VCÖ begrüßt heutigen Beschluss des Öffi-Jobtickets im Nationalrat
Wien (vcö) - Bereits jeder 4. Beschäftigte in Österreich kommt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
zur Arbeit, wie eine aktuelle VCÖ-Untersuchung zeigt. Am höchsten ist der Anteil in Wien mit 55 Prozent.
Der Nationalrat beschließt am 27.02. die Einführung des Öffi-Jobtickets. Der VCÖ rechnet,
dass damit die Zahl der Beschäftigten, die umweltfreundlich zur Arbeit fahren, weiter steigen wird.
Die Zahl der Beschäftigten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen, steigt. Eine VCÖ-Untersuchung
zeigt, dass bereits rund 855.000 Beschäftigte mit den Öffis in die Arbeit fahren, das ist jeder 4. unselbständig
Beschäftigte. Der VCÖ weist darauf hin, dass in Wien der Anteil mit rund 55 Prozent am höchsten
ist, gefolgt von Tirol mit 18 Prozent sowie Niederösterreich und Salzburg mit jeweils 17 Prozent. Am niedrigsten
ist der Anteil in Kärnten mit neun Prozent. Im Jahr 2001 kamen nur knapp 600.000 unselbständig Beschäftigte
mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. In allen Bundesländern ist die Zahl der mit Öffis zur
Arbeit fahrenden Beschäftigten gestiegen, so der VCÖ.
"Dass deutlich mehr Beschäftigte mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen, liegt an den
gestiegenen Spritpreisen sowie an der Verbesserung des Angebots. So wurde seit dem Jahr 2001 in Wien unter anderem
das U-Bahnnetz stark vergrößert, in Tirol, der Steiermark, Salzburg, Kärnten und Vorarlberg wurden
S-Bahnen eingeführt", betont VCÖ-Experte Mag. Markus Gansterer.
Der VCÖ begrüßt, dass heute der Nationalrat die Einführung des steuerbegünstigten Öffi-Jobtickets
beschließt. "Arbeitgeber können freiwillig ihren Beschäftigten die Jahreskarte oder Streckenkarte
bezahlen, ohne dass für die Beschäftigten dafür Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Und die Betriebe
können das Jobticket als Betriebsausgabe geltend machen", erläutert VCÖ-Experte Gansterer.
Das Jobticket darf nicht statt bisher gezahltem Lohn zur Verfügung gestellt werden, sondern muss eine zusätzliche
Leistung sein. Das Unternehmen kann auch einen Teilbetrag zur Öffi-Karte beisteuern. Das Jobticket gilt für
den Arbeitsweg. Dort, wo es wie zum Beispiel in Wien keine Streckenkarte gibt, ist die Jahresnetzkarte das Jobticket.
Das Jobticket ist ein Sachbezug, die vom Unternehmen zu bezahlen ist.
Der VCÖ rechnet, dass viele Unternehmen das Jobticket nutzen, denn auch diese profitieren davon. Derzeit bieten
viele Unternehmen kostenlose oder stark vergünstigte Firmenparkplätze an, die den Betrieben teuer kommen.
Ein Jobticket ist günstiger als ein Parkplatz. Zudem haben Beschäftigte, die mit dem Auto zur Arbeit
kommen, ein rund 50 Mal so hohes Unfallrisiko als jene, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.
Der VCÖ fordert eine stärkere Förderung des betrieblichen Mobilitätsmanagement. Unternehmen,
die sich dort ansiedeln, wo es eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibt tragen zur Verringerung
der Verkehrs- und Umweltprobleme bei. Wie stark der Standort die Verkehrsmittelwahl der Beschäftigten beeinflusst,
zeigt das Unternehmen Thales Austria. Dieses hat heuer seinen Standort in Wien an das Rivergate verlegt, das direkt
an der U6 und S-Bahn-Station Handelskai liegt. Zudem haben alle Beschäftigten eine Öffi-Jahreskarte erhalten.
Die Folge: Heute kommen fast alle Beschäftigten mit den Öffis zur Arbeit, am früheren Standort fuhr
die Mehrheit mit dem Auto zur Arbeit.
Das Jobticket gilt rückwirkend per 1. Jänner 2013. "Viele haben sich persönlich eine Streckenkarte
oder Netzkarte gekauft. Hier fehlt derzeit aber eine Klarstellung des Finanzministeriums, wie nun diese Beschäftigten
rückwirkend einen Beitrag erhalten können, wenn ihr Arbeitgeber ein Jobticket zur Verfügung stellt.
Im Interesse der Beschäftigten und der Unternehmen muss es vom Finanzministerium eine einfache Lösung
geben", fordert VCÖ-Experte Gansterer.
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