen und betont dazu abschließend: "Die Landesorganisationen
des Seniorenbundes stehen als unsere erfolgreichen Serviceorganisationen dabei mit Rat und Tat zur Hilfe!"
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