EU-Kommission bestätigt Engagement

 

erstellt am
11. 03. 13
14.00 MEZ

Vollständiges EU-Verbot von Tierversuchen für Kosmetika tritt in Kraft
Brüssel (ec.euopa) - Am 11.03. läuft die letzte Frist für die schrittweise Abschaffung von Tierversuchen für Kosmetikprodukte in Europa ab. Ab heute dürfen Kosmetika, die an Tieren getestet wurden, nicht mehr in der EU vermarktet werden. In einer soeben angenommenen Mitteilung bestätigt die Kommission ihr Engagement zur Einhaltung der Frist, die das Europäische Parlament und der Rat 2003 gesetzt haben, und legt dar, wie sie die Forschung und Innovation in diesem Bereich weiterhin unterstützen und gleichzeitig den Tierschutz weltweit fördern will.

Der für Gesundheit und Verbraucherpolitik zuständige EU-Kommissar, Tonio Borg, erklärte: „Das heutige Inkrafttreten des vollständigen Vermarktungsverbots ist ein wichtiges Signal für den Stellenwert, den Europa dem Tierschutz beimisst. Die Kommission engagiert sich dafür, die Entwicklung alternativer Testverfahren weiterhin zu unterstützen und Drittländer aufzufordern, sich unserer europäischen Vorgehensweise anzuschließen. Dies ist eine große Chance für Europa, ein Beispiel für verantwortungsvolle Innovation im Bereich der Kosmetika zu geben, ohne die Verbrauchersicherheit zu gefährden.“

Die Kommission hat die Auswirkungen des Vermarktungsverbots gründlich geprüft und ist zu der Auffassung gelangt, dass es zwingende Gründe für seine Durchsetzung gibt. Dies entspricht der festen Überzeugung vieler europäischer Bürgerinnen und Bürger, dass die Entwicklung von Kosmetika keine Tierversuche rechtfertigt.

Die Suche nach alternativen Verfahren geht weiter, da ein vollständiger Ersatz von Tierversuchen durch alternative Verfahren bisher noch nicht möglich ist. Die heute veröffentlichte Mitteilung umreißt den Beitrag der Kommission zur Erforschung alternativer Verfahren und die Einsicht, dass diese Anstrengungen fortgesetzt werden müssen. Die Kommission hat zwischen 2007 und 2011 für solche Forschungsarbeiten etwa 238 Millionen EUR bereitgestellt. Auch die Kosmetikindustrie hat dazu ihren Beitrag geleistet, beispielsweise durch die Kofinanzierung der Forschungsinitiative SEURAT1 mit 25 Millionen EUR.

Die führende und globale Rolle Europas in der Kosmetikindustrie erfordert es, den Kontakt zu den Handelspartnern zu suchen, um das europäische Modell zu erläutern und für dieses zu werben, sowie sich für internationale Akzeptanz alternativer Verfahren einzusetzen. Dies wird die Kommission zu einem integralen Bestandteil der EU-Handelsagenda und der internationalen Zusammenarbeit machen.

Hintergrund
Mit der Richtlinie 2003/15/EG wurden Vorschriften für Tierversuche in die Kosmetikrichtlinie 76/768/EWG eingefügt. Laut diesen sind Tierversuche für Kosmetika in der EU bereits seit 2004 und für Bestandteile von Kosmetika seit 2009 verboten („Versuchsverbot“). Ab März 2009 ist es ebenfalls verboten, in der EU Kosmetika zu vermarkten, die an Tieren getestet wurden („Vermarktungsverbot“). Für die komplexesten Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit (Toxizität bei wiederholter Verabreichung, einschließlich Hautreizung und Karzinogenität, Reproduktionstoxität und Toxikokinetik), wurde die Frist für das Vermarktungsverbot bis zum 11. März 2013 verlängert.


 

 Seeber: Tierversuchs-Kosmetika in EU sind verboten
Umweltsprecher der Europäischen Volkspartei: "bisherige Situation war Mogelpackung"
Brüssel (övp-pk) - "Am kommenden Montag tritt endlich das generelle Verbot von Tierversuchs-Kosmetika in der EU in Kraft. Das habe ich lange gefordert. Die bisherige Situation war ganz einfach eine Mogelpackung. Zwar waren die Tierversuche für Kosmetika in der EU verboten, der Import und Verkauf von Tierversuchs-Kosmetika war aber noch immer erlaubt. Damit wurden Tierversuche einfach in EU-Drittländer verlagert. Das war inkonsequent und damit ist nun Schluss", so Richard Seeber, Gesundheits- und Umweltsprecher der Europäischen Volkspartei (EVP) im EU-Parlament, im Vorfeld.

Seit 2009 ist das Testen von kosmetischen Erzeugnissen oder deren Inhaltstoffen an Tieren in der EU verboten. Ab 11. März 2013 ist nun auch der Import und Verkauf dieser Kosmetika endgültig untersagt. In den vergangenen Monaten war es immer wieder zu Forderungen nach einer Verschiebung des Verbots auf einen späteren Zeitpunkt gekommen. Manche Hersteller beklagten, dass es für bestimmte Verfahren noch keine Alternativen gebe. Noch im Dezember hatte Seeber bei der Europäischen Kommission eingemahnt, die für März 2013 angesetzte Frist auch wirklich einzuhalten: "Die Unternehmen hatten genügend Zeit, sich auf alternative Verfahren umzustellen. Es gibt keinen Grund für Ausnahmeregelungen oder eine Verschiebung des Verbots", so Seeber.


 

 Leichtfried erfreut über Verbot von Tierversuchskosmetika
Druck des EU-Parlaments hat Wirkung gezeigt – Verbot von Tierversuchen auch auf andere Bereiche ausdehnen
Wien (sk) - Erfreut über das Vermarktungsverbot von Kosmetika, die an Tieren getestet wurden, zeigt sich der Delegationsleiter der SPÖ-EU-Abgeordneten Jörg Leichtfried am am 11.03. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst: "Es ist dem Druck des EU-Parlaments zu verdanken, dass keine Ausnahmen zugelassen wurden, wie es von der Kommission kurzfristig angedacht wurde. Bereits seit Jahren haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass es nicht akzeptabel ist, dass für Kosmetika Tiere leiden müssen." Leichtfried, Vizepräsident der Animal Welfare Intergroup, fordert nun die Kommission auf, weiterhin alternative Testmethoden zu forcieren und ausreichend Mittel für die Forschung zur Verfügung zu stellen.

"Im nächsten Schritt muss das Verbot von Tierversuchen auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden", sagt der EU-Abgeordnete. Die derzeitige Regelung biete Schlupflöcher. So sei es den Kosmetikkonzernen noch immer möglich, Inhaltsstoffe zu verwenden, die an Tieren getestet wurden, aber eben nicht als Kosmetikstoffe gelten. "Im Sinne des Tierschutzes müssen wir dafür Sorge tragen, dass Tierversuche soweit wie möglich zurückgedrängt werden. Die Forschung hat bereits große Fortschritte gemacht, um auf Tierversuche verzichten zu können und diese Fortschritte müssen von allen Seiten unterstützt werden", betont Leichtfried.


 

Brunner: Grüne begrüßen EU-weites Verbot
ÖVP muss Blockade beenden und endlich Tierschutz in Verfassung zulassen
Wien (grüne) - Seit 2009 sind Tierversuche für Kosmetika in der EU verboten, ab heute ist auch der Import und Verkauf solcher Produkte untersagt. Das Verbot betrifft alle Schönheits- und Pflegemittel unabhängig davon, ob die Produkte in Europa oder anderswo in der Welt hergestellt wurden. "Das ist ein großer Schritt für den Tierschutz, der längst überfällig war", freut sich Christiane Brunner, Tierschutzsprecherin der Grünen.

"Den ÖsterreicherInnen ist Tierschutz ein großes Anliegen. Durch das EU-Verbot sind wir einen Schritt weiter gekommen. In Österreich steht jedoch die ÖVP einem Weiterkommen in Sachen Tierschutz im Weg. Noch immer sind die Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens von 1996 nicht umgesetzt. Ich fordere die ÖVP auf, ihre Blockade zu beenden und mit uns gemeinsam den Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung zu verankern", sagt Brunner.

1996 haben 460.000 ÖsterreicherInnen das Tierschutzvolksbegehren unterschrieben und den Tierschutz als Staatziel in der Bundesverfassung gefordert. Am 27. Mai 2004 gab es dazu einen einstimmig angenommenen Entschließungsantrag aller Parteien im Parlament. Es liegen eine Bürgerinitiative und drei Anträge im Parlament, die fordern, dass der Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen wird. "Wir sind es gewohnt, dass es mit der ÖVP manchmal länger dauert, den Willen der ÖsterreicherInnen umzusetzen, aber wie hier vorgegangen wird, ist ein Skandal. Tierschutz wird durch die ÖVP schubladisiert", stellt Brunner fest.

 

 

 

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