Holdingkonstruktion zulässig – "Österreichisches Eisenbahnsystem ist ein Erfolgsmodell
in der EU - EuGH weist Klage der EU-Kommission ab
Wien (bmvit) - Der österreichische Schienenverkehr ist EU-rechtskonform geregelt. Österreich hat
die Richtlinien zum 1. Eisenbahnpaket ordnungsgemäß umgesetzt. Das bestätigt der Europäische
Gerichtshof (EuGH) in seinem heutigen Urteil. Der EuGH weist damit die Klage der Kommission gegen Österreich
zur Gänze ab. Verkehrsministerin Doris Bures begrüßt diese Entscheidung: "Das österreichische
Eisenbahnsystem, mit einer starken integrierten Staatsbahn als tragende Säule, ist ein Erfolgsmodell. Integrierte
Eisenbahnunternehmen aus einem Guss sind die Stützen eines funktionierenden Eisenbahnsystems. Sie stehen nicht
im Widerspruch zu einem liberalisierten Markt." Nicht umsonst habe Österreich den höchsten Güterverkehrsanteil
auf der Schiene und den höchsten Bahnanteil beim Personenverkehr innerhalb der EU. Diesen Erfolgsweg gelte
es nun fortzusetzen, so die Ministerin. ****
Nun, so die Ministerin, sei es höchstgerichtlich bestätigt: "Wir haben den Schienenverkehr in Österreich
richtlinienkonform organisiert und die richtigen Strukturen geschaffen. Die Holdingkonstruktion der ÖBB ist
EU-rechtlich zulässig, gewährleistet einen diskriminierungsfreien Netzzugang und stellt eine konsequente
Marktöffnung sicher. Das heutige Urteil ist auch für die Diskussion über das 4. Eisenbahnpaket richtungsweisend",
so die Verkehrsministerin am 28.02. in einer ersten Reaktion.
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