Mit Wahlkarten kann in ganz Salzburg auch außerhalb der Heimatgemeinde bzw. per Briefwahl
gewählt werden
Salzburg (lk) - Die Stimmabgabe bei der Landtagswahl am 5. Mai ist entweder im zuständigen Wahllokal
der Hauptwohnsitz-Gemeinde oder mit einer Wahlkarte in einem Wahllokal in jeder Gemeinde des Bundeslandes Salzburg,
vor einer "fliegenden Wahlbehörde" oder per Briefwahl möglich, teilte der Leiter des Referates
Wahlen und Sicherheit des Landes, Mag. Michael Bergmüller, am 11.03. mit.
Wahlberechtigte, die sich am Tag der Landtagswahl voraussichtlich nicht in ihrer Heimatgemeinde aufhalten, die
von einer fliegenden Wahlkommission besucht werden wollen, weil sie beispielsweise bettlägerig sind, oder
die per Briefwahl ihre Stimme abgeben wollen, können Wahlkarten in jener Gemeinde anfordern, in deren Wählerevidenz
sie am Stichtag, das war der 21. Februar 2013, eingetragen waren. Im Gegensatz zu Bundes-Wahlen oder Volksbefragungen
sind Auslandsösterreicher bei der Landtagswahl nicht wahlberechtigt. Sie können auch dann keine Wahlkarte
beantragen, wenn sie in die Wählerevidenz einer Salzburger Gemeinde eingetragen sind.
Diese Wahlkarten können schriftlich oder persönlich bis Donnerstag, 2. Mai, im zuständigen Gemeindeamt
angefordert werden. Sie werden mit der Post, wenn die Wahlverzeichnisse abgeschlossen sind bzw. alle Wahlvorschläge
beschlossen sind, voraussichtlich ab 15. April zugestellt.
Bei der Briefwahl ist wichtig, dass die Wahlkarte bis spätestens 5. Mai, also am Wahltag, bis zu dem Zeitpunkt,
zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde geschlossen wird, bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde
(die Adresse ist auf dem Kuvert aufgedruckt) einlangt. Sie kann per Post geschickt oder persönlich abgegeben
werden. Bei der Briefwahl muss der Absender auf der Wahlkarte mit seiner Unterschrift eidesstattlich erklären,
dass er den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat. Die Wahlkarte kann
bereits unmittelbar nach dem Erhalt, also auch vor dem 5. Mai, ausgefüllt und abgesendet werden. Weiters kann
die Wahlkarte am Tag der Wahl sowie am Tag vor der Wahl (Samstag, 4. Mai) von 8.00 bis 17.00 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde
des eigenen Stimmbezirks abgegeben werden.
An der Landtagswahl am 5. Mai können alle österreichischen Staatsbürger/innen teilnehmen, die am
Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in einer Gemeinde des Landes
Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben.
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