Bern (eipd) - Das bestehende Schengener Informationssystem wird am 9. April 2013 durch ein überarbeitetes
System abgelöst. Das neue SIS II ist ein technisch modernes Fahndungssystem, das mit neuen, verbesserten Funktionen
ausgestattet ist. In der Schweiz bildet eine Verordnung die Rechtsgrundlage für den Betrieb des Systems. Der
Bundesrat hat in seiner Sitzung vom Freitag die revidierte Verordnung auf den 9. April 2013 in Kraft gesetzt.
Die Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und das SIRENE-Büro
(N-SIS-Verordnung) war vom Bundesrat bereits 2008 gutgeheissen worden. Viele Bestimmungen werden nun erst mit Inbetriebnahme
von SIS II in Kraft gesetzt. Im Hinblick auf die Inbetriebnahme wurde die Verordnung redaktionell durchgehend überarbeitet
und aktualisiert.
Das Schengener Informationssystem enthält Informationen über Fahndungen nach Personen zur Festnahme,
Auslieferung, Aufenthaltsermittlung und Einreiseverweigerung sowie nach Sachen (Motorfahrzeuge, Schusswaffen, Identitätsdokumente
etc.). Das System ist ein wichtiges und zentrales Instrument für die tägliche Fahndungsarbeit der Sicherheitsbehörden.
Es leistet einen wichtigen Beitrag bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität.
Neue Formen von Ausschreibungen
Mit SIS II werden künftig neue Formen von Ausschreibungen im Bereich der Sachfahndung möglich, und
zwar für Flugzeuge, Boote und Aussenbordmotoren, industrielle Ausrüstungen und Container. Eine weitere
Neuigkeit ist die Ergänzung einer Ausschreibung durch die persönlichen Merkmale einer Person, deren Identität
missbraucht wird. Dies geschieht mit Einverständnis der Person und dient ihrem Schutz, da sie sofort als „Opfer"
identifiziert werden kann. Hinzu kommt, dass künftig auch Fotos, Fingerabdrücke oder Haftbefehle als
Bilddatei direkt im System gespeichert und durch die nationale Kontaktstelle für Schengenfahndungen beim Bundesamt
für Polizei abgerufen werden können, so wie dies bereits 2008 vorgesehen war. Der Strafverfolgungsbehörde
ermöglicht dies einen sofortigen Vergleich der Informationen mit jenen der angehaltenen Person.
Der Rat der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union hat am Donnerstag in Brüssel entschieden,
das überarbeitete System am 9. April 2013 in Betrieb zu nehmen. In sämtlichen Schengen-Staaten sind die
notwendigen technischen und rechtlichen Vorkehrungen getroffen worden, womit der Inbetriebnahme nichts mehr im
Weg steht.
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